da ich nach meiner Kündigung mit Aufhebungsvertrag und Abfindung
gerne mal 2 Monate ausspannen möchte

herangezogen wird oder nur die laufenden Einkünfte während diesen 2 Monate=0 Euro=Mindestbeitrag.
Danke für eine Antwort
Maxl
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
(5) Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen, die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Form nicht monatlich wiederkehrender Leistungen gezahlt werden, sind vom Zeitpunkt ihres Zuflusses dem jeweiligen Beitragsmonat mit einem Betrag in Höhe des laufenden Arbeitsentgelts, das zuletzt vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erzielt wurde, zuzuordnen, längstens für die Zeit (Tage), die sich bei entsprechender Anwendung des § 143a SGB III ergibt
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