Berechnung Monatsbeitrag freiwillige Versicherung
Verfasst: 23.04.2010, 12:30
von siebenschläfer
Hallo,
da ich nach meiner Kündigung mit Aufhebungsvertrag und Abfindung
gerne mal 2 Monate ausspannen möchte

würde ich gerne wissen, ob bei der Barmer im Falle einer freiwilligen Versicherung in dieser Zeit auf eigene Kosten auch die Abfindung zur Festsetzung des Beitrages
herangezogen wird oder nur die laufenden Einkünfte während diesen 2 Monate=0 Euro=Mindestbeitrag.
Danke für eine Antwort
Maxl
Verfasst: 23.04.2010, 18:19
von Rossi
Hm, wenn ich mich nicht irre, dann zählt die Abfindung zu den sog. Einnahmen zum Lebensunterhalt in dem Jahr, wo sie ausgezahlt wird.
Ergo, wird sie bei der Beitragsberechnung berücksichtigt!
Eine Verteilung auf 120 Monate, sowie bei den sog. Direktversicherungen, ist nicht möglich!
Verfasst: 24.04.2010, 14:30
von RHW
Hallo,
die Abfindung wird grds. als Einnahme angerechnet. Für die 2 Monate wird dann das bisherige Bruttoentgelt zugrunde gelegt.
(5) Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen, die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Form nicht monatlich wiederkehrender Leistungen gezahlt werden, sind vom Zeitpunkt ihres Zuflusses dem jeweiligen Beitragsmonat mit einem Betrag in Höhe des laufenden Arbeitsentgelts, das zuletzt vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erzielt wurde, zuzuordnen, längstens für die Zeit (Tage), die sich bei entsprechender Anwendung des § 143a SGB III ergibt
Aus § 5
http://www.versicherungswissen.org/KV/B ... _2009.html
Je nach Kündigungsfrist, Dauer der Bertiebszugehörigkeit und Alter kann sich nach § 143a SGB III auch ergeben, dass die Abfindung gar nicht oder nur für einen Teil des Zeitraums angerechnet wird.
Gruß
RHW