KKV nach Privatversicherung während des Studiums
Verfasst: 27.04.2010, 19:52
Wre sehr dankbar, wenn mir jemand Infor zum Folgenden Sachverhalt geben könnte:
Stdudium mit 33 abgeschlossen und während dessen über die Eltern in der PKV gewesen. Bin gerade fertig geworden und habe zur Überbrückung Leistungen nach SGB II beantragt. In der PKV der Eltern kann ich nicht bleiben, da es sich um die PostbeamtenKK handelt. Dem SA muss ich eine Versichrung im Basistarif nachweisen.
1) ist es richtig, dass ich nicht in die GKV wechseln kann?
2) die beiträge der PKV werden ja nicht voll übernommen. ich habe gehört, dass mein kleines einkommen aber angerechnet wird, bzw. die beiträge von diesem abgezogen werden?
3) die PKV hat mW nach eine kündigungszeit von 18 monaten. angenommen ich würde nun eintreten und aber bald eine SVpflichtige beschäftigung finden - kann ich die PKV dann voreitig kündigen? und kann ich ggf. später in die GKV wechseln, wenn man nicht kündigen kann, oder kann es da probleme geben?
4) zur wahrung der fristen muss ich als bald als möglich eine lösung mit der KK finden (bis zum 06.05). ich habe mich allerdings noch nie mit diesem thema beschäftigt. wohin kann man sich wenden, wenn man eine beratung braucht? gibt es überhaupt unabhängige beratungen? wer kann einem evtl. auch bezglich der angeführten fragen weiterhelfen?
danke für die antwort!
LG
Stdudium mit 33 abgeschlossen und während dessen über die Eltern in der PKV gewesen. Bin gerade fertig geworden und habe zur Überbrückung Leistungen nach SGB II beantragt. In der PKV der Eltern kann ich nicht bleiben, da es sich um die PostbeamtenKK handelt. Dem SA muss ich eine Versichrung im Basistarif nachweisen.
1) ist es richtig, dass ich nicht in die GKV wechseln kann?
2) die beiträge der PKV werden ja nicht voll übernommen. ich habe gehört, dass mein kleines einkommen aber angerechnet wird, bzw. die beiträge von diesem abgezogen werden?
3) die PKV hat mW nach eine kündigungszeit von 18 monaten. angenommen ich würde nun eintreten und aber bald eine SVpflichtige beschäftigung finden - kann ich die PKV dann voreitig kündigen? und kann ich ggf. später in die GKV wechseln, wenn man nicht kündigen kann, oder kann es da probleme geben?
4) zur wahrung der fristen muss ich als bald als möglich eine lösung mit der KK finden (bis zum 06.05). ich habe mich allerdings noch nie mit diesem thema beschäftigt. wohin kann man sich wenden, wenn man eine beratung braucht? gibt es überhaupt unabhängige beratungen? wer kann einem evtl. auch bezglich der angeführten fragen weiterhelfen?
danke für die antwort!
LG