Wiedereintritt in die GKV
Verfasst: 02.05.2010, 15:53
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe auch nicht wirklich viel Ahnung von der ganzen Paragraphen Geschichte.
Ich habe auch schon den einen oder anderen Beitrag nachgelesen aber nicht wirklich fündig geworden.
So aber mal zum Thema:
Ich werde nächstes Jahr auf eine längere Reise (2 Jahre) gehen. In dieser Zeit werde ich mich privat Versichern (ADAC Auslandsversicherung für Langzeitreisende).
Aber ich möchte mir die Anwartschaft bei der KV sparen. Jetzt gibt es einen Gesetzestext, dass die Krankenkasse, wenn ich zurück komme wieder aufnehmen muss, aber welchen?
Was auch noch sehr interessant für mich ist, wie verhält sich die Sachelage wenn ich Krank z.B. nach einem Unfall zurückkomme?
Besten Dank im Voraus für eure Bemühungen, Marc
ich bin neu hier und habe auch nicht wirklich viel Ahnung von der ganzen Paragraphen Geschichte.
Ich habe auch schon den einen oder anderen Beitrag nachgelesen aber nicht wirklich fündig geworden.
So aber mal zum Thema:
Ich werde nächstes Jahr auf eine längere Reise (2 Jahre) gehen. In dieser Zeit werde ich mich privat Versichern (ADAC Auslandsversicherung für Langzeitreisende).
Aber ich möchte mir die Anwartschaft bei der KV sparen. Jetzt gibt es einen Gesetzestext, dass die Krankenkasse, wenn ich zurück komme wieder aufnehmen muss, aber welchen?
Was auch noch sehr interessant für mich ist, wie verhält sich die Sachelage wenn ich Krank z.B. nach einem Unfall zurückkomme?
Besten Dank im Voraus für eure Bemühungen, Marc