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Nur Pflegeversicherung ohne Krankenversicherung

Verfasst: 18.05.2010, 23:18
von fixtroedelfuchs
Hallo,
ich beginne am 01.07 meine Offiziersausbildung in Munster und habe mich heut shcon den ganzen Tag bezüglich der Versicherungen informiert. Womir dieses Forum schon sehr geholfen hat.

Eine Frage habe ich allerdings noch.

Ich möchte keine Anwartschaft o.ä. auf eine Krankenversicherung beantragen allerdings brauche ich ja eine Pflegeversicherung.

Kann ich eine Pflegeversicherung auch ohne eine Krankenversicherung oder Anwartschaft abschließen?

Benötige lediglich und nur die Pflegeversicherung.

Bin bzw. war bei der Barmer versichert und auch heut mal dort gewesen und die Dame meinte es sei möglich und Sie hat mir vorsorglich schon mal einen solchen Vertrag mitgegeben, allerdings hat sie dort einen Haken gesetzt bei Pflegeversicherung ohne Krankenversicherung (nur bei Versicherten mit Aufenthalt im Ausland) mit einem humanen Beitrag von 10 €. Das trifft ja auf mich aber ei. nicht zu.

Welche Möglichkeiten habe ich also und wie hoch sind die Beiträge? Sind die immer gleich? Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Verfasst: 19.05.2010, 07:24
von schappi1848
Hallo ...fuchs!
Wieso wollen Sie denn keine Anwartschaft, ich sehe da absolut keinen Nachteil - die Kosten für solch eine Anwartschaft liegen bei ca 10-30 € (je nach Eintrittsalter) und garantiert Ihnen, dass Sie auch dann versichert sind, wenn Sie es benötigen. Beispiel: Während der Ausbildung zum Offizier passiert Ihnen etwas und Sie müssen Ihre berufliche Karriere an den Nagel hängen. Wer kommt dann für Ihre Krankheitskosten auf?

"Die Pflegeversicherung kann nur dann ohne Krankenversicherung weitergeführt werden, wenn für die Person, die aus der Versicherungspflicht der sozialen Pflegeversicherung ausscheidet, keine Versicherungspflicht in der privaten Pflegeversicherung besteht. Außerdem setzt die Weiterversicherung voraus, dass der Versicherte in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden mindestens zwölf Monate versichert war.
Daneben können Personen, die wegen der Verlegung ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes ins Ausland aus der Versicherungspflicht ausscheiden, sich in der Pflegeversicherung auch ohne Krankenversicherung weiterversichern."

Verfasst: 19.05.2010, 07:49
von fixtroedelfuchs
Ich habe eine grundsätzliche Abneigung gegen irgendwelche Versicherungen und versuche mir ein entsprechendes Polster und eine private in der Familie geregelte Absicherung zu schaffen. Auch wenn ich weiss, dass die Kosten im schlimmsten Fall sehr hoch sein werden.

Was allerdings wieder genau daran liegt, dass es diese verfluchten Versicherungen gibt und die Versicherten, welche gerne mal ein Gros an Leistungen in Anspruch nehmen egal was es kostet, diese Kosten eben nicht kennen.

Also wie gesagt ich HASSE Versicherungen jeglicher Art und sehe es auch nicht ein jeden Monat zu bezahlen und keine Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen.

Ich gehe auch nicht von dem schlimmsten Fall aus und tue Einiges um diesen auch vorzubeugen.

Sollte dieser doch eintreten, so muss es ja eine Möglichkeit geben sich noch irgendwie abzusichern aber wie gesagt ich würde dann Rückhalt und Fürsorge in meiner starken Familie und in meinen Rücklagen, welche übrigens nicht in irgendwelchen Fonds verwertlosen suchen.

Demnach kommt für mich eine Anwartschaft auf keinen Fall in Frage und ich MUSS mich nur Pflegeversichern. Wenn ich könnte, so würde ich auch das meiden.

Nun zu deinem 2. Abschnitt, verstehe ich das dann richtig, dass für mich ja keine versicherungspflicht besteht, wenn ich zum Bund geheaufgrund der Sorge durch die Heilfürsorge und ich demnach die Pflegeversicherung bei der Barmer meiner jetzigen GKV ohne den Krankenkassentarif weiterführen kann? Oder ist dies anders zu verstehen? Bin ich womöglich doch versicherungspflichtig und eine Trennung ist nicht möglich.

Bitte noch einmal aufklären. Vielen Dank! Auch schonmal Danke für deine erste Antwort!!!

Verfasst: 19.05.2010, 08:22
von schappi1848
Besser Du machst das was die Barmer sagt. Ich kann Dir wohl nicht helfen.

Verfasst: 19.05.2010, 08:23
von Philipp Mättig
Geiz frisst Hirn,
kam mir gerade so in Gedanken ;-)
Gruß
Philipp

Verfasst: 19.05.2010, 09:24
von Knackwurst
fixtroedelfuchs hat geschrieben:Also wie gesagt ich HASSE Versicherungen jeglicher Art und sehe es auch nicht ein jeden Monat zu bezahlen und keine Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen. Ich würde dann Rückhalt und Fürsorge in meiner starken Familie und in meinen Rücklagen, welche übrigens nicht in irgendwelchen Fonds verwertlosen suchen.


Es gibt viele Menschen, die Versicherungen nicht mögen, vielleicht auch hassen, weil es persönliche negative Erfahrungen gibt. Trotzdem sollten Sie nicht so verblendet sein, zu glauben, dass Sie alle Lebensrisiken im Familienverbund tragen können.

Tun Sie sich und uns einen Gefallen und unterhalten Sie bitte wenigstens eine Privathaftpflichtversicherung. Ich möchte nämlich nicht von Ihnen geschädigt werden und auf meinem Schaden sitzen bleiben (wobei ich aufgrund von Menschen wie Ihnen eine Forderungsausfalldeckung in der PHV habe).

Um die zweite unverzichtbare Versicherung - die Kranken- und Pflegeversicherung - kommen Sie ja aufgrund der Versicherungspflicht nicht herum.

Allen anderen Risiken kann grundsätzlich per Eigenvorsorge begegnet werden. Denken Sie aber trotzdem über eine Dienstunfähigkeitsversicherung nach. Sollten Sie das Risiko eines dauerhaften Verdienstausfalls finanzieren können - Glückwunsch.

Verfasst: 19.05.2010, 09:37
von schappi1848
Wenigstens das prall gefüllte Sparschwein oder der Sparstrumpf unter dem Kopfkissen sollte gut versichert sein. (sorry, mein Ironiemodus ist "on")

Verfasst: 19.05.2010, 10:33
von Frank
Hast du dir schon mal überlegt, was mit den Kameraden passiert, die in Afghanistan dienstunfähig gebombt werden? Etliche Kameraden kommen mit psychischen Schäden zurück.

Wenn du noch kein Berufssoldat bist, wirst du ausgesteuert. Ohne Krankenversicherung bist du dann auf staatliche Unterstützung angewiesen. Also nimm eine gescheite Anwartschaftsversicherung, am besten eine private KV.

Dies schreibe ich dir jetzt nicht als Versicherungsfachmann sondern als ResOffz.

Verfasst: 19.05.2010, 20:54
von RHW
Hallo,
vielleicht noch ein Punkt bei der Entscheidung für oder gegen eine Anwartschaft: ggf. hat das Ganze auch Auswirkungen auf andere Personen, falls folgende Punkte während der Bundeswehrzeit eintreten könnten:
Heirat, Nachwuchs, Stiefkinder

Für den ehemaligen Zeitsoldaten gibt es die Versicherung nach § 5 Absatz 1 Nr. 13 SGB V in der GKV (auch nach einem Afganistaneinsatz). Je nach Dauer der Verpflichtung kann das Risiko einer Gesetzesänderung steigen.

Wenn die Entscheidung gegen die Anwartschaft fällt, gelten für die PV (ohne KV) folgende Regelungen:
Versicherung nach § 21 Nr. 6 SGB XI

Beitragssatz: 0,975% oder 1,225% (Kinderlose ab 23 Jahre) (halber Satz wegen der Beihilfe)

beitragspflichtige Einnahme: mindestens 851,67 euro, maximal 3750 Euro
Absatz 4: http://bundesrecht.juris.de/sgb_11/__57.html

Gruß
RHW