Krankengeld nachträglich!!
Verfasst: 25.05.2010, 03:09
Hallo @ all,
brauche mal einen Rat von euch!
Also, kurzer Sachverhalt.
- selbständig seit 2006
- bis 02.2009 als AN (zusätzlicher Midijob) gesetzlich Krankenversichert
- bis 07.2009 freiwillig in der gesetzlichen ohne Krankengeld
- 07.2009 Krankheit (Abzess am Stammhirn) bis jetzt
- aufgrund Krankheit in 07.2009 ALGII beantragt somit wieder in der GKV!
freiwillige Versicherung für 02.2009 - 07.2009 wurde erst jetzt bearbeitet!.
Problem an der geschichte ist, das in der Zeit 02.2009 - 07.2009 die Person bereits nicht mehr ganz klar war in der Birne:-) sorry die ausdrucksweise! Die Krankenkasse hat eine freiwillige Versicherung für den Zeitraum 2009 zugestimmt. Da war doch was mit Wahltarif und so!! Könnte man darauf bestehen für die Zeit auch das Krankengeld mit abzusichern!? wie gesagt der VN war zu dem Zeitpunkt durch die Hirngeschichte nicht mehr ganz auf der höhe! oder gibt es da irgendwelche fristen! allerdings wären die bestimmt zu kurz. die person ist bis 12.2009 im Krankhaus gewesen.
wie sollte man da vorgehen um evtl noch einen Krankengeldanspruch zu haben.
danke
brauche mal einen Rat von euch!
Also, kurzer Sachverhalt.
- selbständig seit 2006
- bis 02.2009 als AN (zusätzlicher Midijob) gesetzlich Krankenversichert
- bis 07.2009 freiwillig in der gesetzlichen ohne Krankengeld
- 07.2009 Krankheit (Abzess am Stammhirn) bis jetzt
- aufgrund Krankheit in 07.2009 ALGII beantragt somit wieder in der GKV!
freiwillige Versicherung für 02.2009 - 07.2009 wurde erst jetzt bearbeitet!.
Problem an der geschichte ist, das in der Zeit 02.2009 - 07.2009 die Person bereits nicht mehr ganz klar war in der Birne:-) sorry die ausdrucksweise! Die Krankenkasse hat eine freiwillige Versicherung für den Zeitraum 2009 zugestimmt. Da war doch was mit Wahltarif und so!! Könnte man darauf bestehen für die Zeit auch das Krankengeld mit abzusichern!? wie gesagt der VN war zu dem Zeitpunkt durch die Hirngeschichte nicht mehr ganz auf der höhe! oder gibt es da irgendwelche fristen! allerdings wären die bestimmt zu kurz. die person ist bis 12.2009 im Krankhaus gewesen.
wie sollte man da vorgehen um evtl noch einen Krankengeldanspruch zu haben.
danke