Hallo zusammen,
ich war bis März in der Studentenversicherung meiner GKV versichert. Seit April arbeite ich und bin nun pflichtversichert in der selben GKV. Nun würde ich die Kasse gerne wechseln (zu einer anderen GKV), da ich mit mehreren Dingen unzufrieden bin. Kann mir jemand sagen, wann ich nun wechseln kann? Man muss ja mindestens seit 18 Monaten versichert sein. Zählt in meinem Fall die frühere Studentenversicherung mit (dann könnte ich ja sofort wechseln) oder gilt die 18-Monats-Frist nun erst ab April (so dass ich erst im Oktober 2011 wechseln könnte)?
Vielen Dank
Angela
Wann kann ich nun die GKV wechseln?
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dabei gibt es eine Ausnahme! Wenn Sie bei Ihrer KK einen Wahltarif abgeschlossen haben sind Sie 3 Jahre gebunden. Unabhängig von evtl Zusatzbeiträgen. (Sonderkündigungsrecht entfällt!) Ebenfalls beginnt eine neue 18-monatige bindungsfrist wenn zwischen den beiden Verischerungspflichtigen zeiten (Studentisch und Arbeitnehmer) eine Unterbrechnung von mindestens einem tag entstanden ist.
LG
LG
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