ausbildungssuchend und GKV

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Timo1983
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ausbildungssuchend und GKV

Beitragvon Timo1983 » 15.02.2007, 22:27

2-3 Monate nachdem ich 23 geworden bin hatte ich dann auch ein Schreiben das ich nicht mehr gesetzlich in der Famlienversicherung Mitglied bin.

Bin seit November in einer berufsvorbereitenden Bildungmaßnahme,

wer weiss wer hier für die Beiträge aufkommt?

Bildungsträger?
Agentur für Arbeit?
Arge?

War vorher 2 Monate in ALG2 und da natürlich über die Arge versichert.

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Re: ausbildungssuchend und GKV

Beitragvon DKV-Service-Center » 15.02.2007, 22:37

Hallo Timo,
Die Familienversicherung ist im § 10 SGB V geregelt
da heißt es
(2) Kinder sind versichert

1.bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres,
2.bis zur Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind,
3.bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres leisten; wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus,

jetzt weiß ich nicht was du bisher gemacht hast ?
Schule Studium Lehre Wehrdienst ?
bekommst du Geld für die Ausbildung ?
MfG

Timo1983
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Beitragvon Timo1983 » 16.02.2007, 15:44

dann ist die Frage ob die sogenannte berufsvorbereitende Maßnahme nun zur Berufsausbildung oder als Schule geführt wird.

War bis Sommer 2005 auf Schule und dann habe ich ein entgeldfreies Praktikum absolviert. Direkt danach dann als ausbildungssuchend gemeldet.

Dann ab letzten Nov in der Maßnahme.

Bekomme 192 EUR BAB

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Beitragvon DKV-Service-Center » 16.02.2007, 17:34

Ich würde nochmal bei der Kasse vorsprechen die Familienversicherung
beantragen und einen rechtsmittelfähigen Bescheid abwarten.
MfG

Timo1983
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Beitragvon Timo1983 » 22.02.2007, 16:58

Sache hat sich nun geklärt bin weiter über die Familienversicherung versichert. Dies allerdings auch nur bis August und dann muss man sehen Ausbildung oder eben wieder HartzIV.

Die Maßnahme zählt somit dann zu Ausbildung und da ich 23 bin gilt dies ja bis 25 Jahre.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 22.02.2007, 20:05

[quote="Timo1983"]Sache hat sich nun geklärt bin weiter über die Familienversicherung versichert. Dies allerdings auch nur bis August und dann muss man sehen Ausbildung oder eben wieder HartzIV.

Die Maßnahme zählt somit dann zu Ausbildung und da ich 23 bin gilt dies ja bis 25 Jahre.[/quote]
Danke für die Rückmeldung
Gruß

john84
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Re: ausbildungssuchend und GKV

Beitragvon john84 » 30.03.2008, 10:19

DKV-Service-Center hat geschrieben:Hallo Timo,
Die Familienversicherung ist im § 10 SGB V geregelt
da heißt es
(2) Kinder sind versichert

1.bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres,
2.bis zur Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind,
3.bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres leisten; wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus,

jetzt weiß ich nicht was du bisher gemacht hast ?
Schule Studium Lehre Wehrdienst ?
bekommst du Geld für die Ausbildung ?
MfG


hallo!

heißt das wenn ich nichts mache (keine ausbildung, keine arbeit) dann bin ich in jedem fall bis zum 23. lebensjahr mitversichert bei familienversicherung (=privat,also mitversichert) ?

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Beitragvon DKV-Service-Center » 30.03.2008, 21:31

Hallo John,

Familienversicherung heißt das die Eltern gesetzlich versichert sind.
(=privat,also mitversichert)

Kann ich in diesem Zusammenhang nicht deuten.
Gruß


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