2-3 Monate nachdem ich 23 geworden bin hatte ich dann auch ein Schreiben das ich nicht mehr gesetzlich in der Famlienversicherung Mitglied bin.
Bin seit November in einer berufsvorbereitenden Bildungmaßnahme,
wer weiss wer hier für die Beiträge aufkommt?
Bildungsträger?
Agentur für Arbeit?
Arge?
War vorher 2 Monate in ALG2 und da natürlich über die Arge versichert.
ausbildungssuchend und GKV
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Re: ausbildungssuchend und GKV
Hallo Timo,
Die Familienversicherung ist im § 10 SGB V geregelt
da heißt es
(2) Kinder sind versichert
1.bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres,
2.bis zur Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind,
3.bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres leisten; wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus,
jetzt weiß ich nicht was du bisher gemacht hast ?
Schule Studium Lehre Wehrdienst ?
bekommst du Geld für die Ausbildung ?
MfG
Die Familienversicherung ist im § 10 SGB V geregelt
da heißt es
(2) Kinder sind versichert
1.bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres,
2.bis zur Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind,
3.bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres leisten; wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus,
jetzt weiß ich nicht was du bisher gemacht hast ?
Schule Studium Lehre Wehrdienst ?
bekommst du Geld für die Ausbildung ?
MfG
dann ist die Frage ob die sogenannte berufsvorbereitende Maßnahme nun zur Berufsausbildung oder als Schule geführt wird.
War bis Sommer 2005 auf Schule und dann habe ich ein entgeldfreies Praktikum absolviert. Direkt danach dann als ausbildungssuchend gemeldet.
Dann ab letzten Nov in der Maßnahme.
Bekomme 192 EUR BAB
War bis Sommer 2005 auf Schule und dann habe ich ein entgeldfreies Praktikum absolviert. Direkt danach dann als ausbildungssuchend gemeldet.
Dann ab letzten Nov in der Maßnahme.
Bekomme 192 EUR BAB
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[quote="Timo1983"]Sache hat sich nun geklärt bin weiter über die Familienversicherung versichert. Dies allerdings auch nur bis August und dann muss man sehen Ausbildung oder eben wieder HartzIV.
Die Maßnahme zählt somit dann zu Ausbildung und da ich 23 bin gilt dies ja bis 25 Jahre.[/quote]
Danke für die Rückmeldung
Gruß
Die Maßnahme zählt somit dann zu Ausbildung und da ich 23 bin gilt dies ja bis 25 Jahre.[/quote]
Danke für die Rückmeldung
Gruß
Re: ausbildungssuchend und GKV
DKV-Service-Center hat geschrieben:Hallo Timo,
Die Familienversicherung ist im § 10 SGB V geregelt
da heißt es
(2) Kinder sind versichert
1.bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres,
2.bis zur Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind,
3.bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres leisten; wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus,
jetzt weiß ich nicht was du bisher gemacht hast ?
Schule Studium Lehre Wehrdienst ?
bekommst du Geld für die Ausbildung ?
MfG
hallo!
heißt das wenn ich nichts mache (keine ausbildung, keine arbeit) dann bin ich in jedem fall bis zum 23. lebensjahr mitversichert bei familienversicherung (=privat,also mitversichert) ?
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