Berechnung Lohnfortzahlung bei sofortiger Krankheit im Job
Verfasst: 14.06.2010, 23:02
Ich bin 6 Monate arbeitslos gewesen in einer Umschulungsmaßnahme des Arbeitsamtes. Diese ging bis zum 20.4.
Vom 20.4. bis 30.4 arbeitete ich geringfügig wenige Stunden bei meinem neuen Arbeitgeber, bei dem ich zum 1.5. in einem Vollzeit Job anfing.
Bis zum 30.4. bekam ich noch Arbeitslosengeld 1.
Am 24.4. hatte ich einen Arbeitsunfall in dem geringen Teilzeitjob. Ich wurde bis zum 20.5. krankgeschrieben.
Jetzt hat mein neuer arbeitgeber erst ab 20.5. den Vollzeitlohn bezahlt. Vom 1.5. - 20.5 bekam ich kein Gehalt. Mein Arbeitgeber begründet dies damit, das er bei Krankheit in den ersten Wochen keine Rückerstattung von der gesetzlichen Krankenkasse erhält.
Muss jetzt meine Krankenkasse vom 1.5. - 20.5. mein Gehalt an mich direkt erstatten + wenn ja wieviel? Nach tel. Auskunft bei meiner Krankenkasse wird diese mir evtl. gar nichts erstatten, da ich vor dem 1.5. nur Arbeitslosengeld 1 erhalten habe.
Ist diese Auskunft richtig? Das kann ich mir nicht vorstellen, denn mein Arbeitsvertrag läuft ja ab dem 1.5. + jetzt will mir weder der arbeitgeber noch die krankenkasse vom 1.5. - 20.5. meinen Lohn bezahlen.
Danke für eure Antworten!
Mike
Vom 20.4. bis 30.4 arbeitete ich geringfügig wenige Stunden bei meinem neuen Arbeitgeber, bei dem ich zum 1.5. in einem Vollzeit Job anfing.
Bis zum 30.4. bekam ich noch Arbeitslosengeld 1.
Am 24.4. hatte ich einen Arbeitsunfall in dem geringen Teilzeitjob. Ich wurde bis zum 20.5. krankgeschrieben.
Jetzt hat mein neuer arbeitgeber erst ab 20.5. den Vollzeitlohn bezahlt. Vom 1.5. - 20.5 bekam ich kein Gehalt. Mein Arbeitgeber begründet dies damit, das er bei Krankheit in den ersten Wochen keine Rückerstattung von der gesetzlichen Krankenkasse erhält.
Muss jetzt meine Krankenkasse vom 1.5. - 20.5. mein Gehalt an mich direkt erstatten + wenn ja wieviel? Nach tel. Auskunft bei meiner Krankenkasse wird diese mir evtl. gar nichts erstatten, da ich vor dem 1.5. nur Arbeitslosengeld 1 erhalten habe.
Ist diese Auskunft richtig? Das kann ich mir nicht vorstellen, denn mein Arbeitsvertrag läuft ja ab dem 1.5. + jetzt will mir weder der arbeitgeber noch die krankenkasse vom 1.5. - 20.5. meinen Lohn bezahlen.
Danke für eure Antworten!
Mike