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2 Jahre ohne Krankenversicherung - Bitte um Hilfe!

Verfasst: 20.06.2010, 12:55
von herrmann7
Hallo liebe Forennutzer,

ich bin bis jetzt freischaffend tätig und komme aus dem kreativen Bereich.
Bis Ende 2007 war ich über die Künstlersozialkasse ges. Krankenversichert.
Wechselte dann wegen Zahlungs-Streitigkeiten wieder in die private KV.
Ab Mitte 2008 konnte ich auch dort meine Beiträge nicht mehr zahlen.
Seit dem versuchte ich mich mit meiner Tätigkeit mehr schlecht als recht
über Wasser zu halten. Somit bin ich seit 2 Jahren ohne KV.
Gott sei dank ist kein schlimmer Fall eingetreten.

Jetzt habe ich die Möglichkeit einer Festanstellung und muss in die gesetzliche Krankenkasse.

Wer nimmt mich? Was tun?
Gibt es Erfahrungswerte zu ähnlichen Fällen?

Vielen Dank im Voraus!
Herrmann

Verfasst: 20.06.2010, 15:28
von Czauderna
Hallo, bei Eintritt der Krankenversicherungspflicht kann eine gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich keine Ablehnung vornehmen, allerdings wird ein Versicherungsnachweis ab dem 01.01.2009 seitens der GKV-Kasse eingefordert werden (wahrscheinlich), ja und das könnte teuer werden.
Wenn die GKV-Kasse sich nicht rührt, könntest du Glück haben und davokommen von der Nachzahlung.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.06.2010, 17:19
von Vergil09owl
Die letzte zuständige KK war die PKV, daher wäre die denn zuständig von wegen Bassistarif.
Da jetzt aber die versicherungspflicht eintritt, dürfte sich die Gesetzliche sich nicht zu weiteren Schritten veranlaßt sehen.

Gruss
Vergil

Verfasst: 20.06.2010, 17:51
von Dipling
Sehe ich wie Vergil. Die GKV kann frei gewählt werden.

@Czauderna. Was sollte die GKV für Nachforderungen stellen? Versicherungspflicht bestand ja nur in der PKV.

Verfasst: 20.06.2010, 19:49
von Czauderna
Dipling hat geschrieben:Sehe ich wie Vergil. Die GKV kann frei gewählt werden.

@Czauderna. Was sollte die GKV für Nachforderungen stellen? Versicherungspflicht bestand ja nur in der PKV.


Hallo,
nun, die Kasse kann auf einen Versicherungsnachweis bestehen und wenn dieser nicht erbracht wird die Versicherung ablehnen - ich weiss nicht ob alle Kassen sich daran halten, aber wenn alle ablehnen käme der Betroffene um die Nachversicherung zum 01.01.2009 in einer PKV nicht herum - so will es das Gesetz.
Wenn das in der Praxis nicht so abläuft - Glück gehabt !!!
Unverdient !!!
Dass die GKV eine NAchforderung nicht stellen kann, ich denke das ist klar.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.06.2010, 20:05
von Dipling
Czauderna hat geschrieben:
Dipling hat geschrieben:Sehe ich wie Vergil. Die GKV kann frei gewählt werden.

@Czauderna. Was sollte die GKV für Nachforderungen stellen? Versicherungspflicht bestand ja nur in der PKV.


Hallo,
nun, die Kasse kann auf einen Versicherungsnachweis bestehen und wenn dieser nicht erbracht wird die Versicherung ablehnen - ich weiss nicht ob alle Kassen sich daran halten, aber wenn alle ablehnen käme der Betroffene um die Nachversicherung zum 01.01.2009 in einer PKV nicht herum - so will es das Gesetz.
Wenn das in der Praxis nicht so abläuft - Glück gehabt !!!
Unverdient !!!
Dass die GKV eine NAchforderung nicht stellen kann, ich denke das ist klar.
Gruss
Czauderna


Eine rückwirkende Versicherung in der PKV ab 01.01.2009 ist nicht möglich, sondern immer erst ab PKV-Vertragsabschluß.
Mit welchem Recht (Gesetz/§§) sollte eine GKV die Aufnahme verweigern können? Immerhin entsteht aufgrund der Beschäftigungsaufnahme Versicherungsgspflicht in der GKV.

Grüße
Dipling

Vielen Dank...

Verfasst: 20.06.2010, 21:03
von herrmann7
...für die ersten Meinungen zu meinem Problem!

Werde mich kommende Woche um meine GKV bemühen,
mal sehen was passiert.
Rückgängig machen kann ich den Zustand ohnehin nicht...


Herrmann

Verfasst: 21.06.2010, 18:23
von Rossi
Nun Günni

nun, die Kasse kann auf einen Versicherungsnachweis bestehen und wenn dieser nicht erbracht wird die Versicherung ablehnen - ich weiss nicht ob alle Kassen sich daran halten, aber wenn alle ablehnen käme der Betroffene um die Nachversicherung zum 01.01.2009 in einer PKV nicht herum - so will es das Gesetz.
Wenn das in der Praxis nicht so abläuft - Glück gehabt !!!
Unverdient !!!


Dann verrate mir mal, mit welcher Rechtsgrundlage die Kasse fordern darf, dass der Kunde jetzt zur priv. Kv. rennt und dort um Nachzahlung bittet?

Ich kenne keine, habe aber derzeit mit Deinem Arbeitgeber ein ähnliches Verfahren am laufen.

Mit dem Zeitpunkt, wo herrmann7 eine sv-pflichtige Beschäftigung aufnimmt, hat er keine Verpflichtung mehr gem. § 193 Abs. 3 VVG. Jenes ergibt sich zwangsläufig aus § 193 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 VVG.

Eine Erklärung, dass er zuletzt privat versichert war, sollte völlig ausreichen.

Es sei denn, Du kannst mir die einschlägige rechtliche Grundlage benennen?