??? Trotz ALG II (Hartz IV) keine Krankenversicherung ???
Verfasst: 20.06.2010, 20:27
Hallo,
Sohn geht mit 22 für ein paar Jahre, allerdings überstürzte Abreise nach Streitigkeiten, zu seinem Vater nach Polen, um ihm dort bei der Landwirtschaft zu helfen.
Fällt mit 23 Jahren aus der KV-Familienversicherung.
In Polen zahlt Vater alle anfallenden Rechnungen privat.
Sohn kommt mit 25 wieder nach Hause, will hier Biologie studieren.
Findet aber keinen Job, weil ihn niemand ohne KV nimmt. Bekommt nun ALG II (Hartz IV). Laufende Zahlungen an die KV erfolgen zwar, aber KV hält Versicherungskarte und Leistungen zurück. Er ist also nach wie vor nicht versichert.
Zuerst soll eine Nachzahlung für die nichtversicherte Zeit erfolgen. Das sind 2,5 Jahre.
Weder ich noch mein Sohn haben so viel Geld zur Verfügung. Beim allerbesten Willen nicht.
Problem ist auch die überstürzte Abreise und dadurch fehlende Abmeldung beim Meldeamt. Bei einem kurzzeitigen Besuch hier (ca. 1 Woche) hat er die Abmeldung nachgeholt. Die Beamtin dort meinte aber, ihn besser erst ab dem Zeitpunkt abzumelden, als er hier zu Besuch war, damit er kein Bußgeld zahlen muss.
Wir sind gerade dabei, eine Korrektur des Melderegisters vornehmen zu lassen. Per Antrag und mit Beweisführung (Aufstellung der Arztbesuche durch d. Ärzte in Polen + Übersetzung + Zeugenaussagen) - das dauert.
Außerdem besteht die Krankenkasse auf einen Versicherungsnachweis von Polen. Doch das hat der Vater alles selbst bezahlt und leider kennen wir uns mit der polnischen Gesetzgebung hinsichtlich Krankenversicherungspflicht auch nicht aus.
Darf eine Krankenkasse Leistungen tatsächlich verweigern, obwohl laufende Zahlungen erfolgen?
Besteht in Polen gesetzl. Krankenversicherungspflicht und gibt es vielleicht Ausnahmen f. selbständige Landwirte?
Mein Sohn ist auch chronisch krank mit der Bauchspeicheldrüse. Habe große Angst, dass ihm was passiert ohne Behandlung und Medikamente.
Hat jemand einen Lösungsvorschlag?
MfG
nette Potsdamerin
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Sohn geht mit 22 für ein paar Jahre, allerdings überstürzte Abreise nach Streitigkeiten, zu seinem Vater nach Polen, um ihm dort bei der Landwirtschaft zu helfen.
Fällt mit 23 Jahren aus der KV-Familienversicherung.
In Polen zahlt Vater alle anfallenden Rechnungen privat.
Sohn kommt mit 25 wieder nach Hause, will hier Biologie studieren.
Findet aber keinen Job, weil ihn niemand ohne KV nimmt. Bekommt nun ALG II (Hartz IV). Laufende Zahlungen an die KV erfolgen zwar, aber KV hält Versicherungskarte und Leistungen zurück. Er ist also nach wie vor nicht versichert.
Zuerst soll eine Nachzahlung für die nichtversicherte Zeit erfolgen. Das sind 2,5 Jahre.
Weder ich noch mein Sohn haben so viel Geld zur Verfügung. Beim allerbesten Willen nicht.
Problem ist auch die überstürzte Abreise und dadurch fehlende Abmeldung beim Meldeamt. Bei einem kurzzeitigen Besuch hier (ca. 1 Woche) hat er die Abmeldung nachgeholt. Die Beamtin dort meinte aber, ihn besser erst ab dem Zeitpunkt abzumelden, als er hier zu Besuch war, damit er kein Bußgeld zahlen muss.
Wir sind gerade dabei, eine Korrektur des Melderegisters vornehmen zu lassen. Per Antrag und mit Beweisführung (Aufstellung der Arztbesuche durch d. Ärzte in Polen + Übersetzung + Zeugenaussagen) - das dauert.
Außerdem besteht die Krankenkasse auf einen Versicherungsnachweis von Polen. Doch das hat der Vater alles selbst bezahlt und leider kennen wir uns mit der polnischen Gesetzgebung hinsichtlich Krankenversicherungspflicht auch nicht aus.
Darf eine Krankenkasse Leistungen tatsächlich verweigern, obwohl laufende Zahlungen erfolgen?
Besteht in Polen gesetzl. Krankenversicherungspflicht und gibt es vielleicht Ausnahmen f. selbständige Landwirte?
Mein Sohn ist auch chronisch krank mit der Bauchspeicheldrüse. Habe große Angst, dass ihm was passiert ohne Behandlung und Medikamente.
Hat jemand einen Lösungsvorschlag?
MfG
nette Potsdamerin
