2 Minijobs zusammen über 400€
Verfasst: 20.06.2010, 22:55
Hallo allerseits,
die Frage betrifft mich nicht, aber ich möchte es gern wissen und finde im Netz irgendwie nichts darüber und auch die Seiten der Minijobzentrale schaffen leider keine Klarheit. Eilt also nicht, aber ich würde mich über Aufklärung sehr freuen
Ich beziehe mich ausschließlich auf den Fall, bei dem ansonsten keine SV-pflichtige Hauptbeschäftigung ausgeübt wird.
Grundsätzlich gilt ja: Wenn man 2 Minijobs hat, die zusammengerechnet die 400€ Grenze überschreiten, dann werden beide Minijobs sv-pflichtig. Wie berechnet man die Abzüge bei den jeweiligen Arbeitgebern, um sich ein Bild machen zu können was netto über bleibt?
Ich stelle mir das so vor:
bei Arbeitgeber A: 300 brutto (60% des Gesamtbruttos)
bei Arbeitgeber B: 200 brutto (40% des Gesamtbruttos)
der brutto-netto-Rechner spuckt bei 500€ ein netto von knapp 400€ aus
von Arbeitgeber A gibt's 60% davon: 240€
von Arbeitgeber B gibt's 40% davon: 160€
Wäre das so korrekt?
Wenn ja, woher weiß denn der jeweils andere Arbeitgeber, welchen prozentualen Anteil er abführen muss, wenn er z.B. wegen schwankendem Einkommen, das Gesamtbrutto nicht kennt?
Macht es abrechnungstechnisch einen Unterschied, wenn einer der beiden Jobs als Werkstudententätigkeit angemeldet ist? Grundsätzlich besteht soviel ich weiß, bei Werkstudenten nur RV-Pflicht. Gilt das auch wenn man unter 400€ liegt?
Was ist wenn aufgrund schwankender Einkünfte die 400€ Grenze mal unter- und mal überschritten wird? Wird dann in einem Monat was abgezogen und im nächsten nicht?
Abschließend, falls das zu viele Fragen sind, gibt kennt jemand von euch Literatur in der man sich zu diesen Fragen belesen kann?
Lieben Dank schon mal im Voraus für jeden sachdienlichen Hinweis
Schöne Grüße, Kabeljau
die Frage betrifft mich nicht, aber ich möchte es gern wissen und finde im Netz irgendwie nichts darüber und auch die Seiten der Minijobzentrale schaffen leider keine Klarheit. Eilt also nicht, aber ich würde mich über Aufklärung sehr freuen

Ich beziehe mich ausschließlich auf den Fall, bei dem ansonsten keine SV-pflichtige Hauptbeschäftigung ausgeübt wird.
Grundsätzlich gilt ja: Wenn man 2 Minijobs hat, die zusammengerechnet die 400€ Grenze überschreiten, dann werden beide Minijobs sv-pflichtig. Wie berechnet man die Abzüge bei den jeweiligen Arbeitgebern, um sich ein Bild machen zu können was netto über bleibt?
Ich stelle mir das so vor:
bei Arbeitgeber A: 300 brutto (60% des Gesamtbruttos)
bei Arbeitgeber B: 200 brutto (40% des Gesamtbruttos)
der brutto-netto-Rechner spuckt bei 500€ ein netto von knapp 400€ aus
von Arbeitgeber A gibt's 60% davon: 240€
von Arbeitgeber B gibt's 40% davon: 160€
Wäre das so korrekt?
Wenn ja, woher weiß denn der jeweils andere Arbeitgeber, welchen prozentualen Anteil er abführen muss, wenn er z.B. wegen schwankendem Einkommen, das Gesamtbrutto nicht kennt?
Macht es abrechnungstechnisch einen Unterschied, wenn einer der beiden Jobs als Werkstudententätigkeit angemeldet ist? Grundsätzlich besteht soviel ich weiß, bei Werkstudenten nur RV-Pflicht. Gilt das auch wenn man unter 400€ liegt?
Was ist wenn aufgrund schwankender Einkünfte die 400€ Grenze mal unter- und mal überschritten wird? Wird dann in einem Monat was abgezogen und im nächsten nicht?
Abschließend, falls das zu viele Fragen sind, gibt kennt jemand von euch Literatur in der man sich zu diesen Fragen belesen kann?
Lieben Dank schon mal im Voraus für jeden sachdienlichen Hinweis

Schöne Grüße, Kabeljau