Liebe Mitlesende,
ich hab ein etwas, zumindest für mein Dafürhalten, kniffliges Beitragsbemessungsproblem.
Ich lebe und arbeite in der Schweiz, meine Zukünftige lebt in Deutschland und muß sich, weil keine großen Einkünfte, freiwillig bei der GKV versichern. Nun legt die Kasse ja, weil wir dann auch verheiratet sein werden, zur Beitragsbemessung ihre gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, und damit erstmal mein halbes Einkommen zugrunde. Würde ich in Deutschland leben, wäre das auch in Ordnung. Nur muß ich von meinem für deutsche Verhältnisse recht hohen schweizer Einkommen ja auch in der Schweiz leben (und hier ist das Leben wirklich teurer) und meine Frau in Deutschland unterstützen. Einfach mein Bruttoeinkommen durch zwei teilen geht damit vollkommen an der wirtschaftlichen Realität vorbei, insbesondere, weil weder ich noch meine Frau die Zusatzbelastung in Deutschland oder der Schweiz steuerlich geltend machen können.
Meine Frage ist also: Wie kann man der Kasse in diesem Fall klarmachen, daß wir unser Einkommen nicht 1:1, sondern eher 2:1 oder 3:1 aufteilen müssen, und sich die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit meiner Frau auch ebenso berechnet?
Grüße aus der Schwiiz,
Koyer
Beitragsbemessung freiwillige GKV wenn Ehepartner im Ausland
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
bist Du gesetzlich versichert: dann dürfte die Aussage der KK falsch sein.
dann dürften nach meiner Ansicht nur die Einnahmen Deiner Zukünftigen, mindestens aber 851,67 EUR beitragspflichtig sein, was
bei einem Beitragssatz
Krankenvers. 14,3
Pflegevers. 2,2
= 140,53 EUR ausmachen würde
bist Du privat versichert: dann ist dies so in Ordnung wie die KK es sagt.
hier wäre der Beitrag, sich berechnend aus 1875 EUR = 309,38 EUR
dann dürften nach meiner Ansicht nur die Einnahmen Deiner Zukünftigen, mindestens aber 851,67 EUR beitragspflichtig sein, was
bei einem Beitragssatz
Krankenvers. 14,3
Pflegevers. 2,2
= 140,53 EUR ausmachen würde
bist Du privat versichert: dann ist dies so in Ordnung wie die KK es sagt.
hier wäre der Beitrag, sich berechnend aus 1875 EUR = 309,38 EUR
Hallo,
erstmal danke für die schnelle Antwort.
Ich lebe und arbeite in der Schweiz, das heißt, ich bin auch hier nach Schweizer Gesetz krankenversichert. Das Konzept der GKV gibt's hier nicht. (Vielleicht sollte ich noch dazu sagen, daß ich, weil ich in Deutschland keinen Wohnsitz mehr habe, dort auch nicht mehr steuerpflichtig bin.)
Was mich umtreibt, ist die Frage, wie sich "wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" definiert. In Bezug auf die Familienversicherung ist hier ja schon diskutiert worden, daß es um das "Gesamteinkommen" geht, das ist klar, da kann man steuerrechtlich argumentiern. Leistungsfähigkeit ist aber ein anderer Begriff. M.E. bezieht das ganz klar mit ein, was ich mir von meinem Geld kaufen kann. In der Schweiz ist das nicht viel, in Deutschland wäre es einiges. Ein Extrembeispiel wäre, wenn der Ehegatte in Tokio oder Dubai lebte, wo allein die Mieten für Einzimmerwohnungen so hoch sind, daß hier eine mehrköpfige Familie davon leben könnte. In diesen Fällen ist wirtschaftliche Leistungsfähigkeit immer relativ zum Preisniveau des Lebensmittelpunktes. Wenn der GKV-Spitzenverband schreibt, wie ich irgendwo, weiß nicht mehr wo, gelesen habe, daß wirtschaftliche Leistungsfähigkeit "gebietsneutral" zu verstehen ist, ist das nicht schlichtweg falsch? (In Ostdeutschland krieg ich ja im öffentlichen Dienst auch weniger Geld bezahlt als im Westen, weil dadurch meine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Wirklichkeit angepaßt wird.)
Gibt es hierzu irgendwelche BSG-Entscheidungen? Irgendjemand muß das Problem doch auch schonmal gehabt haben.
Koyer.
erstmal danke für die schnelle Antwort.
Ich lebe und arbeite in der Schweiz, das heißt, ich bin auch hier nach Schweizer Gesetz krankenversichert. Das Konzept der GKV gibt's hier nicht. (Vielleicht sollte ich noch dazu sagen, daß ich, weil ich in Deutschland keinen Wohnsitz mehr habe, dort auch nicht mehr steuerpflichtig bin.)
Was mich umtreibt, ist die Frage, wie sich "wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" definiert. In Bezug auf die Familienversicherung ist hier ja schon diskutiert worden, daß es um das "Gesamteinkommen" geht, das ist klar, da kann man steuerrechtlich argumentiern. Leistungsfähigkeit ist aber ein anderer Begriff. M.E. bezieht das ganz klar mit ein, was ich mir von meinem Geld kaufen kann. In der Schweiz ist das nicht viel, in Deutschland wäre es einiges. Ein Extrembeispiel wäre, wenn der Ehegatte in Tokio oder Dubai lebte, wo allein die Mieten für Einzimmerwohnungen so hoch sind, daß hier eine mehrköpfige Familie davon leben könnte. In diesen Fällen ist wirtschaftliche Leistungsfähigkeit immer relativ zum Preisniveau des Lebensmittelpunktes. Wenn der GKV-Spitzenverband schreibt, wie ich irgendwo, weiß nicht mehr wo, gelesen habe, daß wirtschaftliche Leistungsfähigkeit "gebietsneutral" zu verstehen ist, ist das nicht schlichtweg falsch? (In Ostdeutschland krieg ich ja im öffentlichen Dienst auch weniger Geld bezahlt als im Westen, weil dadurch meine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Wirklichkeit angepaßt wird.)
Gibt es hierzu irgendwelche BSG-Entscheidungen? Irgendjemand muß das Problem doch auch schonmal gehabt haben.
Koyer.
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Hallo,
wenn keine gemeinsamer Haushalt besteht, also getrennt Lebenden, ist das Ehegfatteneinkommen ohne Bedeutung:
Quelle: § 2
https://www.gkv-spitzenverband.de/uploa ... _12521.pdf
Das Getrenntleben ist ggf. entsprechend nachzuweisen.
Gruß
RHW
wenn keine gemeinsamer Haushalt besteht, also getrennt Lebenden, ist das Ehegfatteneinkommen ohne Bedeutung:
Quelle: § 2
https://www.gkv-spitzenverband.de/uploa ... _12521.pdf
Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht,
1. wenn die Einnahmen des Mitglieds die halbe Beitragsbemessungsgrenze
oder die Einnahmen des Ehegatten oder Lebenspartners übersteigen,
2. wenn die Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt leben (§ 1361
BGB),
Das Getrenntleben ist ggf. entsprechend nachzuweisen.
Gruß
RHW
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