Beitragsbemessung freiwillige GKV wenn Ehepartner im Ausland
Verfasst: 24.06.2010, 22:15
Liebe Mitlesende,
ich hab ein etwas, zumindest für mein Dafürhalten, kniffliges Beitragsbemessungsproblem.
Ich lebe und arbeite in der Schweiz, meine Zukünftige lebt in Deutschland und muß sich, weil keine großen Einkünfte, freiwillig bei der GKV versichern. Nun legt die Kasse ja, weil wir dann auch verheiratet sein werden, zur Beitragsbemessung ihre gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, und damit erstmal mein halbes Einkommen zugrunde. Würde ich in Deutschland leben, wäre das auch in Ordnung. Nur muß ich von meinem für deutsche Verhältnisse recht hohen schweizer Einkommen ja auch in der Schweiz leben (und hier ist das Leben wirklich teurer) und meine Frau in Deutschland unterstützen. Einfach mein Bruttoeinkommen durch zwei teilen geht damit vollkommen an der wirtschaftlichen Realität vorbei, insbesondere, weil weder ich noch meine Frau die Zusatzbelastung in Deutschland oder der Schweiz steuerlich geltend machen können.
Meine Frage ist also: Wie kann man der Kasse in diesem Fall klarmachen, daß wir unser Einkommen nicht 1:1, sondern eher 2:1 oder 3:1 aufteilen müssen, und sich die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit meiner Frau auch ebenso berechnet?
Grüße aus der Schwiiz,
Koyer
ich hab ein etwas, zumindest für mein Dafürhalten, kniffliges Beitragsbemessungsproblem.
Ich lebe und arbeite in der Schweiz, meine Zukünftige lebt in Deutschland und muß sich, weil keine großen Einkünfte, freiwillig bei der GKV versichern. Nun legt die Kasse ja, weil wir dann auch verheiratet sein werden, zur Beitragsbemessung ihre gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, und damit erstmal mein halbes Einkommen zugrunde. Würde ich in Deutschland leben, wäre das auch in Ordnung. Nur muß ich von meinem für deutsche Verhältnisse recht hohen schweizer Einkommen ja auch in der Schweiz leben (und hier ist das Leben wirklich teurer) und meine Frau in Deutschland unterstützen. Einfach mein Bruttoeinkommen durch zwei teilen geht damit vollkommen an der wirtschaftlichen Realität vorbei, insbesondere, weil weder ich noch meine Frau die Zusatzbelastung in Deutschland oder der Schweiz steuerlich geltend machen können.
Meine Frage ist also: Wie kann man der Kasse in diesem Fall klarmachen, daß wir unser Einkommen nicht 1:1, sondern eher 2:1 oder 3:1 aufteilen müssen, und sich die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit meiner Frau auch ebenso berechnet?
Grüße aus der Schwiiz,
Koyer