Krankvernversicherung rückwirkend möglich?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

c21
Beiträge: 1
Registriert: 25.06.2010, 18:38

Krankvernversicherung rückwirkend möglich?

Beitragvon c21 » 25.06.2010, 18:58

Hallo,

mein Freund ist selbständig und war freiwillig versichert.

Nun geht es ihm nicht gut und als ich den Notarzt rufen wollte und er sich mehrfach weigerte hat er mir gestanden, dass er nicht mehr versichert ist. Er hat es verbummel sich darum zu kümmern.

Er sagt, er ist erst seit ein paar Wochen nicht mehr versichert und hatte selbst gekündigt. stimmt es, dass man sich rückwirkend wieder bei der vorigen Versicherung anmelden kann?

Es geht ihm noch immer nicht wirklich besser und ich möchte einen Arzt rufen, bzw. ihn ins Krankenhaus fahren. Was ohne Versicherung natürlich ziemlich teuer werden kann

Vielen Dank schonmal!

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 25.06.2010, 19:33

Hallo c21,
so ganz sagt der Schlaviener nicht die Wahrheit , kündigen kann man nur wen man eine andere Versicherung nachweist.Er hat aber versicherungsschutz , insoweit wünsche ich Ihm gute Besserung.
Gruß
P.s. natürlich muss er für die Zeit wo er keine Versicherung hatte den Beitrag nachbezahlen.

karsten65
Beiträge: 1
Registriert: 05.08.2010, 12:40

Beitragvon karsten65 » 05.08.2010, 12:46

Das ganze geht - soweit ich weiss - auf die Versicherungspflicht zurück, die im Januar 2009 vom Staat eingeführt wurde.

Demnach kann / darf man hier in Deutschland gar nicht mehr ohne Krankenversicherung darstehen.
Das soll genau für solche Fälle vorbeugen.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste