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praktikum vor ausbildung sozialversicherungspflichtig?

Verfasst: 25.06.2010, 21:54
von blubb401
Hallo Leute,
es geht um folgendes:
ich bin seit meiner geburt privat krankenversichert, da mein vater beamter ist.
ich mache demnächst ein praktikum (unter 400€) bei einer firma, bei der ich im anschluss darauf eine ausbildung beginnen werde.
in der ausbildung muss ich mich ja gesetzlich versichern, wegen der sozialversicherungspflicht.
aber wie ist das im praktikum vor der ausbildung?

es heißt ja immer, dass tätigkeiten unter 400€ nicht sozialversicherungspflichtig sind. somit könnte ich bis zu beginn der ausbildung privat versichert bleiben.

ich habe jedoch auch desöfteren gelesen, dass praktika vor einer ausbildung grundsätzlich sozialversicherungspflichtig sind, da diese als "normale" erwerbstätigkeit angesehen werden. somit müsste ich mich gesetzlich versichern.

an wieder anderen stellen heißt es, dass auch praktika vor einer ausbildung nur dann sozialversicherungspflichtig sind, wenn man dafür mehr als 400€ bekommt.

weiß jemand von euch was jetzt in meiner situation genau zutrifft?

mein problem ist:
wenn ich mich gesetzlich versichere das praktikum jedoch nicht sozialversicherungspflichtig ist, muss ich mich freiwillig gesetzlich versichern. der monatsbeitrag liegt dafür bei ca. 150€ :shock: . bei unter 400€ fürs praktikum natürlich enorm viel.

bleibe ich privat versichert und das praktikum ist sozialversicherungspflichtig stehe ich dann ohne krankenversicherung da?

wohin soll ich mich wenden?
zukünftiger arbeitgeber oder private krankenkasse oder gesetzliche?

weiß vll jemand wie die regelungen bei solch einem praktikum sind?

mit freundlichen grüßen.

Verfasst: 25.06.2010, 22:59
von Vergil09owl
Das müßte man jetzt rausfinden, was es denn für ein Praktikum ist,

Verfasst: 25.06.2010, 23:15
von Vergil09owl
Wenn das ein Praktikum ein vorgeschriebenes Praktikum ist besteht versicherungspflicjhtin der GKV, die Beiträge werden denn aus den entgelt tberechnet.

Sollte es nur 325 € seun trägt der Betreib die kosten.

Verfasst: 26.06.2010, 19:23
von RHW
Hallo,
die richtige Antwort steckt hier in diesem Rundschreiben:
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... 27_Anlagen

Vielleicht Punkt 2.2.2 oder 2.3.2 bis 2.6.

Welche Schulart/-form wurde in welchem Bundesland bis wann mit welchem Abschluss besucht? Ist von der Schule ein bestimmtes Praktikum für einen bestimmten Abschluss vorgesehen?

Gruß
RHW

Verfasst: 26.06.2010, 19:52
von blubb401
vielen dank für die antworten!
hab mir das rundschreiben durchgelesen.

auf mich trifft wohl punkt 3.3.1:
"Schulentlassene, die bis zur ersten Aufnahme einer Dauerbeschäftigung
oder eines Ausbildungsverhältnisses eine befristete Beschäftigung ausüben"
da ich eben nach meinem abi und vor der ausbildung ein praktikum mache.

dort heißt es, dass solche beschäftigungen als berufsmäßige beschäftigungen anzusehen sind, die jedoch bei einem arbeitsentgeld unter 400€ versicherungsfrei bleiben.

Das heißt für mich dann wohl, dass ich für das praktikum weiter privat versichert bleiben kann, da die gesetzliche versicherungspflicht nicht greift.

vielen dank nochmal für die hilfreichen antworten.

Verfasst: 27.06.2010, 06:42
von RHW
Hallo,
wenn es sich um die Allgemeine Hochschureife ("Vollabi") handelt, besteht im Praktikum Versicherungsfreiheit.

Bei der Fachhochschulreife ("Fachabi") würde ich es als vorgeschriebens Praktikum ansehen, so dass dann Versicherungspflicht bestände.

Es ist auf jeden Fall sinnvoll, sich rechtzeitig vor Beginn der Versicherungspflicht (Ausbildung oder ggf. Praktikum) eine gesetzliche Krankenkasse auszusuchen.

Viel Erfolg im Praktikum und der Ausbildung!
Gruß
RHW

Verfasst: 27.06.2010, 15:28
von blubb401
ja, es handelt sich dabei um die allgemeine hochschulreife.

dummerweise habe ich schon vor einer woche einen unterschriebenen mitgliedsantrag an die gesetzliche krankenkasse geschickt.
kann ich den innerhalb von 14 tagen widerrufen?

Verfasst: 27.06.2010, 15:36
von RHW
Hallo,
der Widerruf dürfte kein Problem sein: die 14 Tage gelten nur bei Privatversicherungen.
Ggf. Kopie des Zeugnisses und des Praktikumsvertrages beifügen und auf den Absatz des Rundschreibens Bezug nehmen.

Oder persönlich vorbeigehen.

Gruß
RHW