Freiwillige KV, Mindestgrenze 851 EUR, aber Kapitaleinkünfte
Verfasst: 03.07.2010, 01:28
Hallo,
mein ALG1 läuft aus und für ALG2 komme ich nicht in Frage. Meine KK hat mir daher ein Frage- und Anmeldebogen bezüglich der freiwilligen Krankenversicherung zugesendet.
Dort steht, wenn ich keine Einkünfte habe, werde ich auf die Mindestbemessungsgrenze von 851 EUR eingestuft. Was ist aber, wenn ich doch Einkünfte von ca. 100 EUR aus Kapitalvermögen habe, wie erfolgt dann die Berechnung der Beiträge?
14,9% KV + 2,2% PV auf:
- 100 EUR Kapitaleinkünfte oder
- 851 EUR Mindestbemessungsgrenze (fiktiv) oder gar
- 951 EUR Mindestbemessungsgrenze + Kapitaleinkünfte?
Muss man die Kapitaleinkünfte immer angeben oder nur, wenn sie über den 851 EUR Mindestbemessungsgrenze liegen?
mfg
Mark
mein ALG1 läuft aus und für ALG2 komme ich nicht in Frage. Meine KK hat mir daher ein Frage- und Anmeldebogen bezüglich der freiwilligen Krankenversicherung zugesendet.
Dort steht, wenn ich keine Einkünfte habe, werde ich auf die Mindestbemessungsgrenze von 851 EUR eingestuft. Was ist aber, wenn ich doch Einkünfte von ca. 100 EUR aus Kapitalvermögen habe, wie erfolgt dann die Berechnung der Beiträge?
14,9% KV + 2,2% PV auf:
- 100 EUR Kapitaleinkünfte oder
- 851 EUR Mindestbemessungsgrenze (fiktiv) oder gar
- 951 EUR Mindestbemessungsgrenze + Kapitaleinkünfte?
Muss man die Kapitaleinkünfte immer angeben oder nur, wenn sie über den 851 EUR Mindestbemessungsgrenze liegen?
mfg
Mark