Krankenversicherungspflicht für EU-Bürger
Verfasst: 05.07.2010, 22:33
Hallo,
ich bin ein (zurzeit leider noch) nicht erwerbstätiger EU-Bürger und bin in Deutschland seit dem 1.11.2005 behördlich gemeldet.
Da ich mich wegen des Studiums im Heimatland und der daran anschließenden Promotion nicht ständig in Deutschland aufgehalten habe, bin ich bis jetzt in Notfällen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (trotz Anfangs- und Sprachschwierigkeiten) einigermaßen gut zurechtgekommen.
Vor kurzem habe ich aber über einen Freund erfahren, dass seit dem 1.1.2009 jede Person mit Wohnsitz in Deutschland verpflichtet ist, eine Krankenversicherung bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmen abzuschließen.
Diesbezüglich hätte ich folgende Fragen:
1) bin auch ich jetzt verpflichtet, mich bei der AOK oder einer privaten Krankenkasse "freiwillig" zu versichern?
2) wenn ja, muss ich rückwirkend auch die Beitragssätze bzw. Prämien vom 1.1.2009 bis heute nachzahlen?
3) was passiert, wenn ich mich bei einer deutschen Krankenkasse nicht anmelde?
4) wie hoch wäre der Monatsbeitrag für einen Nichterwerbstätigen?
5) da meine Lebensgefährtin – mit der ich in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebe – deutsch, erwerbstätig und gesetzlich krankenversichert ist, gäbe es außer der Eheschließung eine andere Möglichkeit, mich über sie krankenversichern zu lassen?
6) da ich ab dem 1.11.2010 die nach dem § 4a des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern erforderlichen Voraussetzungen für ein Daueraufenthaltsrecht erfülle und da laut § 4 dieses Recht mit einem ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichenden Existenzmitteln unabdingbar verbunden ist, könnte es sein, dass am 2. November jemand bei mir an die Tür klopft und von Amts wegen entsprechende Nachweise verlangt?
7) könnten mir dabei eventuell das Sozialamt oder die Arbeitsagentur weiterhelfen oder mich irgendwie unterstützen?
Vielen herzlichen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Andreuccio
ich bin ein (zurzeit leider noch) nicht erwerbstätiger EU-Bürger und bin in Deutschland seit dem 1.11.2005 behördlich gemeldet.
Da ich mich wegen des Studiums im Heimatland und der daran anschließenden Promotion nicht ständig in Deutschland aufgehalten habe, bin ich bis jetzt in Notfällen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (trotz Anfangs- und Sprachschwierigkeiten) einigermaßen gut zurechtgekommen.
Vor kurzem habe ich aber über einen Freund erfahren, dass seit dem 1.1.2009 jede Person mit Wohnsitz in Deutschland verpflichtet ist, eine Krankenversicherung bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmen abzuschließen.
Diesbezüglich hätte ich folgende Fragen:
1) bin auch ich jetzt verpflichtet, mich bei der AOK oder einer privaten Krankenkasse "freiwillig" zu versichern?
2) wenn ja, muss ich rückwirkend auch die Beitragssätze bzw. Prämien vom 1.1.2009 bis heute nachzahlen?
3) was passiert, wenn ich mich bei einer deutschen Krankenkasse nicht anmelde?
4) wie hoch wäre der Monatsbeitrag für einen Nichterwerbstätigen?
5) da meine Lebensgefährtin – mit der ich in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebe – deutsch, erwerbstätig und gesetzlich krankenversichert ist, gäbe es außer der Eheschließung eine andere Möglichkeit, mich über sie krankenversichern zu lassen?
6) da ich ab dem 1.11.2010 die nach dem § 4a des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern erforderlichen Voraussetzungen für ein Daueraufenthaltsrecht erfülle und da laut § 4 dieses Recht mit einem ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichenden Existenzmitteln unabdingbar verbunden ist, könnte es sein, dass am 2. November jemand bei mir an die Tür klopft und von Amts wegen entsprechende Nachweise verlangt?
7) könnten mir dabei eventuell das Sozialamt oder die Arbeitsagentur weiterhelfen oder mich irgendwie unterstützen?
Vielen herzlichen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Andreuccio