Bestandsschutz
Verfasst: 07.07.2010, 19:38
Guten Tag,
folgender Fall:
Ein Arbeitnehmer ist seit 2000 privat krankenversichert. Bis 2003 liegt sein Einkommommen über der Beitragsbemessungsgrenze.
In 2004 rutscht er unter diese Grenze und muss somit in die GKV.
Ab 2005 erhält er eine Gehaltserhöhung und liegt ab diesem Jahr wieder über der Beitragsbemessungsgrenze. Er unterschreitet jedoch die Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Liege ich damit richtig, wenn ich sage, dass er weiterhin pflichtversichert bleibt, weil er nun die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten muss, um in die PKV zu können? Es hilft doch nix, dass er in 2002 privat krankenversichert war?
Wäre der AN seit 2001 durchgehend in der PKV gewesen, würde die Beitragsbemessungsgrenze jedoch bis "in alle Ewigkeit" zur Beurteilung herangezogen?
Danke für jede Antwort.
LG, Biggi
folgender Fall:
Ein Arbeitnehmer ist seit 2000 privat krankenversichert. Bis 2003 liegt sein Einkommommen über der Beitragsbemessungsgrenze.
In 2004 rutscht er unter diese Grenze und muss somit in die GKV.
Ab 2005 erhält er eine Gehaltserhöhung und liegt ab diesem Jahr wieder über der Beitragsbemessungsgrenze. Er unterschreitet jedoch die Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Liege ich damit richtig, wenn ich sage, dass er weiterhin pflichtversichert bleibt, weil er nun die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten muss, um in die PKV zu können? Es hilft doch nix, dass er in 2002 privat krankenversichert war?
Wäre der AN seit 2001 durchgehend in der PKV gewesen, würde die Beitragsbemessungsgrenze jedoch bis "in alle Ewigkeit" zur Beurteilung herangezogen?
Danke für jede Antwort.
LG, Biggi