Elterngeld und Selbständigkeit
Verfasst: 08.07.2010, 15:41
Hallo Zusammen,
folgende Fragen habe ich bezügl. der GKV, doch zunächst die Daten:
Die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit wurden/werden entsprechend auf das ALG I bzw. Elterngeld berücksichtigt.
Frage 1:
Während des Bezuges von Elterngeld bin ich ja beitragslos in der GKV versichert. Werden die Einkünfte aus der Selbständigkeit in irgendeiner Form (in Bezug auf die GKV) berücksichtigt?
Frage 2:
Ab September 2010 bezahle ich die KV zu 100 % selbst.
Als Selbständiger, Verdienst über die Beitragsbemessungsgrenze wären das dann in der GKV ca. 600,- € /Monat.
Mein Plan: Mein Sohn (1 Jahr, m) und ich (44 Jahre, m) versichern uns privat.
Macht das Sinn, oder ist davon abzuraten?
Frage 3:
Sollten wir uns privat versichern und ich im Juli 2012 feststellen, dass die Selbständigkeit nicht mehr so "fruchtet", kann ich mich bei Arbeitsamt arbeitslos melden (Restanspruch besteht bis 4 Jahre). Besteht dann die Möglichkeit in die GKV zurückzukehren?
Danke im voraus für die Antworten!
naila
folgende Fragen habe ich bezügl. der GKV, doch zunächst die Daten:
- seit 2000 bis heute nebenberuflich selbständig, < 10 Std/ Woche
seit 19XX bis Jul 08 Arbeitnehmer, freiwilliges Mitglied der GKV
Aug 08 bis Mrz 09 Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I )
Apr 10 bis Aug 10 Bezug von Elterngeld ("zwei halbe Monatsbeträge")
ab September 2010 hauptberuflich selbständig
Die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit wurden/werden entsprechend auf das ALG I bzw. Elterngeld berücksichtigt.
Frage 1:
Während des Bezuges von Elterngeld bin ich ja beitragslos in der GKV versichert. Werden die Einkünfte aus der Selbständigkeit in irgendeiner Form (in Bezug auf die GKV) berücksichtigt?
Frage 2:
Ab September 2010 bezahle ich die KV zu 100 % selbst.
Als Selbständiger, Verdienst über die Beitragsbemessungsgrenze wären das dann in der GKV ca. 600,- € /Monat.
Mein Plan: Mein Sohn (1 Jahr, m) und ich (44 Jahre, m) versichern uns privat.
Macht das Sinn, oder ist davon abzuraten?
Frage 3:
Sollten wir uns privat versichern und ich im Juli 2012 feststellen, dass die Selbständigkeit nicht mehr so "fruchtet", kann ich mich bei Arbeitsamt arbeitslos melden (Restanspruch besteht bis 4 Jahre). Besteht dann die Möglichkeit in die GKV zurückzukehren?
Danke im voraus für die Antworten!
naila