Rueckkehr aus einem nicht EU Land - GKK oder PKK
Verfasst: 17.07.2010, 03:35
Hallo,
ich bekommen wiederspruechliche Informationen von der Privaten- sowie meiner letzten Gesetzlichen Kasse.
Ich bin Deutscher Staatsbuerger und lebe seid 2004 im nicht EU Ausland. Bis zu meinem Umzug in 2004 war ich bei der TKK GKV. Nun endet meine Taetigkeit und im Oktober oder November beabsichtigen wir ( seid 5 Jahren mit einer Auslaenderin und mit einem 3 Jaehrigen Kind) nach Deutschland zurueck zu kehren.
Bei Ankuft werden wir wohl erst einmal ALGII beantragen und uns nach ein paar Monaten ( nachdem alles geregelt ist, Wohnung, KiGA etc ) selbststaendig machen. Nun gibt sich die Frage, welche KK fuer uns ab Tag der Anmeldung bis Gewerbeanmeldung fuer uns zustaendig ist.
Die TKK, beruft sich auf die Private - und die Private auf meine letzte GKV.
Wer weiss Rat ? Danke vorab.
ich bekommen wiederspruechliche Informationen von der Privaten- sowie meiner letzten Gesetzlichen Kasse.
Ich bin Deutscher Staatsbuerger und lebe seid 2004 im nicht EU Ausland. Bis zu meinem Umzug in 2004 war ich bei der TKK GKV. Nun endet meine Taetigkeit und im Oktober oder November beabsichtigen wir ( seid 5 Jahren mit einer Auslaenderin und mit einem 3 Jaehrigen Kind) nach Deutschland zurueck zu kehren.
Bei Ankuft werden wir wohl erst einmal ALGII beantragen und uns nach ein paar Monaten ( nachdem alles geregelt ist, Wohnung, KiGA etc ) selbststaendig machen. Nun gibt sich die Frage, welche KK fuer uns ab Tag der Anmeldung bis Gewerbeanmeldung fuer uns zustaendig ist.
Die TKK, beruft sich auf die Private - und die Private auf meine letzte GKV.
Das mit dem Arbeitslosengeld 1 oder 2 ist auch nicht so leicht, weil Sie ja aus den Ausland kommen und dort privatversichert waren. Ob Sie berechtigt sind ALG 1 zu erhalten, kann Ihnen nur das Arbeitsamt sagen. Sollten Sie ALG 2 erhalten, besteht keine Möglichkeit sich in der Gesetzlichen zu versichern. Da sagt der Gesetzgeber deutlich "Nein".
Wer weiss Rat ? Danke vorab.