kurzfristigen Beschäftigung + Studium
Verfasst: 28.07.2010, 14:58
Hallo,
ich bin neu im Forum und hoffe dass meine Frage hier rein passt. Vorerst aber kurz zu meiner Person. Ich bin Vertretungsweise 6 Monate in der Personalabteilung, da meine Kollegin in Elternzeit ist. Mit dem normalen Arbeitsablaut (Lohn/Gehlat und Zeiteverwalung der Mitarbeiter) komme ich gut zu recht, doch wenn Besonderheiten auftreten, dann bin ich auf das Internet. Derzeit habe ich wieder einen Sonderfall und weiß wie ich vorgehen muss und hoffe/bitte somit auf/um eure Unterstützung:
Folgendes:
Für den Produktionsbetreib haben wir für den Zeitraum 19.07.2010 - 31.08.10 eine Mitarbeitern beschäftig. Diese hat zuvor eine Ausbildung (bis zum 30.06.2010) absolviert. Ab dem 01.09.2010 geht sie studieren. Ich frage mich nun als was ich sie für die Krankenkasse anmelden soll. Als kurzfristig Beschäftigte? Soweit ich weiß, dürfen kurzfristig Beschäftigte nur bis zu 2 Monate oder 50 Tage im Kalenderjahr arbeiten.
In wieweit hier die Ausbildungszeit an die 50 Tage angerechnet wird, weiß ich leider nicht und hoffe ihr könnt mir die Frage beantworten.
Muss ich sie als normale Mitarbeiterin für den Zeitraum 19.07-31.08. anmelden? Und somit auch den AG- Anteil der KV Beiträge abführen? Oder wie mache ich das am besten?
Für jeden Tipp bin ich euch dankbar.
Gruß
Martin
P.S.
Mehr als 400 € Euro im Monat verdient die auch
ich bin neu im Forum und hoffe dass meine Frage hier rein passt. Vorerst aber kurz zu meiner Person. Ich bin Vertretungsweise 6 Monate in der Personalabteilung, da meine Kollegin in Elternzeit ist. Mit dem normalen Arbeitsablaut (Lohn/Gehlat und Zeiteverwalung der Mitarbeiter) komme ich gut zu recht, doch wenn Besonderheiten auftreten, dann bin ich auf das Internet. Derzeit habe ich wieder einen Sonderfall und weiß wie ich vorgehen muss und hoffe/bitte somit auf/um eure Unterstützung:
Folgendes:
Für den Produktionsbetreib haben wir für den Zeitraum 19.07.2010 - 31.08.10 eine Mitarbeitern beschäftig. Diese hat zuvor eine Ausbildung (bis zum 30.06.2010) absolviert. Ab dem 01.09.2010 geht sie studieren. Ich frage mich nun als was ich sie für die Krankenkasse anmelden soll. Als kurzfristig Beschäftigte? Soweit ich weiß, dürfen kurzfristig Beschäftigte nur bis zu 2 Monate oder 50 Tage im Kalenderjahr arbeiten.
In wieweit hier die Ausbildungszeit an die 50 Tage angerechnet wird, weiß ich leider nicht und hoffe ihr könnt mir die Frage beantworten.
Muss ich sie als normale Mitarbeiterin für den Zeitraum 19.07-31.08. anmelden? Und somit auch den AG- Anteil der KV Beiträge abführen? Oder wie mache ich das am besten?
Für jeden Tipp bin ich euch dankbar.
Gruß
Martin
P.S.
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