Wechsel von "freiwillig Pflichtversichter" in Fami

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didi01
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Wechsel von "freiwillig Pflichtversichter" in Fami

Beitragvon didi01 » 28.07.2010, 18:11

Hallo zusammen. Ich war bis zu meinem 50. Lebensjahr ca. 35 Jahr in der GKV (Angestellter, zeitweise freiwillig Pflichversichert). Habe nun vor ca. 12 Monaten meinen Job verloren. Habe mich Selbständig gemacht, läuft z.Z. gut.
Bin in der GKV geblieben (freiwilling Pflichtversichert). Meine Frau ist Angestellt und in der gleichen KGV. Meine Geschäft/Bransche wird wohl nicht ewig laufen. Was wird sein wenn ich in z.B. 5 Jahren mein Gewerbe beenden (beenden muß). Kann ich dann bei meiner Frau Familienversichert sein? (Hab gelesen daß ich dann keine Einkünfte haben dürfte (z.B. etwas Zinseinkünfte oder aus PV-Anlage). Wie verhält es sich wenn ich mein Rentenalter (63) erreichen werde. Vielen Dank für Ihre Beiträge.

Czauderna
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Re: Wechsel von "freiwillig Pflichtversichter" in

Beitragvon Czauderna » 28.07.2010, 18:28

didi01 hat geschrieben:Hallo zusammen. Ich war bis zu meinem 50. Lebensjahr ca. 35 Jahr in der GKV (Angestellter, zeitweise freiwillig Pflichversichert). Habe nun vor ca. 12 Monaten meinen Job verloren. Habe mich Selbständig gemacht, läuft z.Z. gut.
Bin in der GKV geblieben (freiwilling Pflichtversichert). Meine Frau ist Angestellt und in der gleichen KGV. Meine Geschäft/Bransche wird wohl nicht ewig laufen. Was wird sein wenn ich in z.B. 5 Jahren mein Gewerbe beenden (beenden muß). Kann ich dann bei meiner Frau Familienversichert sein? (Hab gelesen daß ich dann keine Einkünfte haben dürfte (z.B. etwas Zinseinkünfte oder aus PV-Anlage). Wie verhält es sich wenn ich mein Rentenalter (63) erreichen werde. Vielen Dank für Ihre Beiträge.


Hallo,
nun, wenn Sie vor erreichen des Rentenalters ihr Gewerbe aufgeben und weniger als ca. 350,00 € Einnahmen mtl. haben, können Sie sich bis zum Tage der Rentenantragstellung nach derzeitgem Recht kostenlos bei Ihrer Ehefrau mitversichern. Da Sie schon seit eh und je in der GKV versichert waren haben Sie auch die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt und werden in diesem Fall mit dem Tag der Rentenantragstellung grundsätzlich krankenversicherungspflichtig.
Beiträge als Rentner zahlen Sie nach heutigem Recht nur für Ihre Rente und ggf. für einen Versorgungsbezug.
Ich gehe mal davon aus dass Sie als Rentner nicht mehr selbständig sein werden.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon didi01 » 28.07.2010, 18:42

Vielen Dank für die Schnelle Antwort.
Was ist wenn die 350,00 Euro Einnahmen überschritten werden. Danke

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 28.07.2010, 19:13

didi01 hat geschrieben:Vielen Dank für die Schnelle Antwort.
Was ist wenn die 350,00 Euro Einnahmen überschritten werden. Danke


Nun, dann müssen Sie sich freiwillig versichern - die derzeitige Mindestbeitragsbemessungsgrenze löiegt bei ca. 890,00 € mtl., was einen Gesamtberitrag von derzeit ca. 140,00 € (incl. Pföegeversicherung) ausmacht. Ist Ihr Einkommen höher dann erhöht sich aus#ch der Beitrag entsprechend, ist Ihr Einkommen niedriger dann bleibt es bei den o.g. ca. 140,00 €.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon RHW » 01.08.2010, 15:10

Hallo,
eine kleine Ergänzung:
Bei der Einkommengrenze von 365 Euro (2010) zählen nur steuerpflichtige Einkünfte. Wenn man Einnahmen hat, die nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften gehören, kann man auch bei höheren Einnahmen in der Familienversicherung versichert werden.

Grundlagen:
§ 10 SGB V
§ 16 SGB IV

Einzelheiten: Tabelle im Anhang: http://www.vdek.com/versicherte/familie ... kommen.pdf

Hinweis: Wenn die Grenze von 365 Euro überschritten wird, sind alle Einnahmen (auch steuerfreie) beitragspflichtig.

Gruß
RHW


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