Versicherungsmöglichkeit nach 2 Jahren Auslandsaufenthalt

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inanfi19
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Versicherungsmöglichkeit nach 2 Jahren Auslandsaufenthalt

Beitragvon inanfi19 » 31.07.2010, 14:13

Hallo zusammen,
mein Sohn ist 25 Jahre, hat bis Mitte 2008 in D'land gearbeitet und war gesetzl. versichert. Danach ist er in Europa und USA herumgereist und hat vom Ersparten gelebt.
Während dieser Zeit war er an meiner Adresse gemeldet, aber nicht krankenversichert.
Nun ist er vorübergehend zurück (für etwa ein halbes Jahr) und wohnt bei mir, hat aber kein Einkommen.
Folgende Fragen:
1. Welche Möglichkeiten hat er, sich kostengünstig zu versichern?
2. Kann er sich arbeitssuchend melden und darüber günstig versichert werden?
3. Falls sinnvoll, könnte ich ihn ggf. als 401-EuroKraft beschäftigen? Welche Kosten kämen dann auf uns zu?
4. Fällt er evtl. noch in die Familienversicherung, ich bin gesetzl. versichert?
5. welche andere Möglichkeit hat er? Mit Arbeit sieht es in meiner Region extrem schlecht aus.

Für Hinweise bedanke ich mich im Voraus.

RHW
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Beitragvon RHW » 01.08.2010, 15:58

Hallo,


1. Welche Möglichkeiten hat er, sich kostengünstig zu versichern?

Am günstigsten sind in der GKV die Versicherung als Fachschüler oder Student (ca. 65 Euro monatlich). Sonst beträgt der Mindestbeitrag ca. 140 Euro monatlich.

2. Kann er sich arbeitssuchend melden und darüber günstig versichert werden?

Wenn er Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II bekommt, wird er automatisch durch die Arbeitsagentur bzw. die Arge versichert. Die Leistung wird frühestens ab Tag der Meldung gezahlt.

3. Falls sinnvoll, könnte ich ihn ggf. als 401-EuroKraft beschäftigen? Welche Kosten kämen dann auf uns zu?


http://www.minijob-zentrale.de/nn_61364 ... __nnn=true

http://de.wikipedia.org/wiki/Midi-Job

4. Fällt er evtl. noch in die Familienversicherung, ich bin gesetzl. versichert?

Eine Familienversicherung ist bei Stellenlosen nur bis 23 möglich. Bei Schülern/Studenten ist eine Familienversicherung bis zum 25. Geburtstag (ggf. verlängert um Wehr-/Zivildienst) möglich.
Die Einkommensgrenze betrgägt 365 bzw. 400 Euro.
§ 10 SGB V

5. welche andere Möglichkeit hat er? Mit Arbeit sieht es in meiner Region extrem schlecht aus.


Kritisch kann noch werden, dass seit 01.04.2007 eine Versicherungspflicht besteht. Bestand eine Auslandsreisekrankenversicherung? Sinnvoll ist s diese Belege aufzubewahren und bei Bedarf der Krankenkasse vorzulegen.

Gruß
RHW


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