zur Rückkehr in GKV fehlt 1 Tag
Verfasst: 23.02.2007, 16:47
Hallo
ich war viele Jahre privat versichert und zu Beginn meiner Arbeitslosigkeit bin ich in die GKV gewechselt.
Da ich inzwischen einige Monate keine neue Stelle gefunden habe, ist folgendes Scenario möglich:
mein max. Anspruch auf Arbeitslosengeld beträgt 360 Tage (also Maximum). Um als freiwilliges Mitglied danach in der GKV zu bleiben, müßte ich jedoch 12 Monate zusammenhängend pflichtversichert sein. Es fehlt mir somit 1 Tag: Start Arbeitslosengeld 1.August 2006, Ende der Zahlung 30.Juli 2007.
Nun fehlen also an den 12 Monaten 1 Tag - der 31.Juli.
Hartz IV gibt es nicht, dazu geht es mir finanziell (zum Glück) zu gut.
Was nun?
Danke
joker1
ich war viele Jahre privat versichert und zu Beginn meiner Arbeitslosigkeit bin ich in die GKV gewechselt.
Da ich inzwischen einige Monate keine neue Stelle gefunden habe, ist folgendes Scenario möglich:
mein max. Anspruch auf Arbeitslosengeld beträgt 360 Tage (also Maximum). Um als freiwilliges Mitglied danach in der GKV zu bleiben, müßte ich jedoch 12 Monate zusammenhängend pflichtversichert sein. Es fehlt mir somit 1 Tag: Start Arbeitslosengeld 1.August 2006, Ende der Zahlung 30.Juli 2007.
Nun fehlen also an den 12 Monaten 1 Tag - der 31.Juli.
Hartz IV gibt es nicht, dazu geht es mir finanziell (zum Glück) zu gut.
Was nun?
Danke
joker1