LV-Auszahlung während ALG1-Bezug - extra Beitragspflicht ???
Verfasst: 04.08.2010, 10:20
Hallo zusammen,
ich war bis Ende Mai 2010 als Selbstständiger in der GKV freiwillig versichert.
Seit Juni 2010 beziehe ich Arbeitslosengeld I (also kein Hartz IV) mit Anspruch bis Ende November 2010, die selbstständige Tätigkeit habe ich komplett abgemeldet.
Während des Bezuges von ALG I bin ich über die Agentur für Arbeit in der GKV pflichtversichert.
Hierzu habe ich im Zusammenhang mit der Auszahlung einer Lebensversicherung folgende Fragen:
1) Soweit mir bekannt ist, zählt auch die einmalige Auszahlung einer privaten (nicht-betrieblichen) Kapital-Lebensversicherung, wenn diese in den Zeitraum der freiwilligen Versicherung fällt, zu den beitragspflichtigen Einnahmen. Bei der Berechnung des Krankenkassenbeitrages wird die Auszahlungszusumme auf 120 Monate verteilt und daraus der monatliche Beitrag berechnet. Ist das so korrekt ???
2) Wie schaut es aus, wenn ich die Kündigung und Auszahlung der Lebensversicherung in die Zeit des pflichtversicherten Arbeitslosengeldbezuges (z.B. September 2010) lege? Kann die Krankenkasse während der Pflichtversicherung dann auch extra Beiträge für die Lebensversicherung fordern?
3) Wenn ich Ende November 2010 aus dem ALG-Bezug und der Pflichtversicherung ausscheide und bis dahin keinen Arbeitsplatz gefunden habe, müsste ich mich erneut freiwillig versichern. Muss ich dann die während der Pflichtversicherungszeit ausgezahlte Lebensversicherung angeben?
4) Kann die Krankenkasse dann Beiträge für diese ausgezahlte Lebensversicherung erheben, obwohl die Auszahlung während der Pflichtversicherungszeit erfolgte?
5) Wie erfährt die Krankenkasse überhaupt von der ausgezahlten Lebensversicherung? Nach Auskunft meines Versicherungsunternehmens ist die Auszahlung steuerfrei (Altvertrag, Laufzeit bereits über 12 Jahre).
Demnach müsste ich die Auszahlung auch nicht in meiner Steuererklärung angeben. Aus dem Steuerbescheid, der ja von der Krankenkasse zur Beitragsberechnung herangezogen wird, würde die Auszahlung somit gar nicht ersichtlich sein.
Im vorraus schon mal lieben Dank für alle Antworten
ich war bis Ende Mai 2010 als Selbstständiger in der GKV freiwillig versichert.
Seit Juni 2010 beziehe ich Arbeitslosengeld I (also kein Hartz IV) mit Anspruch bis Ende November 2010, die selbstständige Tätigkeit habe ich komplett abgemeldet.
Während des Bezuges von ALG I bin ich über die Agentur für Arbeit in der GKV pflichtversichert.
Hierzu habe ich im Zusammenhang mit der Auszahlung einer Lebensversicherung folgende Fragen:
1) Soweit mir bekannt ist, zählt auch die einmalige Auszahlung einer privaten (nicht-betrieblichen) Kapital-Lebensversicherung, wenn diese in den Zeitraum der freiwilligen Versicherung fällt, zu den beitragspflichtigen Einnahmen. Bei der Berechnung des Krankenkassenbeitrages wird die Auszahlungszusumme auf 120 Monate verteilt und daraus der monatliche Beitrag berechnet. Ist das so korrekt ???
2) Wie schaut es aus, wenn ich die Kündigung und Auszahlung der Lebensversicherung in die Zeit des pflichtversicherten Arbeitslosengeldbezuges (z.B. September 2010) lege? Kann die Krankenkasse während der Pflichtversicherung dann auch extra Beiträge für die Lebensversicherung fordern?
3) Wenn ich Ende November 2010 aus dem ALG-Bezug und der Pflichtversicherung ausscheide und bis dahin keinen Arbeitsplatz gefunden habe, müsste ich mich erneut freiwillig versichern. Muss ich dann die während der Pflichtversicherungszeit ausgezahlte Lebensversicherung angeben?
4) Kann die Krankenkasse dann Beiträge für diese ausgezahlte Lebensversicherung erheben, obwohl die Auszahlung während der Pflichtversicherungszeit erfolgte?
5) Wie erfährt die Krankenkasse überhaupt von der ausgezahlten Lebensversicherung? Nach Auskunft meines Versicherungsunternehmens ist die Auszahlung steuerfrei (Altvertrag, Laufzeit bereits über 12 Jahre).
Demnach müsste ich die Auszahlung auch nicht in meiner Steuererklärung angeben. Aus dem Steuerbescheid, der ja von der Krankenkasse zur Beitragsberechnung herangezogen wird, würde die Auszahlung somit gar nicht ersichtlich sein.
Im vorraus schon mal lieben Dank für alle Antworten