KV+PV Beiträge für Abfindung - widersprüchliche Infos
Verfasst: 08.08.2010, 12:08
Hallo, ich habe widersprüchliche Aussagen zur KV Pflicht von Abfindungszahlungen gefunden: z.B. auf http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/abfindun.htm : "Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Arbeitsverhältnisses sind grundsätzlich sozialversicherungsrechtlich beitragsfrei."
Im Gegensatz dazu gelten laut http://www.versicherungswissen.org/KV/B ... _2009.html und dort laut §5(5) Abfindungen als beitragspflichtige Einnahmen.
Was denn nu?
Konkreter Fall: Ich (55 Jahre, 24 Jahre ununterbrochen beschäftigt, seit längerem über der Beitragsbemessungsgrenze) bin bisher freiwillig in der GKV. Beendigung des Arbeitsverhältnisses 31.5.2010, Auszahlung der Abfindung Januar 2011. Ab 1.6.2010 bis Ende 2011 möchte ich meinen Anspruch auf ALG1 ruhen lassen, damit das ALG nicht via Progressionsvorbehalt die Steuerlast erhöht. Deswegen plane ich in dieser Zeit geringfügige freiberufliche Tätigkeit (ich rechne mit keinem nenneswerten Verdienst). Dafür setzt meine KV ein minimales fiktives Einkommen von 1926€ an, also ein mtl. Beitrag von 336€. Ab Jan 2012 dann Bezug von ALG1 (15 Monate), danach wieder freiberufliche Tätigkeit.
Ist in dieser Konstellation die Abfindung KV+PV pflichtig? Wenn ja, wie hoch sind die mtl. abzuführenden Beiträge und wie lang müssen sie bezahlt werden (nur für 2011)?
Wie müsste man einen Auszahlungszeitpunkt legen, damit keine Beitragspflicht entsteht?
Danke,
Achim
PS: tolles Forum mit sehr kompetenten und wirklich hilfreichen Antworten
Im Gegensatz dazu gelten laut http://www.versicherungswissen.org/KV/B ... _2009.html und dort laut §5(5) Abfindungen als beitragspflichtige Einnahmen.
Was denn nu?
Konkreter Fall: Ich (55 Jahre, 24 Jahre ununterbrochen beschäftigt, seit längerem über der Beitragsbemessungsgrenze) bin bisher freiwillig in der GKV. Beendigung des Arbeitsverhältnisses 31.5.2010, Auszahlung der Abfindung Januar 2011. Ab 1.6.2010 bis Ende 2011 möchte ich meinen Anspruch auf ALG1 ruhen lassen, damit das ALG nicht via Progressionsvorbehalt die Steuerlast erhöht. Deswegen plane ich in dieser Zeit geringfügige freiberufliche Tätigkeit (ich rechne mit keinem nenneswerten Verdienst). Dafür setzt meine KV ein minimales fiktives Einkommen von 1926€ an, also ein mtl. Beitrag von 336€. Ab Jan 2012 dann Bezug von ALG1 (15 Monate), danach wieder freiberufliche Tätigkeit.
Ist in dieser Konstellation die Abfindung KV+PV pflichtig? Wenn ja, wie hoch sind die mtl. abzuführenden Beiträge und wie lang müssen sie bezahlt werden (nur für 2011)?
Wie müsste man einen Auszahlungszeitpunkt legen, damit keine Beitragspflicht entsteht?
Danke,
Achim
PS: tolles Forum mit sehr kompetenten und wirklich hilfreichen Antworten