Hallo,
ich selbst bin angestellt und lag vor etlichen Jahren mal oberhalb der BBG. Darauf habe ich mich privat versichert. Meine kleine Tochter somit auch. Meine Frau blieb durch ihre angest. Tätigkeit unterhalb der BBG in der GKV.
Die BBG wurde angehoben, ich lag darunter und habe mich befreien lassen. Meine Tochter konnte aus diesem Grund in die Familienversicherung der GKV.
Nun zu meiner Frage:
In 2009 lag ich minimal (durch erhöhtes Urlaubsgeld) über der BBG (ich glaube 300 EUR über der Jahresgrenze). Dadurch müsste ich eigentlich für meine Tochter in der GKV einen Beitrag zahlen. Den soll ich nun evtl. nachentrichten.
Es gab mal die Möglichkeit, von meinem Jahreseinkommen die Werbungskosten abzuziehen - denn dann liege ich klar unterhalb der BBG. Wo steht das und gibt es das noch? Gilt mein versteuertes Einkommen? Denn dann muss ich ja erst die Einkommenssteuermeldung des Finanzamtes abwarten?
Könnt Ihr mir helfen?
Kinderbeitrag oder beitragsfrei (Familienversicherung)?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
-
- Postrank1
- Beiträge: 7
- Registriert: 08.08.2010, 15:09
-
- Postrank7
- Beiträge: 1167
- Registriert: 08.03.2007, 22:17
-
- Postrank1
- Beiträge: 7
- Registriert: 08.08.2010, 15:09
-
- Postrank7
- Beiträge: 1167
- Registriert: 08.03.2007, 22:17
-
- Postrank1
- Beiträge: 7
- Registriert: 08.08.2010, 15:09
-
- Postrank7
- Beiträge: 1167
- Registriert: 08.03.2007, 22:17
-
- Postrank1
- Beiträge: 7
- Registriert: 08.08.2010, 15:09
Cassiesmann hat geschrieben:Sie haben Recht, die Werbungskosten werden als Pauschbetrag oder höhere nachgewiesenen Werbungskosten abgezogen.
Ähm... einen Beitrag vorher haben Sie gesagt, dass es nicht so ist.
Vermuten Sie es, da der Beitrag sehr richtig klingt oder wissen Sie es?
Es ist für mich sehr wichig. Danke.
-
- Postrank7
- Beiträge: 1167
- Registriert: 08.03.2007, 22:17
-
- Postrank1
- Beiträge: 7
- Registriert: 08.08.2010, 15:09
Hallo,
vielleicht noch eine Ergänzung:
Es geht nach § 10 SGB V und § 16 SGB IV um die Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts, d. h. es können die Werbungskosten (ggf. Pauschale) abgezogen werden.
Andererseits werden aber ggf. Zinseinnahmen und Mieteinnahmen addiert.
(nicht das es da später eine böse Überraschung gibt!)
Einzelheiten:
http://www.vdek.com/versicherte/familie ... kommen.pdf
Gruß
RHW
vielleicht noch eine Ergänzung:
Es geht nach § 10 SGB V und § 16 SGB IV um die Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts, d. h. es können die Werbungskosten (ggf. Pauschale) abgezogen werden.
Andererseits werden aber ggf. Zinseinnahmen und Mieteinnahmen addiert.
(nicht das es da später eine böse Überraschung gibt!)
Einzelheiten:
http://www.vdek.com/versicherte/familie ... kommen.pdf
Gruß
RHW
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste