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Kinderbeitrag oder beitragsfrei (Familienversicherung)?

Verfasst: 08.08.2010, 15:17
von vollmond12
Hallo,

ich selbst bin angestellt und lag vor etlichen Jahren mal oberhalb der BBG. Darauf habe ich mich privat versichert. Meine kleine Tochter somit auch. Meine Frau blieb durch ihre angest. Tätigkeit unterhalb der BBG in der GKV.

Die BBG wurde angehoben, ich lag darunter und habe mich befreien lassen. Meine Tochter konnte aus diesem Grund in die Familienversicherung der GKV.

Nun zu meiner Frage:

In 2009 lag ich minimal (durch erhöhtes Urlaubsgeld) über der BBG (ich glaube 300 EUR über der Jahresgrenze). Dadurch müsste ich eigentlich für meine Tochter in der GKV einen Beitrag zahlen. Den soll ich nun evtl. nachentrichten.

Es gab mal die Möglichkeit, von meinem Jahreseinkommen die Werbungskosten abzuziehen - denn dann liege ich klar unterhalb der BBG. Wo steht das und gibt es das noch? Gilt mein versteuertes Einkommen? Denn dann muss ich ja erst die Einkommenssteuermeldung des Finanzamtes abwarten?

Könnt Ihr mir helfen?

Verfasst: 08.08.2010, 17:04
von Cassiesmann
Wie hoch ist ihr Einkommen, liegt es nur über der BBG oder über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (49950€/2010)? Maßgeblich ist nämlich letztere.

Verfasst: 08.08.2010, 17:42
von vollmond12
Stimmt. Ich meinte die JAG Und lag in 2009 knapp 300 EUR darüber.
Nun (in 2010) liege ich natürlich wieder weit darunter- es geht ja aber um 2009!

Verfasst: 08.08.2010, 20:33
von vollmond12
weiß es keiner genau?

Verfasst: 08.08.2010, 21:04
von Cassiesmann
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist das sozialversicherungspflichtige Jahres BRUTTO-Entgelt des Arbeitnehmers. Somit werden nicht die Werbungskosten abgezogen.

Verzeihen Sie uns, das wir insb. Sonntags nicht permanent am PC sitzen!

Verfasst: 09.08.2010, 06:28
von vollmond12
Und was ist hiervon zu halten?


Einkünfte i. S. d. Einkommensteuerrechts siehe (Punkt 5 Abs. 2).

Verfasst: 10.08.2010, 10:27
von Cassiesmann
Sie haben Recht, die Werbungskosten werden als Pauschbetrag oder höhere nachgewiesenen Werbungskosten abgezogen.

Verfasst: 10.08.2010, 17:33
von vollmond12
Cassiesmann hat geschrieben:Sie haben Recht, die Werbungskosten werden als Pauschbetrag oder höhere nachgewiesenen Werbungskosten abgezogen.


Ähm... einen Beitrag vorher haben Sie gesagt, dass es nicht so ist.

Vermuten Sie es, da der Beitrag sehr richtig klingt oder wissen Sie es?
Es ist für mich sehr wichig. Danke.

Verfasst: 10.08.2010, 18:31
von Cassiesmann
Darf man sich mal irren? Ich habe es mit einer GKV abgeklärt - nebenbei ein Weg, der Ihnen auch offengestanden hätte ;-)

Verfasst: 10.08.2010, 19:40
von vollmond12
Nein, nein, es war kein Vorwurf.
Ich wollte es zunächst in diesem Forum klären, damit man anders auftreten kann.

Verfasst: 10.08.2010, 19:49
von Cassiesmann
Viel Erfolg.

Verfasst: 10.08.2010, 20:14
von vollmond12
... und vielen Dank.

Verfasst: 14.08.2010, 11:47
von RHW
Hallo,

vielleicht noch eine Ergänzung:

Es geht nach § 10 SGB V und § 16 SGB IV um die Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts, d. h. es können die Werbungskosten (ggf. Pauschale) abgezogen werden.

Andererseits werden aber ggf. Zinseinnahmen und Mieteinnahmen addiert.
(nicht das es da später eine böse Überraschung gibt!)

Einzelheiten:
http://www.vdek.com/versicherte/familie ... kommen.pdf

Gruß
RHW