Familienversicherung Kind bei Ehemann im Ausland
Verfasst: 16.08.2010, 01:23
Hallo,
ich bin selber Mitgleid einer GKV und moechte jetzt mein im Ausland (USA) geborenes Kind in Deutschland kostenlos ueber meine GKV familien-versichern. Mein Mann arbeitet und lebt in den USA, wo er auch das Kind national versichert hat. Er ist nicht mehr in Deutschland versichert, aber noch hier gemeldet. Wir reisen berufsbedingt oft und werden das Kind mal in Deutschland und mal in den USA haben.
Auf dem Fragebogen der GKV habe ich angegeben, dass er nicht versichert ist (Fragebogen bezieht sich ja auf Deutschland) und dass er auch kein eigenes Einkommen hat (es gilt ja Einkommen nach EstG, er muss alles was er verdient in den USA versteuern).
Jetzt moechte die GKV einen Gehaltsnachweis von ihm, um das Kind aufzunehmen. Ich nehme an dass es dabei um §10 SGB V (3) geht.
Die Frage ist jetzt, wie ich das anstellen soll. Erstens kann er ja schlecht nachweisen, was er nicht hat, und zweitens macht die Bemessungssaetze fuer die kostenlose Familienversicherung nur im deutschlandweiten Vergleich Sinn. Ich finde es macht auch keinen Sinn sein US Gehalt anzugeben, da er ja dort selber national schon fuer die Versicherung des Kindes aufkommt und das ganze Lebenskostengefuege im Vergleich zu Deutschland schon sehr unterschiedlich ist.
Hat jemand einen Tip fuer mich wie ich auf die GKV zugehen kann?
Vielen Dank.
ich bin selber Mitgleid einer GKV und moechte jetzt mein im Ausland (USA) geborenes Kind in Deutschland kostenlos ueber meine GKV familien-versichern. Mein Mann arbeitet und lebt in den USA, wo er auch das Kind national versichert hat. Er ist nicht mehr in Deutschland versichert, aber noch hier gemeldet. Wir reisen berufsbedingt oft und werden das Kind mal in Deutschland und mal in den USA haben.
Auf dem Fragebogen der GKV habe ich angegeben, dass er nicht versichert ist (Fragebogen bezieht sich ja auf Deutschland) und dass er auch kein eigenes Einkommen hat (es gilt ja Einkommen nach EstG, er muss alles was er verdient in den USA versteuern).
Jetzt moechte die GKV einen Gehaltsnachweis von ihm, um das Kind aufzunehmen. Ich nehme an dass es dabei um §10 SGB V (3) geht.
Die Frage ist jetzt, wie ich das anstellen soll. Erstens kann er ja schlecht nachweisen, was er nicht hat, und zweitens macht die Bemessungssaetze fuer die kostenlose Familienversicherung nur im deutschlandweiten Vergleich Sinn. Ich finde es macht auch keinen Sinn sein US Gehalt anzugeben, da er ja dort selber national schon fuer die Versicherung des Kindes aufkommt und das ganze Lebenskostengefuege im Vergleich zu Deutschland schon sehr unterschiedlich ist.
Hat jemand einen Tip fuer mich wie ich auf die GKV zugehen kann?
Vielen Dank.