GKV-Beitrag auf Deferred Compensation
Verfasst: 16.08.2010, 13:06
Bei meinem früheren Arbeitgeber, Siemens AG, habe ich seit Jahren auf die Auszahlung von Erfolgsbeteiligungen und Jahreszahlungen verzichtet, damit diese nach Renteneintritt verzinst und mit geringerer Abgabenbelastung kapitalisiert ausgezahlt werden. Auch Teile meiner Abfindung habe ich auf Vorschlag des Unternehmens hier eingezahlt. Durch die Neufassung des §229 SGB V zum 01.01.2004 ist für solche Vorgänge ein Krankenkassenbeitrag auf Basis von 1/120 für 10 Jahre zu zahlen. Mein Arbeitgeber hat zu keinem Zeitpunkt über diese geänderte Rechtslage informiert. Er verweist auf einen Intranetlink, der im Aufhebungsvertrag aufgeführt ist und in dem an irgendeiner Stelle die GKV-Beitragspflicht erwähnt sein soll.
Ich möchte nun gegen meinen früheren Arbeitgeber vorgehen und den nicht unerheblichen Vermögensschaden für die Jahre ab Ende 2003 (Verabschiedung des Gesetzts 26.09.2003) einfordern. Gleichzeitig suche ich Geschädigte, denen ebenfalls Nachteile durch Nichtinformation entstanden sind. Durch gemeinsames Auftreten erhöhen sich die Erfolgsaussichten erheblich!!
Ich möchte nun gegen meinen früheren Arbeitgeber vorgehen und den nicht unerheblichen Vermögensschaden für die Jahre ab Ende 2003 (Verabschiedung des Gesetzts 26.09.2003) einfordern. Gleichzeitig suche ich Geschädigte, denen ebenfalls Nachteile durch Nichtinformation entstanden sind. Durch gemeinsames Auftreten erhöhen sich die Erfolgsaussichten erheblich!!