Muss KK mich nehmen? Beitragsnachzahlung? Bitte um HILFE!!!
Verfasst: 17.08.2010, 19:41
Hallo ihr lieben Forum'ler!
Ich bräuchte dringend eure fachmännische Hilfe, ich umreiße mal schnell meinen "Fall":
Versicherungsvorgeschichte:
- über Vater privat versichert gewesen
-> dann über das Arbeitsamt 4 Monate bei der Techniker
-> dann geerbt und davon gelebt, in dieser Zeit unversichert gewesen
-> jetzt wieder Alg II seit April, bisher unversichert!
Ich kämpfe seit Monaten darum, krankenversichert zu werden, bisher leider ohne Erfolg.
Was ich bisher in Erfahrung gebracht habe ist, dass die Techniker mich wieder aufnehmen MUSS (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V), sie weigert sich aber, da ich die "Vorversicherungszeit von 12 Monaten nicht erfülle", da "gäbe es keinen Weg".
Ein juristisch bewanderter Freund sagte mir aber, das sei irrelevant, da ich nicht im Ausland war und mein Lebensmittelpunkt immer hier in Deutschland war.
Also muss ich das jetzt erst erkämpfen.
Könnt ihr mir sagen ob die Sachlage so stimmt und ob ich mich auf diesen besagten Paragraphen berufen kann?
Sollte die TK dann einlenken, kommt das 2te Problem auf mich zu:
Die Beitragsnachzahlungen.
Ich habe in der Zeit in der ich von der kleinen Erbschaft gelebt habe versucht, mich gesetzlich freiwillig weiterzuversichern, wurde aber auch abgelehnt ("Vorversicherungszeit nicht ausreichend").
Ich habe mich dann bewusst NICHT privat versichert, weil ich wusste das wird mir den Weg zurück in die GKV versperren, was ja auch der Fall gewesen wäre, da ich dann jetzt zuletzt privat versichert gewesen wäre.
Daraus ergibt sich aber leider eine unversicherte Zeit von ~16 Monaten.
Ich mache über das Arbeitsamt momentan eine Ausbildung, werde also noch einige Zeit ALGII beziehen und hab keine Ahnung, wie ich jemals die Nach/Rückzahlung zahlen kann, außer vielleicht in monatlichen 5 Euro-Raten.
Daher hierzu meine Frage:
Kann man irgendwie Stundung fordern?
Gibt es da noch andere Wege oder Möglichkeiten?
Wäre euch seeeehr dankbar für Infos und Hilfe, bedanke mich schonmal im Voraus!

Ich bräuchte dringend eure fachmännische Hilfe, ich umreiße mal schnell meinen "Fall":
Versicherungsvorgeschichte:
- über Vater privat versichert gewesen
-> dann über das Arbeitsamt 4 Monate bei der Techniker
-> dann geerbt und davon gelebt, in dieser Zeit unversichert gewesen
-> jetzt wieder Alg II seit April, bisher unversichert!
Ich kämpfe seit Monaten darum, krankenversichert zu werden, bisher leider ohne Erfolg.
Was ich bisher in Erfahrung gebracht habe ist, dass die Techniker mich wieder aufnehmen MUSS (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V), sie weigert sich aber, da ich die "Vorversicherungszeit von 12 Monaten nicht erfülle", da "gäbe es keinen Weg".
Ein juristisch bewanderter Freund sagte mir aber, das sei irrelevant, da ich nicht im Ausland war und mein Lebensmittelpunkt immer hier in Deutschland war.
Also muss ich das jetzt erst erkämpfen.
Könnt ihr mir sagen ob die Sachlage so stimmt und ob ich mich auf diesen besagten Paragraphen berufen kann?
Sollte die TK dann einlenken, kommt das 2te Problem auf mich zu:
Die Beitragsnachzahlungen.
Ich habe in der Zeit in der ich von der kleinen Erbschaft gelebt habe versucht, mich gesetzlich freiwillig weiterzuversichern, wurde aber auch abgelehnt ("Vorversicherungszeit nicht ausreichend").
Ich habe mich dann bewusst NICHT privat versichert, weil ich wusste das wird mir den Weg zurück in die GKV versperren, was ja auch der Fall gewesen wäre, da ich dann jetzt zuletzt privat versichert gewesen wäre.
Daraus ergibt sich aber leider eine unversicherte Zeit von ~16 Monaten.
Ich mache über das Arbeitsamt momentan eine Ausbildung, werde also noch einige Zeit ALGII beziehen und hab keine Ahnung, wie ich jemals die Nach/Rückzahlung zahlen kann, außer vielleicht in monatlichen 5 Euro-Raten.
Daher hierzu meine Frage:
Kann man irgendwie Stundung fordern?
Gibt es da noch andere Wege oder Möglichkeiten?
Wäre euch seeeehr dankbar für Infos und Hilfe, bedanke mich schonmal im Voraus!
