Freiwillige GKV nach Elterngeld -> später kein zurück?
Verfasst: 20.08.2010, 11:14
Hallo,
zunächst eine kurze Vorstellung als neuer Nutzer:
Wir sind eine Familie mit zwei Kindern (1,5 und 4,5). Ich bin berufstätig, und meine Frau ist in Elternzeit.
Nun zu unserem nicht ganz alltäglichen Problem. Sollte das schon behandelt sein, freue ich mich über einen Link - ich hab es in der Suche jetzt nicht gefunden.
Zur Zeit wird die KV meiner Frau (keine Ehe) und der Kinder durch den Bezug von Elterngeld gesichert. Dieser endet Mitte November nach 23 Monaten. Davor bestand ALG1-Bezug, Restanspruch bestünde auch noch.
Ab Mitte Dezember, "im dritten Lebensjahr", so die gesetzliche Formulierung, soll für 9 Monate Landeserziehungsgeld bezogen werden.
Ein Bezug direkt im Anschluss wäre nur für 6 Monate möglich, da "im zweiten Lebensjahr" beginnend. Das möchten wir nicht.
Nun aber besteht für einen Monat eine Lücke. Nach Aussage der AOK vor Ort ist eine freiwillige Versicherung zwar möglich, aber eine Übernahme der Beiträge durch das dann folgende Landeserziehungsgeld sei nicht möglich.
Ein Zurück zur "normalen" GKV gäbe es dann erst durch einen versicherungspflichtigen Job.
Wir haben in den vergangenen fünf Jahren so manche Klippe zwischen ALG2 (trotz massenweise Überstunden am WE teilweise 4-Schicht-Arbeit in 7-Tage-Woche), Kinderzuschlag und Wohngeld umschifft, doch diesmal weiß ich echt nicht, was zu tun ist.
Gibt es noch einen Unterschied, ob vor Beginn des Elterngeldes ALG1 oder Job war?
Die Alternative, sich für den einen Monat arbeitslos zu melden, und sei es nur für 3 Stunden am Tag, kann es ja irgendwie auch nicht sein. Da sehe ich mich schon wieder sämtliche Anträge mit unzähligen Seiten und zig Kopien neu stellen, Rückzahlungschaos, Bescheide, Änderungsbescheide ... Alles eine Menge Ärger und Zeit, die ich viel lieber mit den Kindern verbringen möchte...
Vielen Dank.
zunächst eine kurze Vorstellung als neuer Nutzer:
Wir sind eine Familie mit zwei Kindern (1,5 und 4,5). Ich bin berufstätig, und meine Frau ist in Elternzeit.
Nun zu unserem nicht ganz alltäglichen Problem. Sollte das schon behandelt sein, freue ich mich über einen Link - ich hab es in der Suche jetzt nicht gefunden.
Zur Zeit wird die KV meiner Frau (keine Ehe) und der Kinder durch den Bezug von Elterngeld gesichert. Dieser endet Mitte November nach 23 Monaten. Davor bestand ALG1-Bezug, Restanspruch bestünde auch noch.
Ab Mitte Dezember, "im dritten Lebensjahr", so die gesetzliche Formulierung, soll für 9 Monate Landeserziehungsgeld bezogen werden.
Ein Bezug direkt im Anschluss wäre nur für 6 Monate möglich, da "im zweiten Lebensjahr" beginnend. Das möchten wir nicht.
Nun aber besteht für einen Monat eine Lücke. Nach Aussage der AOK vor Ort ist eine freiwillige Versicherung zwar möglich, aber eine Übernahme der Beiträge durch das dann folgende Landeserziehungsgeld sei nicht möglich.
Ein Zurück zur "normalen" GKV gäbe es dann erst durch einen versicherungspflichtigen Job.
Wir haben in den vergangenen fünf Jahren so manche Klippe zwischen ALG2 (trotz massenweise Überstunden am WE teilweise 4-Schicht-Arbeit in 7-Tage-Woche), Kinderzuschlag und Wohngeld umschifft, doch diesmal weiß ich echt nicht, was zu tun ist.
Gibt es noch einen Unterschied, ob vor Beginn des Elterngeldes ALG1 oder Job war?
Die Alternative, sich für den einen Monat arbeitslos zu melden, und sei es nur für 3 Stunden am Tag, kann es ja irgendwie auch nicht sein. Da sehe ich mich schon wieder sämtliche Anträge mit unzähligen Seiten und zig Kopien neu stellen, Rückzahlungschaos, Bescheide, Änderungsbescheide ... Alles eine Menge Ärger und Zeit, die ich viel lieber mit den Kindern verbringen möchte...
Vielen Dank.
