KV-Wechsel bei Ausscheiden aus Beamtenverhältnis?
Verfasst: 24.08.2010, 23:49
Hallo!
Ich hoffe, ich treffe hier auf ein paar Experten, die mir helfen können. Ich habe zwar schon in Forum gelesen, aber "meinen" Fall habe ich nicht gefunden..
Folgender Sachverhalt in Kurzform:
- Ich bin Beamtin, z.zt. unentgeltlich beurlaubt zur Erziehung von Kindern
- getrennt lebend, Ehemann ist auch Beamter
- z.Zt. bin ich zu 70% Beihilfe über Ehemann und 30 %PKV versichert.
- arbeite freiberuflich im Nebenberuf
Nun plane ich, mein Beamtenverhältnis zu beenden und denke über meine zukünftige Versicherung nach (und ob ich sie mir leisten kann...).
Nach Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis gibt es für mich zwei Möglichkeiten, wie ich meinen Lebensunterhalt verdienen kann:
Fall 1: Ich übe meine freiberufliche Tätigkeit weiter aus und verdiene so viel, dass ich neben Unterhalt davon leben kann.
oder
Fall 2: Ich nehme eine versicherungspflichtige Arbeit an (über 400 Euro monatlich) und bleibe freiberuflch im Nebenberuf. (Das ist wahrscheinlicher.)
Meine Fragen sind folgende:
Kann ich in beiden Fällen von der PKV in die GKV? Hat das Noch-verheiratet-sein irgendwelche Auswirkungen in der Beurteilung? Wie wäre es, wenn ich geschieden wäre?
Da ich aus dem Bereich der Musik komme, möchte ich in die KSK. Gibt es da Sonderregelungen?
Danke und liebe Grüße
heihei
Ich hoffe, ich treffe hier auf ein paar Experten, die mir helfen können. Ich habe zwar schon in Forum gelesen, aber "meinen" Fall habe ich nicht gefunden..

Folgender Sachverhalt in Kurzform:
- Ich bin Beamtin, z.zt. unentgeltlich beurlaubt zur Erziehung von Kindern
- getrennt lebend, Ehemann ist auch Beamter
- z.Zt. bin ich zu 70% Beihilfe über Ehemann und 30 %PKV versichert.
- arbeite freiberuflich im Nebenberuf
Nun plane ich, mein Beamtenverhältnis zu beenden und denke über meine zukünftige Versicherung nach (und ob ich sie mir leisten kann...).
Nach Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis gibt es für mich zwei Möglichkeiten, wie ich meinen Lebensunterhalt verdienen kann:
Fall 1: Ich übe meine freiberufliche Tätigkeit weiter aus und verdiene so viel, dass ich neben Unterhalt davon leben kann.
oder
Fall 2: Ich nehme eine versicherungspflichtige Arbeit an (über 400 Euro monatlich) und bleibe freiberuflch im Nebenberuf. (Das ist wahrscheinlicher.)
Meine Fragen sind folgende:
Kann ich in beiden Fällen von der PKV in die GKV? Hat das Noch-verheiratet-sein irgendwelche Auswirkungen in der Beurteilung? Wie wäre es, wenn ich geschieden wäre?
Da ich aus dem Bereich der Musik komme, möchte ich in die KSK. Gibt es da Sonderregelungen?
Danke und liebe Grüße
heihei