Krankengeldberechnung

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Roland
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Krankengeldberechnung

Beitragvon Roland » 28.02.2007, 09:59

Hallo,
ich habe eine Frage zur Berechnung von Krankengeld. Mein Sohn hat am 26. des Monats seine Ausbildung beendet und wurde vom Arbeitgeber zu diesem datum abgemeldet. Vom Vom 29. - 31. wurde er neu angemeldet - befristet mit dem Gesellenlohn. Am 31. ist er dann erkrankt. Die Kasse berechnet jetzt das Krankengeld nach der Ausbildungsvergütung. Müßte hier nicht der fiktive Gesellenlohn als Berechnungsgrundlage herangezogen werden? Kann mir jemand vielleicht noch die entsprechenden rechtsquellen nennen?
Vielen dank
Gruß
Roland

GS
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Beitragvon GS » 28.02.2007, 11:55

Hallo Roland,
hier in der Kürze nur eine Zwischeninfo:

Vor einigen Wochen (3? 4?) hat jemand fast die gleiche Situation angesprochen, nur mit dem kleinen Unterschied, dass das zuletzt bezogene Gehalt das deutlich niedrigere war. Der Betreffende musste sich schlüssig und nachvollziehbar erklären lassen: Das Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung, soll also den Lohn ersetzen, der wegen der Erkrankung ausfällt.

Kann jeder verstehen - oder?

Heißt aber in Eurem Fall, dass nicht das Ex-Lehrlingsgehalt zu ersetzen ist, sondern das höhere Gesellengehalt.

Wenn nicht in diesem Forum, dann unter www.recht.de, dort unter Versicherungsrecht oder Sozialrecht. Die fachkundige Antwort - das war jetzt nicht ironisch - kam von einer Stefanie145, meine ich jedenfalls mich zu erinnern.

Viel Glück bei der Suche - und baldige Genesung für den Junior.

Grüße
Gerhard


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