Krankenkassen-Freibetrag (zusätzliche Einnahme zur Rente)
Verfasst: 30.08.2010, 15:09
MEINE FRAGE:
wie hoch ist der max. monatl. - oder jährl. - Einnahmen-Freibetrag zur Rente, bevor man zusätzliche Beiträge an die Renten-Krankenkasse (hier: AOK-Württemberg) abführen muss?
AUSGANGSDATEN:
- ich bin 68 Jahre, Vollrentner (Altersrente) und krankenversicherungspflichtig (vermtl. Fachbezeichng.: "KVdR" = >KrankenVersicherung der Rentner<)
- außer Rente, keine weiteren nennenswerten Einnahmen (wie Betriebsrente, Zinsen, Mieteinnahmen, Aktien, oder ähnliches)
- mir bietet sich jetzt die Möglichkeit, meine Rente etwas aufzubessern, durch: Beratungsleistungen, Fachwissenvermittlung, Angebotserstellung usw., sowie vorhandene Kundenkontakte (Vermittlungs-Provision).
- ein Kleinhandwerker (Er selbst und 1 Halbtagskraft) möchte sowohl meine Kundenkontakte, als auch das Fachwissen bei Bedarf und von Zeit zu Zeit in Anspruch nehmen.
ZUSATZ-EINKOMMEN:
- nicht versicherungspflichtig angestellt! (keine Anstellung nach dem 400.- EUR-Gesetz oder ähnliches!!) Grund: sowohl der bürokratische Aufwand, als auch die Pauschalabgabe ist zu hoch - es rechnet sich nicht!)
- nicht selbstständig! (Grund: ich will auf keinen Fall ein Gewerbe anmelden!)
- kein regelmäßiges Einkommen! (Grund: diese Einnahmen - aus nichtselbstständiger Arbeit - , sind unregelmäßig und werden vermtl. 1 bis ca. 4 mal jährlich auftreten.
Bei Bedarf, wird von mir, nach Absprache mit dem Handwerker, eine Privatrechnung (ohne MwSt.) als Ausgabennachweis gestellt. Meine Einnahme wird dann von mir, über die Einkommensteuer-Erklärung, beim Finanzamt angezeigt.
ANMERKUNG:
- die AOK-Auskünfte waren nicht zufriedenstellend - eine Beratung kam nicht zu Stande ("entweder Selbstständig, oder Lohnempfänger" - etwas anderes gibt es faktisch nicht!).
- Beispiel: bei einem regelmäßigen Einkommen, sind 127,75 EUR/Monat beitragsfrei.
Wenn ich aber im Juli 500.- EUR einnehme, dann sind im Juli die 500.- EUR voll beitragspflichtig, so wurde mir gesagt!
- statt Beratung erhielt ich Formblätter zum Ausfüllen:
1) "Meldung von Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen"
2) "Erklärung zur sebstständigen Tätigkeit"
- auch mit dem zugeschickten Auszug des § 237 SGB V konnte ich nicht viel anfangen.
- bin ich der einzige Rentner, der zusätzliches Einkommen aus unregelmäßiger, nichtsebstständiger Arbeit hat? Genau genommen müsste es eine Broschüre zum nachlesen geben, oder?
- wie muss die Bezeichnung dieser Zusatzeinnahme lauten? "Tipp-Provision", "Beratungsleistungen", "Fachwissenvermittlung", oder wie sonst?
Es wäre toll, wenn mir Jemand bei diesem Problem helfen könnte!
wie hoch ist der max. monatl. - oder jährl. - Einnahmen-Freibetrag zur Rente, bevor man zusätzliche Beiträge an die Renten-Krankenkasse (hier: AOK-Württemberg) abführen muss?
AUSGANGSDATEN:
- ich bin 68 Jahre, Vollrentner (Altersrente) und krankenversicherungspflichtig (vermtl. Fachbezeichng.: "KVdR" = >KrankenVersicherung der Rentner<)
- außer Rente, keine weiteren nennenswerten Einnahmen (wie Betriebsrente, Zinsen, Mieteinnahmen, Aktien, oder ähnliches)
- mir bietet sich jetzt die Möglichkeit, meine Rente etwas aufzubessern, durch: Beratungsleistungen, Fachwissenvermittlung, Angebotserstellung usw., sowie vorhandene Kundenkontakte (Vermittlungs-Provision).
- ein Kleinhandwerker (Er selbst und 1 Halbtagskraft) möchte sowohl meine Kundenkontakte, als auch das Fachwissen bei Bedarf und von Zeit zu Zeit in Anspruch nehmen.
ZUSATZ-EINKOMMEN:
- nicht versicherungspflichtig angestellt! (keine Anstellung nach dem 400.- EUR-Gesetz oder ähnliches!!) Grund: sowohl der bürokratische Aufwand, als auch die Pauschalabgabe ist zu hoch - es rechnet sich nicht!)
- nicht selbstständig! (Grund: ich will auf keinen Fall ein Gewerbe anmelden!)
- kein regelmäßiges Einkommen! (Grund: diese Einnahmen - aus nichtselbstständiger Arbeit - , sind unregelmäßig und werden vermtl. 1 bis ca. 4 mal jährlich auftreten.
Bei Bedarf, wird von mir, nach Absprache mit dem Handwerker, eine Privatrechnung (ohne MwSt.) als Ausgabennachweis gestellt. Meine Einnahme wird dann von mir, über die Einkommensteuer-Erklärung, beim Finanzamt angezeigt.
ANMERKUNG:
- die AOK-Auskünfte waren nicht zufriedenstellend - eine Beratung kam nicht zu Stande ("entweder Selbstständig, oder Lohnempfänger" - etwas anderes gibt es faktisch nicht!).
- Beispiel: bei einem regelmäßigen Einkommen, sind 127,75 EUR/Monat beitragsfrei.
Wenn ich aber im Juli 500.- EUR einnehme, dann sind im Juli die 500.- EUR voll beitragspflichtig, so wurde mir gesagt!
- statt Beratung erhielt ich Formblätter zum Ausfüllen:
1) "Meldung von Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen"
2) "Erklärung zur sebstständigen Tätigkeit"
- auch mit dem zugeschickten Auszug des § 237 SGB V konnte ich nicht viel anfangen.
- bin ich der einzige Rentner, der zusätzliches Einkommen aus unregelmäßiger, nichtsebstständiger Arbeit hat? Genau genommen müsste es eine Broschüre zum nachlesen geben, oder?
- wie muss die Bezeichnung dieser Zusatzeinnahme lauten? "Tipp-Provision", "Beratungsleistungen", "Fachwissenvermittlung", oder wie sonst?
Es wäre toll, wenn mir Jemand bei diesem Problem helfen könnte!