Vorversicherungszeiten nach §5Abs.1 Nr.11 SGB V
Verfasst: 30.08.2010, 16:53
Vorbemerkung:
Ich bin ein neues Mitglied und habe nicht den Überblick, ob das Thema schon diskutiert wurde. Falls ja, bitte ich um Entschuldigung und entsprechenden Hinweis.
Fragen:
1.Gibt es zu §5 Abs.1 Nr.11 SGB Verwaltungsvorschriften oder Erlasse?
2. Sind für den Zeitraum "seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrages " (in dem man mindestens 9/10 der zweiten Hälfte des Zeitraums Mitglied oder nach §10SGB versichert gewesen sein muss um versicherungspflichtig zu sein) nur Zeiten der Erwerbstätigkeit maßgebend oder sind auch Zeiten der Nichtbeschäftigung relevant?
Beispiel:
Erste Erwerbstätigkeit von 1974-76. Dann Pause bis Ende 1996 , in der in der privaten KV des Mannes Mitversicherung bestand und dann ab 1997 bis Ende 2010 wieder versichert in der GKV.
Es geht darum, ob eine gesetzliche Versicherungspflicht nach Eintritt in die Rente besteht oder nur der Weg der freiwilligen Versicherung bleibt.
Ich bin ein neues Mitglied und habe nicht den Überblick, ob das Thema schon diskutiert wurde. Falls ja, bitte ich um Entschuldigung und entsprechenden Hinweis.
Fragen:
1.Gibt es zu §5 Abs.1 Nr.11 SGB Verwaltungsvorschriften oder Erlasse?
2. Sind für den Zeitraum "seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrages " (in dem man mindestens 9/10 der zweiten Hälfte des Zeitraums Mitglied oder nach §10SGB versichert gewesen sein muss um versicherungspflichtig zu sein) nur Zeiten der Erwerbstätigkeit maßgebend oder sind auch Zeiten der Nichtbeschäftigung relevant?
Beispiel:
Erste Erwerbstätigkeit von 1974-76. Dann Pause bis Ende 1996 , in der in der privaten KV des Mannes Mitversicherung bestand und dann ab 1997 bis Ende 2010 wieder versichert in der GKV.
Es geht darum, ob eine gesetzliche Versicherungspflicht nach Eintritt in die Rente besteht oder nur der Weg der freiwilligen Versicherung bleibt.