Nachforderung von Beiträgen durch rückwirkende GKVPflicht
Verfasst: 30.08.2010, 19:39
Hallo,
ein fiktiver Kunde (Arbeitgeber) hat zum 01.06.2007 einen Mitarbeiter eingestellt, der bis dato privat krankenversichert war (seit 1999) und ist . Die weiteren
Sozialversicherungsbeiträge wurden über die GKV XY abgeführt. Jetzt hat sich bei einer Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung herausgestellt, dass er in 2007, 2006, 2005 unterhalb der besonderen Beitragsbemessungsgrenze verdient hat und nur in 2004 und 2003 darüber lag. Schlimmer noch, auch in 2002 kam er nicht über die (normale) Beitragsbemessungsgrenze. Er war also zu Unrecht privat versichert, und das bis einschließlich Juli 2010.
Aufgrund des Bescheides der Deutschen Rentenversicherung fordert die GKV jetzt
für die Jahre 2007-2010 nach
Folgende Fragen sind nun offen:
* Trifft die GKV XY ein Mitverschulden, da die Bruttoeinkommen bekannt waren??
* Ist es möglich, das Ganze für 4 Jahre rückwirkend nachzufordern und rückabzuwickeln?
Ich danke Euch im Voraus
Cassiesmann
ein fiktiver Kunde (Arbeitgeber) hat zum 01.06.2007 einen Mitarbeiter eingestellt, der bis dato privat krankenversichert war (seit 1999) und ist . Die weiteren
Sozialversicherungsbeiträge wurden über die GKV XY abgeführt. Jetzt hat sich bei einer Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung herausgestellt, dass er in 2007, 2006, 2005 unterhalb der besonderen Beitragsbemessungsgrenze verdient hat und nur in 2004 und 2003 darüber lag. Schlimmer noch, auch in 2002 kam er nicht über die (normale) Beitragsbemessungsgrenze. Er war also zu Unrecht privat versichert, und das bis einschließlich Juli 2010.
Aufgrund des Bescheides der Deutschen Rentenversicherung fordert die GKV jetzt
für die Jahre 2007-2010 nach
Folgende Fragen sind nun offen:
* Trifft die GKV XY ein Mitverschulden, da die Bruttoeinkommen bekannt waren??
* Ist es möglich, das Ganze für 4 Jahre rückwirkend nachzufordern und rückabzuwickeln?
Ich danke Euch im Voraus
Cassiesmann