Notfallversicherung / ALG1
Verfasst: 01.09.2010, 09:13
folgender Sachverhalt liegt zugrunde:
person 30 jahre alt bis zum feb 2010 selbständig. ab märz alg1 bezug, da ein anspruch besteht durch freiwillige arbeitlosenversicherung. ab märz übernimmt dementsprechend die agentur für arbeit die beiträge zur gkv.
aus der selbstständigkeit zuvor besteht ein beitragsrückstand in höhe von ca 8000 euro. seit letztdem jahr befindet sich die person aus dem o.g anlass in der notfallversicherung. wie kann er den vollen versicherungsschutz wieder herstellen. die möglichkeit offenstehende beiträge auszugleichen besteht nicht da er mit seinem alg1 anspruch und seinen 2 unterhaltspflichtigen kindern weit unter dem selbstbehalt liegt. vorangegangene pfändungen/vollstreckungen waren erfolglos.
danke für hoffentlich hilfreiche antworten
person 30 jahre alt bis zum feb 2010 selbständig. ab märz alg1 bezug, da ein anspruch besteht durch freiwillige arbeitlosenversicherung. ab märz übernimmt dementsprechend die agentur für arbeit die beiträge zur gkv.
aus der selbstständigkeit zuvor besteht ein beitragsrückstand in höhe von ca 8000 euro. seit letztdem jahr befindet sich die person aus dem o.g anlass in der notfallversicherung. wie kann er den vollen versicherungsschutz wieder herstellen. die möglichkeit offenstehende beiträge auszugleichen besteht nicht da er mit seinem alg1 anspruch und seinen 2 unterhaltspflichtigen kindern weit unter dem selbstbehalt liegt. vorangegangene pfändungen/vollstreckungen waren erfolglos.
danke für hoffentlich hilfreiche antworten