Seite 1 von 1

Turbulente Zeiten mit Versicherungswechsel

Verfasst: 05.09.2010, 13:18
von Matze
Hallo zusammen,

ich versuche es mal kurz und präzise zu schilden.

Habe nach meinem Bachelorabschluss ein Praktikum gemacht und wurde nach diesem Praktikum ganz aktuell in diesem Monat in ein Arbeitsverhältnis übernommen. Während meines Studiums war ich privatversichert und habe mich demnach von der Versicherungspflicht befreien lassen. Jetzt entwickelt sich meine Arbeitsverhältnis rasant in eine Richtung die mir nicht gefällt, so dass ich davon ausgehe nicht mehr lange da zu arbeiten. Entweder weil ich es nicht so will wie sie, oder weil es Ihnen nicht gefällt wie ich es will. Jetzt bin ich nun auf Grund meines Jobs in der Gesetzlichen versichert und muss für das Studium zurück in die Private.

Wie läuft das ab. Kann ich die gesetzliche Versicherugn wieder kündigen ? Die Private Versicherung habe ich auf Anwartschaft stehen. Was genau muss ich nun machen, wenn der Job nicht weiter geht für mich und ich mich noch für das jetzt bald beginnende WS im Master einschreibe (Die Möglichkeit ist bei mir gegeben).

DAnke für Infos. Bei mir ist es gerade was turbulent und ich bräuchte was Hilfe

Verfasst: 05.09.2010, 14:23
von Vergil09owl
1: Wie alt bist du.

2: Was ist es für ein Studium

3 Die Befreiungg gilt für diei gesamte Studiendauer.

Verfasst: 05.09.2010, 15:20
von Matze
zu1. )Alter 26 (warum ist das jetzt wichtig ?)

zu 2.) Masterpräsenzstudium an einer Uni.

zu 3.) Jawohl :-) Dessen war ich mir bewusst. Aber klappt das ohne Komplikationen bei der gesetzlichen wieder zu kündigen ?

Danke

Verfasst: 05.09.2010, 16:01
von Cassiesmann
Waren Sie im Studium evtl. beihilfekonform über die Eltern versichert?

Verfasst: 05.09.2010, 16:03
von Cassiesmann
Waren Sie im Studium evtl. beihilfekonform über die Eltern versichert?

Verfasst: 05.09.2010, 17:06
von Matze
Jawohl das war ich.

Verfasst: 05.09.2010, 17:48
von Cassiesmann
Dann seien Sie sich bewusst, das spätestens mit 27 + Wehr-/Zivildienst die Beihilfe endet und Sie sich ab diesem Zeitpunkt zu 100% versichern müssen. Bitte klären Sie mit der Beihilfestelle ab, ob Sie jetzt noch beleihungsfähig sind. Die GKV scheidet fürs weitere Studium übrigens dank der Befreiung aus.

Verfasst: 05.09.2010, 17:54
von Matze
Also das mit dem 27 + Zivildienst ist mir auch soweit bekannt gewesen. Sie sprechen von "beleihungsfähig". Was bedeutet dies ? Nochmal wiederholend meine Frage: Wie sieht es mit der GK aus. Auf welche Art und Weise muss ihc mich jetzt dort melden ?

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Verfasst: 05.09.2010, 19:19
von Vergil09owl
Die GK wird sich bei dir melden wenn dein AG ddich abmeldet, denn schreibst du ihr das du dein Studium weiterführst und von der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr.9 SGB V = Studentische Kv, während der Dauer des Studiums befreit bist, that it.

Verfasst: 05.09.2010, 19:27
von Matze
Erneut vielen Dank für die Antwort.

Ich hoffe, dass es irgendwie bei meinem Arbeitsverhätnis bleibt.

Danke und einen schönen Abend noch

Verfasst: 05.09.2010, 20:11
von Cassiesmann
Matze hat geschrieben:Also das mit dem 27 + Zivildienst ist mir auch soweit bekannt gewesen. Sie sprechen von "beleihungsfähig". Was bedeutet dies ?

Meine Autokorrektur kennt "beihilfefähig nicht, sorry^^