Bin seit 42 Monaten nicht versichert.

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Radiko
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Bin seit 42 Monaten nicht versichert.

Beitragvon Radiko » 06.09.2010, 17:20

Hallo seit Kündigung durch meine GKV zum 31.03.2007 bin ich nicht mehr krankenversichert bzw genauer gesagt zahle ich keine Beiträge. Seit etwa Anfang 2009 ist mir bekannt, dass ein Zwang zur Krankenversicherung bzw zur Beitragszahlung besteht und zwar beginnend mit dem 01.04.2007.
Mein Beitragsrückstand beträgt demnach 42 Monate.

Zum Zeitpunkt der Kündigung (Grund: nicht erfolgte Arbeitslosenmeldung ohne Beitragsrückforderung) durch meine GKV war mir nicht bewusst, dass am Tag nach Rechtswirksamkeit werden der Kündigung durch die GKV eine Pflichtversicherung besteht. Meine GKV hat mich auf diesen Umstand nicht hingewiesen.
Hatte mich auch nicht weiter drum gekümmert, da ich in den Mitte 90er Jahren genau ähnliches (Kündigung wg Nichtzahlens) erlebt hatte. 'halt nicht versichert' dachte ich mir. Nun denn, das war fehlgedacht.

Meine Frage: Hätte mich die GKV billigenderweise im Kündigungsverfahren darauf hinweisen müssen, dass ab dem 01.04.2007 eine Versicherungspflicht besteht?
Zuletzt geändert von Radiko am 06.09.2010, 19:40, insgesamt 3-mal geändert.

Czauderna
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Re: Bin seit 42 Monaten nicht versichert.

Beitragvon Czauderna » 06.09.2010, 18:14

Radiko hat geschrieben:Hallo seit Kündigung durch meine GKV zum 31.03.2007 bin ich nicht mehr krankenversichert. Seit etwa Anfang 2009 ist mir bekannt, dass ein Zwang zur Krankenversicherung besteht und zwa rbeginnend mit dem 01.04.2007.
Mein Beitragsrückstand beträgt demnach 42 Monate.

Zum Zeitpunkt der Kündigung (Grund: nicht erfolgte Arbeitslosenmeldung ohne Beitragsrückforderung) durch meine GKV war mit nicht bewusst, dass am Tag nach Rechtswirksamkeit werden der Kündigung durch die GKV eine Pflichtversicherung besteht. Meine GKV hat mich auf diesen Umstand nicht hingewiesen.
Hatte mich auch nicht weiter drum gekümmert, da ich in den Mitte 90er Jahren genau ähnliches (Kündigung wg Nichtzahlens) erlebt hatte. 'halt nicht versichert' dachte ich mir. Nun denn, das war fehlgedacht.

Meine Frage: Hätte mich die GKV billigenderweise im Kündigungsverfahren darauf hinweisen müssen, dass ab dem 01.
04.2007 eine Versicherungspflicht besteht?


Hallo,
ja hätte sie machen müssen, wobei es nicht um eine Pflichgtversicherung geht sondern um die Pflicht zur Versicherung, da hört sich jetzt etwas kleinlich an, da besteht ein kleiner aber feiner Unterschied. - und wie ist es gelaufen, du hast dich 2009 gemeldet und sie wollten ab 2007 die Beiträge nachträglich haben ??
Gruss
Czauderna

Radiko
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Beitragvon Radiko » 06.09.2010, 19:11

Hi Czauderna
auch auf eine Pflicht zur Versicherung nach den ab 01.04.07 geltenden Bestimmungen wurde nicht hingewiesen. Ich hab mich bislang nicht gemeldet. Ich müsste, falls ich mich jetzt melden würde 42 Monate inklusive dieser aus meiner Sicht höchst unsozialen und fragwürdigen Strafzahlungen bzw Säumniszuschläge bezahlen. Es käme so eine grob geschätzte Summe von 10.000 bis 40.000 vielleicht sogar 50.000 € zusammen.
Da ich Probleme habe Nachweise über meine Einkommenssituation bzw Nicht-Erwerbstätigkeit der vergangenen Jahre beizubringen (es belief sich brutto auf ca 12000€ insgesamt 04/2007 bis 12/2009 + 10000 € im Jahr 2010 aus publizistischer Tätigkeit) gehe ich davon aus, dass eine gefährlich hohe Nachforderung auf mich zukäme. Selbstverständlich bin ich bereit Nachzahlungen (inkl. angemessener Verzinsung) zu tätigen, die sich aber an den Realitäten orientieren müssen, nicht an hypothetischen Annahmen seitens der GKV. Ausserdem möchte ich dann meine getätigten Eigenaufwendungen in Gegenrechnung stellen können. Aus meinen laufenden Einnahmen sind zu erwartende Nachzahlungen natürlich nicht zu tätigen. Wie das Ganze überhaupt gehen soll ist mir alles schleierhaft. Hierbei gebe ich zu bedenken, dass ich der Allgemeinheit durch Nichtinspruchnahme von ALG II in den Jahren 2007 bis 2009 erhebliche Kostenersparnisse erbracht habe.
Problem ist also: Würde ich mich melden würden mich die Säumniszuschläge in den totalen finanziellen Ruin befördern. Gleiches gilt im Grunde natürlich auch bei einer ausbrechenden schweren Krankheit. Mein Hauptgrund warum ich mir überhaupt Gedanken darüber mache sind übrigens Zahnerkrankungen. Da hat man ja von einer GKV eh kaum etwas zu erwarten, da z.B. kein Bonusheft vorhanden...Einen Unterschied zu den Regelungen vor dem 01.04.2007 sehe ich daher nicht. Ich kann es beurteilen, da ich bereits in den 90er Jahren mal lange nicht versichert war. Wer etwas anderes behauptet begibt sich, meines Erachtens nach, in den Bereich der Lüge. Es hat sich im Gegenteil für Nichtversicherte bzw genauer gesagt für Nichtbeitragszahler entscheidend die Situation verschlechtert. Einzig 'Gute' ist, dass man zwar gegen eine 200.000 € Krankheit versichert ist, trotz allem jedoch der finanzielle Ruin ansteht. Ob das nun 200.000€ oder 40.000 € sind ist doch im Grunde Jacke wie Hose.

Radiko

Sabine
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Beitragvon Sabine » 07.09.2010, 11:11

... inklusive dieser aus meiner Sicht höchst unsozialen und fragwürdigen Strafzahlungen bzw Säumniszuschläge bezahlen.

Sofort mit einer Meldung einen Antrag auf Stundung des Rückstandes (= Hinausschieben der Fälligkeit) und gleichzeitig einen Antrag auf Gewährung von Ratenzahlungen stellen.

Wenn Du allerdings das Pech hast, dass für Dich eine gewisse BKK zuständig ist, könnte es Dir so gehen wie mir, dass Dir zugleich mit dem Nachforderungsbescheid Säumniszuschläge in Rechnung gestellt werden, die Monat für Monat den Rückstand drastisch erhöhen und Dir eine Schuldentilgung unmöglich machen. Damit Du auch gleich weißst, wie der Hase bei denen läuft.

Aus meinen laufenden Einnahmen sind zu erwartende Nachzahlungen natürlich nicht zu tätigen. Wie das Ganze überhaupt gehen soll ist mir alles schleierhaft.

Das läuft so, dass sie sofort das Hauptzollamt mit Vollstreckungsmaßnahmen beauftragen. Ggfs. bleibt Dir nur die Einleitung eines Insolvenzverfahrens.

Hierbei gebe ich zu bedenken, dass ich der Allgemeinheit durch Nichtinspruchnahme von ALG II in den Jahren 2007 bis 2009 erhebliche Kostenersparnisse erbracht habe.

Das interessiert die einen feuchten Kehricht.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 07.09.2010, 22:30

Holla, Nachtigall ick hör dir trapsen!

Wenn ich so einen Sachverhalt lese, falle ich erneut rückrwärts vom Hocker.

Die Kasse kündigt zum 31.03.2007, weiss ganz genau, dass zum 01.04.2007 der Kunde wieder von der Kralle erwischt wird und macht im Ansatz nix.

Die Kasse läßt den Kunden einfach im Regen stehen. Nach evtl. 3 Jahren ist es soweit, die Kralle schlägt rückwärts zu.

Die Kasse fordert dann natürlich den vollen Nachzahlungsbeitrag; ermäßigt nix und belegt zusätzlich noch die nachzuzahlenden Beiträge mit einem Säumniszuschlag von 5 % pro Monat!

Wenn Du so einen Bescheid bekommen solltest, dann bereite ich Dir persönlich den Antrag auf Aufsetzung der sofortigen Vollziehung der nachzuzahlenden Beiträge für das zuständige Sozialgericht vor. Denn diesen Spaß gönne ich mehr, auch wenn er mit Arbeit verbunden ist.

Sorry, so ein Sachverhalt rechtfertigt meines Erachtens sogar einen Erlass der nachzuzahlenden Beiträge.

RHW
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Beitragvon RHW » 12.09.2010, 14:33

Hallo Rossi,

kannst du mir mal deine Glaskugel leihen? :)

Die Kasse kündigt zum 31.03.2007, weiss ganz genau, dass zum 01.04.2007 der Kunde wieder von der Kralle erwischt wird und macht im Ansatz nix.


Woher weißt du, dass die Kasse ganz genau weiß ...

Die Praxis sieht so aus, dass auf Kündigungsschreiben sehr häufig kein Grund angegeben ist. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass jemand eine Kündigung schickt und als Grund angibt "ich möchte mich nicht mehr versichern".
Im Januar oder Februar 2007 einen Nachweis über eine Folgeversicherung anzufordern, finde ich rechtlich heikel. Wenn der Betreffende sich geweigert hätte, hätte der Richter ihm m.E. Recht gegeben, da es zum damaligen Zeitpunkt keine Rechtsgrundlage dafür gab.

Ein Hinweis auf die Rechtsänderung zum 01.04.2007 wäre auf jeden Fall sinnvoll gewesen (wenn man gewusst hätte, dass danach keine Versicherung bestünde!).

Gruß
RHW

Rossi
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Beitragvon Rossi » 12.09.2010, 16:10

kannst du mir mal deine Glaskugel leihen?


Ho, ho! Dafür brauche ich keine Glaskugel!

Die Versicherung endete am 31.03.2007 um 24:00 und am 01.04.2007 um 0:00 Uhr begann die Kralle.

So habe ich es auf jeden Fall bislang verstanden. Und dann zählen wir mal eins und eins zusammen! Die Mitgliedschaft endete aufgrund von Beitragsrückständen. Dass hier evtl. eine PKV ab dem 01.04.2007 abgeschlossen wurde, ist so etwas von einer Traumvorstellung. Die PKV musste ihn ja noch nicht einmal nehmen.

Glaubst Du etwa, dass eine PKV einen Neukunden nimmt, der gerade aus der GKV geflogen ist, weil er die Beiträge nicht gelöhnt hat? Ich definitiv nicht.


Ein Hinweis auf die Rechtsänderung zum 01.04.2007 wäre auf jeden Fall sinnvoll gewesen (wenn man gewusst hätte, dass danach keine Versicherung bestünde!).


Wenn Du mich fragst, nicht nur sinnvoll, sondern zwingend erforderlich.

Ich möchte das Gesicht der Kasse mal vorm Sozialrichter sehen, wenn er fragt, warum haben sie den Kunden nicht darauf hingewiesen, dass er 1 Sekunde später von der Kralle erwischt wird! Vermutlich nur Schulterzucken, mehr nicht.

Und dann trotzdem die vollen Beiträge verlangen?

Es lagen keine vertretbaren Gründe vor um zu ermäßigen?

Sorry, RHW, die Geschichte wäre etwas für die Bildzeitung auf der 1. Seite!

Es ist natürlich nur meine bescheidene Ansicht, mehr nicht!

RHW
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Beitragvon RHW » 12.09.2010, 19:18

Hallo Rossi,

eine Mitgliedschaft konnte bis März 2007 nur zum nächsten Fälligkeitstermin wegen Beitragsrückstand beendet werden.
Als Fälligkeitstermin ist mir in den meisten Fällen nur der 15. des Folgemonats bekannt. Eine Beendigung zum 31. wäre sehr ungewöhnlich.

Im Übrigen spricht Radiko von einer "Kündigung".

Aber vielleicht kann Radiko das Rätsel lösen, zu wann die Mitgliedschaft genau beendet wurde und aus welchem Grund?

Gruß
RHW

Rossi
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Beitragvon Rossi » 12.09.2010, 22:33

Jooh,

Hallo seit Kündigung durch meine GKV zum 31.03.2007


Hört sich doch wohl ziemlich eindeutig an, zumindest für mich. Hier wurde seitens der GKV gekündigt und jenes kann nur aufgrund von Beitragsrückständen sein!


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