Bin seit 42 Monaten nicht versichert.
Verfasst: 06.09.2010, 17:20
Hallo seit Kündigung durch meine GKV zum 31.03.2007 bin ich nicht mehr krankenversichert bzw genauer gesagt zahle ich keine Beiträge. Seit etwa Anfang 2009 ist mir bekannt, dass ein Zwang zur Krankenversicherung bzw zur Beitragszahlung besteht und zwar beginnend mit dem 01.04.2007.
Mein Beitragsrückstand beträgt demnach 42 Monate.
Zum Zeitpunkt der Kündigung (Grund: nicht erfolgte Arbeitslosenmeldung ohne Beitragsrückforderung) durch meine GKV war mir nicht bewusst, dass am Tag nach Rechtswirksamkeit werden der Kündigung durch die GKV eine Pflichtversicherung besteht. Meine GKV hat mich auf diesen Umstand nicht hingewiesen.
Hatte mich auch nicht weiter drum gekümmert, da ich in den Mitte 90er Jahren genau ähnliches (Kündigung wg Nichtzahlens) erlebt hatte. 'halt nicht versichert' dachte ich mir. Nun denn, das war fehlgedacht.
Meine Frage: Hätte mich die GKV billigenderweise im Kündigungsverfahren darauf hinweisen müssen, dass ab dem 01.04.2007 eine Versicherungspflicht besteht?
Mein Beitragsrückstand beträgt demnach 42 Monate.
Zum Zeitpunkt der Kündigung (Grund: nicht erfolgte Arbeitslosenmeldung ohne Beitragsrückforderung) durch meine GKV war mir nicht bewusst, dass am Tag nach Rechtswirksamkeit werden der Kündigung durch die GKV eine Pflichtversicherung besteht. Meine GKV hat mich auf diesen Umstand nicht hingewiesen.
Hatte mich auch nicht weiter drum gekümmert, da ich in den Mitte 90er Jahren genau ähnliches (Kündigung wg Nichtzahlens) erlebt hatte. 'halt nicht versichert' dachte ich mir. Nun denn, das war fehlgedacht.
Meine Frage: Hätte mich die GKV billigenderweise im Kündigungsverfahren darauf hinweisen müssen, dass ab dem 01.04.2007 eine Versicherungspflicht besteht?