Selbständig und keine Krankenversicherung

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lana0179
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Selbständig und keine Krankenversicherung

Beitragvon lana0179 » 07.09.2010, 13:25

>Ich war bis 2002 bei meinem Mann Familienversichert nach der Scheidung,habe ich mich bei der freiwillig Gkv versichert bis 2004 .Danach habe ich mich Selbständig gemacht und ein Restaurant für meinen damaligen Lebensgefährten ,auf meinen Namen aufgemacht,er sollte meine Kv weiter bzahlen das tat er aber nicht was ich später heraus bekamm.Gott sei dank war ich nie krank.Ich mußte dann 2008 Privatinsolvenz anmelden ,nach dem mein LG. Gelder in Höhe von über 120.000.- € unterschlagen hat und dann untergetaucht ist und mich mit den Schulden hat sitzen lassen.Um nicht von Hartz 4 leben zu müssen, habe ich mich wieder Selbständig gemacht ,(nicht in der Gastronomie). Ich bin jetzt zwar Selbständig und bin beim Finanzamt als Geringverdiener gemeldet (nicht mehr als 6000,-€.i.J) aber ich muß mich ja jetzt KV, bin zwar Kern gesund(aber das kann sich ja leider schnell ändern), aber durch das ich mich KV muß, möchte ich mich nicht noch länger Strafbar machen.Ich weiß das alles meine eigene Schuld war ,aber irgendwie muß ich doch wieder in ein normal geregeltes Leben zurück finden.Ich lese immer von unmengen Rückzahlungen an die Gkv u.Pkv aber das kann ich mir ja gar nicht Leisten ,ich bin ja noch vier Jahre im Insolvenzverfahren und bezahle dort.Muß ich mich vieleicht doch auf Hartz 4 anmelden um Kv zu werden und kann man dann wieder in die Selbsständigkeit zurück.Bitte es währe schön ,wenn mir jemand sagen könnte wie ich aus dieser verzwickten Situation wieder heraus komme .Aber bitte keine Vorwürfe die mache ich mir schon selber genug.
Danke im Vorraus für eure Hilfe.
LG Lana

    Czauderna
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    Beitragvon Czauderna » 07.09.2010, 19:49

    Hallo,
    da geht nur Eines - sich sofort bei der letzten Kasse meldenund dort alles so schildern wie hier.
    Wenn Du ohnehin schon mit Insolvenz zu kämpfen hast dann kannst du mit deiner Kasse auch eine vernünftige Grundlage für die Nachzahlung der aufgelaufenen Beiträge finden - die Kasse hat da Möglichkeiten - angefangen von der Festsetzung der Beitragshöhe, über Nichtberechnung von Zinsen bis hin zum Erlass.
    Eine Patentlösung kann dir hier niemand anbieten weil wir nicht wissen wer deine Kasse ist und wie die das Ganze sieht.
    Um den Kontakt zur kasse und einer einvernehmlichen Regelung kommst du nicht rum. Noch etwas - geh persönlich hin, mach nix zu Beginn per Brief oder am Telefon - such dir einen Ansprechpartner bei der Kasse.
    Viel Glück dabei.
    Gruss
    Czauderna

    Rossi
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    Beitragvon Rossi » 07.09.2010, 22:46

    Beantrage am besten sofort Hartz IV. Über den ALG II-Bezug bist Du dann wieder sofort Mitglied der Solidargemeinschaft.

    Die letzte Kasse wird vermutlich Zicken machen und Dir sagen, dass Du die Anzeige zur Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V zuvor für die Zeit vom 01.04.2007 - bis zur Beantragung von Hartz IV einreichen musst. Jenes ist derzeit noch gängige Praxis der Kassen. Damit ist natürlich auch eine Nachzahlungspflicht in der Zeit vom 01.04.2007 - bis zur Beantragung von Hartz IV verbunden.

    Aber genau für diese Problematik gab es schon zahlreiche Gespräche zwischen den beteiligten Trägern (ARGE / Agentur für Arbeit / optierende Träger für das ALG II).

    Derzeitiges Ergebnis ist, dass Du im Rahmen des ALG II-Bezuges wieder Mitglied wirst und keine vorherige Anzeige zur Versicherungspflicht (verbunden mit gleichzeitiger Nachzahlung) erforderlich ist.

    Die Praxis der Kassen ist natürlich derzeit noch anders, sie entspricht aber nicht der aktuellen Entwurfsverfassung der beteiligten Partner.

    Den Kassen ist natürlich die Entwurfsverfassung des neuen GR noch nicht bekannt und somit natürlich auch nicht bindend, aber ich würde es so erst einmal probieren.

    Ich hatte bei mir letzens auch so einen Fall; da hatte sich die Kasse mit Händen und Füßen auch dagegen gewehrt.

    Nach langen hin und her ging es dann doch!


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