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Wechsel der Krankenkasse gescheitert
Verfasst: 07.09.2010, 19:20
von Chilichiller
Hallo,
nachdem meine Kasse (die HaMü) im Januar mit der DAK fusionierte und die DAK dann gleich Zusatzbeiträge kassieren wollte, habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht und mich bei einer neuen Kasse angemeldet (ab Mai 2010).
Soweit so gut, dass die DAK ziemlich unverschämt mit Ihren Kunden umgeht mal dahingestellt (schicken zum Beispiel eine Kündigungsbestätigung erst Wochen nach der Kündigung und nach mehrmaliger Aufforderung zu).
Jetzt, Anfang September, bekomme ich einen Brief, dass die Kündigung unwirksam sei, da keine rechtzeitige Meldung an meinen Arbeitgeber erfolgt ist. Eine Rücksprache mir der neuen Kasse hat ergeben, dass der Fehler dort lag, die Mitgliedsbescheinigung wurde an eine falsche Adresse geschickt.
Ich würde die DAK gerne verlassen, allerdings scheint das ausgeschlossen zu sein laut meiner neuen Kasse. Ist das so rechtens? Muss ich gegen meinen Willen in der DAK bleiben, obwohl der Fehler bei der neuen Kasse lag? Würdet ihr die Zusatzbeiträge der neuen Kasse in Rechnung stellen? Kann ich überhaupt wechseln, da ich ja (wegen der Fusion) erst seit Januar 2010 bei der DAK bin?
Viele Fragen, ich hoffe ich bekomme ein paar Antworten hier.
Vielen Dank fürs Lesen und evtl. Antworten,
Martin
Verfasst: 07.09.2010, 19:43
von Czauderna
Hallo,
du hast eine PN.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 12.09.2010, 14:57
von RHW
Hallo,
die Grundlage ist: § 175 SGB V
Einzelheiten: Seite 20 Punkt 4.2.1.2
http://www.vdek.com/versicherte/Mitglie ... 080630.pdf
Wenn der Arbeitgeber nicht rechtzeitig eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse erhält, ist der Kassenwechsel hinfällig. Es ist erneut zu kündigen. Bei einer Kassenfusion beginnt
keine neue 18-Monatsfrist.
Gruß
RHW
Verfasst: 12.09.2010, 15:21
von Chilichiller
Danke für den Link und die Antwort, RHW.
Verfasst: 13.10.2010, 10:44
von Chilichiller
Hab jetzt erneut bei der DAK gekündigt und jetzt, nach gut zwei Wochen, ist immer noch keine Kündigungsbestätigung da. Ganz genauso wie bei der letzten Kündigung, scheint also bei der DAK ein normaler Vorgang zu sein.
Gut dass ich dieses mal die Kündigung per Einschreiben verschickt habe, man lernt ja dazu...
Verfasst: 13.10.2010, 18:03
von Rossi
Nun denn, dann halten wir fest.
Du hast aufgrund des Zusatzbeitrages gekündigt.
Die DAK hat Dir innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung auszustellen.
Dies ist eine sog. gebundene Verpflichtung ohne wenn und aber!!
Jetzt kommt die DAK allerdings dieser gebundenen Verpflichtung nicht nach, warum auch immer und Du sollst weiter dort bleiben und vermutlich den Zusatzbeitrag auch noch löhnen, oder wie?
Für so etwas hat der Gesetzgeber extra eine Amtshaftpflichtverletzung im BGB geschaffen. Man sollte prüfen, ob diese Voraussetzungen hier evtl. vorliegen.
Verfasst: 13.10.2010, 19:29
von Czauderna
Rossi hat geschrieben:Nun denn, dann halten wir fest.
Du hast aufgrund des Zusatzbeitrages gekündigt.
Die DAK hat Dir innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung auszustellen.
Dies ist eine sog. gebundene Verpflichtung ohne wenn und aber!!
Jetzt kommt die DAK allerdings dieser gebundenen Verpflichtung nicht nach, warum auch immer und Du sollst weiter dort bleiben und vermutlich den Zusatzbeitrag auch noch löhnen, oder wie?
Für so etwas hat der Gesetzgeber extra eine Amtshaftpflichtverletzung im BGB geschaffen. Man sollte prüfen, ob diese Voraussetzungen hier evtl. vorliegen.
Hallo,
wenn es ein bewusstes Handeln seitens der Kasse wäre, dann ist die nicht zu tolerieren und muesste auch zu Recht angeprangert werden.
Dem ist aber nicht so - sämtliche Dienstanweisungen besagen klar und eindeutig dass die Kündigungsbestätigung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Kündiung zu versenden ist..
Ich selbst kenne keine anderslautende Anweisung mündlicher Art.
Natürlich, und da will ich auch nicht widersprechen, gibt es Mitarbeiter, die meinen, durch die Verschleppung des Versandes der Kündigungsbetätigung,
Erfolg dfadurch zu haben dass eine Kündigung nicht greifen wird.
Das kann nicht im Sinne der Kasse sein.
Insofern gebe ich dem Beitrag von Rossi inhaltlich recht.
Um eine Kündigung zu vermeiden gibt es mit SIcherheit andere, rechtskonforme Möglichkeiten - man muss sich solcher "Taschenspielertricks" nicht bedienen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 13.10.2010, 19:34
von Chilichiller
Habe heute mit der DAK telefoniert und angeblich wurde die Kündigungsbestätigung bereits verschickt. Jetzt bekomme ich noch eine zugeschickt.
Genau so war es bei meiner ersten Kündigung auch. Ein Brief kann verloren gehen, gar keine Frage, aber dass genau die zwei Kündigungsbestätigungen von der DAK verloren gehen und ich sonst aber noch NIE einen erwarteten Brief vermisst habe, macht einen schon stutzig. Die Zahlungsaufforderung für den Zusatzbeitag von der DAK ist zum Beispiel sehr pünktlich und gut hier angekommen.
@Czauderna: Ich glaube dir, was du schreibst. Kann es sein, dass die Filiale vor Ort dafür zuständig ist und es da evtl. mündliche Sondervereinbarungen gibt (von denen du natürlich auch nichts wissen kannst)?
Verfasst: 13.10.2010, 19:56
von Rossi
Ne spannende Geschichte.
Sorry Günni, ob das jetzt bewusst oder unbewusst passiert ist, spielt überhaupt keinen Bagger.
Es gibt eine gesetzlich gebundene Verpflichtung die Bestätigung innerhalb von 14 Tagen auszustellen. Diese wird auch noch durch interne Dienstanweisung noch einmal bekräftigt.
Wenn die besagte Kündigungsbestätigung nicht innerhalb von 14 Tagen übersandt wird, dann verletzt der Mitarbeiter der Kasse seine Amtspflicht.
Ich würde der Kasse ganz gehörig einen husten, was die Zahlung des Zusatzbeitrag angeht. Da wird gepennt und der Kunde soll löhnen?
Nachtigall ik hör Dir trapsen! Mehr fällt mit derzeit hierzu nicht ein!
Verfasst: 13.10.2010, 20:18
von Czauderna
Rossi hat geschrieben:Ne spannende Geschichte.
Sorry Günni, ob das jetzt bewusst oder unbewusst passiert ist, spielt überhaupt keinen Bagger.
Es gibt eine gesetzlich gebundene Verpflichtung die Bestätigung innerhalb von 14 Tagen auszustellen. Diese wird auch noch durch interne Dienstanweisung noch einmal bekräftigt.
Wenn die besagte Kündigungsbestätigung nicht innerhalb von 14 Tagen übersandt wird, dann verletzt der Mitarbeiter der Kasse seine Amtspflicht.
Ich würde der Kasse ganz gehörig einen husten, was die Zahlung des Zusatzbeitrag angeht. Da wird gepennt und der Kunde soll löhnen?
Nachtigall ik hör Dir trapsen! Mehr fällt mit derzeit hierzu nicht ein!
Hallo rossi,
nehmen wir doch einmal nur an - Nachtigall, ick hör die trapsen - da fällt dir doch bestimmt mehr ein ??
Vielleicht - das ist doch genau so gewollt - Kündigungsbestätigung wird nicht versandt (ist wahrscheinlich auf dem Postweg verlorengegangen ??!!),deshalb kann Mitgliedschaft nicht beendet werden weil die andere Kasse keine Kündigungsbestätigung hat und deshalb keine Mitgliedsbescheinigung versenden darf. Aus diesem Grund kann auch der Arbeitgeber keine Ab- und Ummleldung vornehmen und alles bleibt beim Alten - hinzu kommt kommt dann dass der Versicherte nun auch noch den Zusatzbeitrag zahlen muss ??.
Wenn das vorgeschriebene Taktik wäre, dann muesste die Kasse ihre Mitglieder doch für sehr bescheuert halten.
Ich versuche mich immer in die Lage eines Versicherten zu versetzen, egal mit welcherm Wunsch oder Problem er zu mir kommt - würde ich mir so etwas gefallen lassen ??
Mit Sicherheit nicht - Ich habe es oben schon einmal geschrieben - das sind "Taschenspielertricks" - wer diese an den Mann oder die Frau bringt handelt
in meinen Augen grob fahrlässig und nicht im Sinne seines Arbeitgebers, auch wenn er meint dies tun zu müssen.
Gruss
Czauderna
PS: Übrigens - gibt es bei der KBW auch Seminare für Krankenkassenmenschen ??
Verfasst: 13.10.2010, 21:25
von Rossi
Na ja, ich unterstelle hier der Kasse definitiv keine Taktik um die Mitglieder - aus welchen Gründen auch immer - zu halten. Jenes wäre die übelste Nummer, die ich jemals kennengelernt hätte.
Auf der anderen Seite erlebe ich Tag für Tag, wie Kassen versuchen, irgendetwas abzulehnen.
Für mich ist dieser Fall klar, ich würde hieraus definitiv Konsequenzen ziehen und falls die Kasse den Zusatzbeitrag fordert, eine Amtshaftpflicht daraus basteln. Ein Fachanwalt für Sozialrecht - er möchte auch ein wenig Kohle verdienen - sollte auch involviert werden.
Gruß Rossi
P.S. Du kannst Dich selbstverständlich als Kassenmitarbeiter auch beim KBW zum Seminar anmelden. Der Spibu ist sogar mittlerweile auch Kunde beim KBW.
Ob allerdings die Spezialseminare (Grund-/ Aufbauseminar bzw. Workshop), wo es allein um die Abwehrhaltung der Kassen geht das richtige Seminar ist, wage ich zu bezweifeln.
Berlin ist allerdings immer eine Reise wert!
Verfasst: 13.10.2010, 21:38
von Czauderna
Rossi hat geschrieben:Na ja, ich unterstelle hier der Kasse definitiv keine Taktik um die Mitglieder - aus welchen Gründen auch immer - zu halten. Jenes wäre die übelste Nummer, die ich jemals kennengelernt hätte.
Auf der anderen Seite erlebe ich Tag für Tag, wie Kassen versuchen, irgendetwas abzulehnen.
Für mich ist dieser Fall klar, ich würde hieraus definitiv Konsequenzen ziehen und falls die Kasse den Zusatzbeitrag fordert, eine Amtshaftpflicht daraus basteln. Ein Fachanwalt für Sozialrecht - er möchte auch ein wenig Kohle verdienen - sollte auch involviert werden.
Gruß Rossi
P.S. Du kannst Dich selbstverständlich als Kassenmitarbeiter auch beim KBW zum Seminar anmelden. Der Spibu ist sogar mittlerweile auch Kunde beim KBW.
Ob allerdings die Spezialseminare (Grund-/ Aufbauseminar bzw. Workshop), wo es allein um die Abwehrhaltung der Kassen geht das richtige Seminar ist, wage ich zu bezweifeln.
Berlin ist allerdings immer eine Reise wert!
Hallo,
aber warum denn nicht - gerade solche Seminare interessieren mich besonders - wenn ich das richtig mitbekommen habe geht es vordringlich darum dass die Kassen Euer Klientel nicht versichern wollen.So ein Seminar gibt auch bestimmt Aufschlüsse darüber welches stichhaltige Argumente seitens der Kasse wären um keine Versicherugn herstellen zu müssen.
Wenn Ihr wisst wie mann die KAssen in die Knie zwingen kann, dann wisst Ihr sicher auch wenn ein Fall aussichtslos ist.
Allein das würde doch schon lohnen - vielleicht zahlt sogar mein Arbeitgeber die 200,00 € (ist da eigentlich Unterkunft und Verpflegung mit drinnen ??)
Gruss
Czauderna
Verfasst: 13.10.2010, 21:52
von Rossi
Na ja, Ihr seit natürlich nicht die originäre Zielgruppe.
Wäre natürlich mal mehr als spannend einen Sofa unter den 25 TN´s zu haben.
Beim Aufbauseminar unterhalten wir uns ca. 1 Tag lang nur über die Kralle, die Tücken, Risiken und natürlich auch über die aussichtslosen Fälle.
Die priv. Kv. kommt meistens noch mit ca. 2 - 3 Stunden dazu.
Ferner erhält jeder TN im Vorfeld die Möglichkeit durch eine Fallskizze seine Problemfälle zu schildern, die wir dann gemeinsam versuchen rechtlich zu erörtern und zu lösen.
Unterkunft und Verpflegung kommen noch hinzu! Aber die Hotels sind in Berlin sind nicht allzu teuer.
Aber Du solltest Deinem Arbeitgeber die Seminarkosten ersparen, vielleicht muss Dein Arbeitgeber dann irgendwann keinen Zusatzbeitrag mehr erheben und solche Fälle - wie hier geschildert - vielleicht nicht mehr vorkommen!?!
](./images/smilies/eusa_wall.gif)
Verfasst: 14.10.2010, 20:32
von Czauderna
Rossi hat geschrieben:Na ja, Ihr seit natürlich nicht die originäre Zielgruppe.
Wäre natürlich mal mehr als spannend einen Sofa unter den 25 TN´s zu haben.
Beim Aufbauseminar unterhalten wir uns ca. 1 Tag lang nur über die Kralle, die Tücken, Risiken und natürlich auch über die aussichtslosen Fälle.
Die priv. Kv. kommt meistens noch mit ca. 2 - 3 Stunden dazu.
Ferner erhält jeder TN im Vorfeld die Möglichkeit durch eine Fallskizze seine Problemfälle zu schildern, die wir dann gemeinsam versuchen rechtlich zu erörtern und zu lösen.
Unterkunft und Verpflegung kommen noch hinzu! Aber die Hotels sind in Berlin sind nicht allzu teuer.
Aber Du solltest Deinem Arbeitgeber die Seminarkosten ersparen, vielleicht muss Dein Arbeitgeber dann irgendwann keinen Zusatzbeitrag mehr erheben und solche Fälle - wie hier geschildert - vielleicht nicht mehr vorkommen!?!
](./images/smilies/eusa_wall.gif)
Hallo Rossi,
schade - vielleicght klapprs es doch mal und ich sitze unverhofft vor dir.
Berlin kenne ich selbst sehr gut - habe dort mehrere Wochen auch Schulungen durchgeführt - unsere Schulungen waren bei der Jannowetz-Brücke gegenüber der chinesischen Botschaft und im Spree-Bogen.
Gruss
Guenter
Verfasst: 14.10.2010, 21:50
von Rossi
Nun denn Günni, unverhofft definitiv nicht. Ich bekomme natürlich vorher immer eine Teilnehmerliste und weiß genau wer vor mir sitzt bzw. das Seminar besucht.
Auf der anderen Seite sage ich nach wie vor; wie kochen alle nur den Tee mit Wasser und sind nicht allwissend. Es kommt immer druff an.
Ehrlich gesagt habe ich damit auch überhaupt kein Problem, wenn mal ein Sofa dabei ist . Denn schliesslich denkt bzw. tickt er vermtl. anders als ich.
Ich bin lernfähig und für jeden Hinweis dankbar!