GKV-PKV-Wahlmöglichkeiten

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

fallkuenstlerr

GKV-PKV-Wahlmöglichkeiten

Beitragvon fallkuenstlerr » 10.04.2005, 21:18

Hallo Forum,

mich beschäftigt folgende Frage:
Nehmen wir mal an, M ist als Arbeitnehmer bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Er will sich selbstständig machen für Mai 05.
Seine Frau F ist bei einer anderen Krankenversicherung ebenfalls gesetzlích krankenversichert. Sie bedindet sich derzeit in Elternzeit. Ihr Vertrag beim Arbeitgeber läuft aus, am 01.10.05 ist sie "nur " noch Mutter und Hausfrau. M und F haben zwei kleine Kinder K1 und K2. Das Einkommen des M liegt bei Aufnahme seiner Selbstständigkeit unter der Beitragsbemessungsgrenze. Wie sind F, K1 und K2 zu versichern, wenn
- M sich freiwillig privat versichert
- M sich privat versichert ?

Gruss

Frank
Moderator
Moderator
Beiträge: 1453
Registriert: 05.12.2004, 18:05

Beitragvon Frank » 11.04.2005, 09:25

Also, ab 01.10.05 sind die Frau und die Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung des Mannes beitragsfrei versichert. Sollte der Mann sich privat versichern, müssen die Kinder bei ihm gegen eigenen Beitrag mitversichert werden. Die Frau kann auch privat versichert werden oder sich gegen eigenen Beitrag gesetzlich versichern. Hier wird die Hälfte des Enkommens des Mannes als Beitragsbemessungsgrenzue zugrunde gelegt.

Falls ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert ist, werden die Kinder immer bei dem Elternteil versichert sein, der das höhere Einkommen hat.

Ich würde dem Mann raten, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben und sich ggf. privat zusätzlich zu versichern, wenn er bessere Leistungen wünscht.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 23 Gäste