Naiverweise angenommen, nicht KV zu sein. Was nun?
Verfasst: 10.09.2010, 20:46
Hallo Leute! Ein tolles informatives Forum ist das hier, mit vielen Informationen. Leider auch so viel, dass ich als Laie bei einigen durchschauten Fällen kaum durchblicke.
Deshalb öffne ich für mein Anliegen ein neues Thema. Ich hoffe das ist okay.
Letztendlich ist ja eh jeder Fall unterschiedlich.
Wo fange ich am Besten an?
Ich bin 23 Jahre alt und hatte Mitte Oktober 2007 meinen Zivildienst in einem Krankenhaus begonnen, in welchem ich nach den 9 Monaten Zivildienst zusätzlich noch 1 Jahr als Aushilskraft (Vollzeit) beschäftigt war.
Seit dem 01.07.09 bin ich nun arbeitslos und nicht bei der Agentur für Arbeit gemeldet. (Die Meldung ist mittlerweile aber im Gange, aber das ist eine andere Geschichte.)
Naiv wie ich war, war ich der Meinung, dass ich nach Beendigung meiner Beschäftigung und mit Beginn der Arbeitslosigkeit ohne Krankenversicherung da stand. Erst vor kurzem habe ich erfahren, dass dem anscheinend nicht so ist und seit dem 01.01.09 eine generelle Pflicht zur Krankenversicherung besteht. (Bitte um Berichtigung, falls hier was nicht stimmt)
Nun habe ich mich per E-Mail mit meiner Krankenkasse in Verbindung gesetzt und dabei, u.a. nach der Möglichkeit in die Familienkasse zu kommen, gefragt.
Hier ein Auszug aus der Antwort-Mail:
"Ihre eigene Mitgliedschaft endete zum 30.06.2009. Sie erhalten als Anlage einen Antrag auf Familienversicherung über Ihre Mutter für die Zeit vom 01.07.2009 bis 28.10.2009.
Da Sie erwerbslos sind und am 28.10.2009 Ihr 23. Lebensjahr vollendet haben, ist die Familienversicherung lediglich bis zu diesem Zeitpunkt möglich.
Im Anschluss an die Familienversicherung haben Sie die Möglichkeit der freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung ab 29.10.2009. Hierfür erhalten Sie ebenfalls eine Beitrittserklärung als Anlage.
Bitte senden Sie uns den Antrag auf Familienversicherung ausgefüllt und unterschrieben von Ihrer Mutter zurück, damit wir die Familienversicherung für die Zeit vom 01.07.2009 bis 28.10.2009 für Sie herstellen können.
Damit wir Ihnen einen nahtlosen Versicherungsschutz gewährleisten können, senden Sie bitte ebenso die Beitrittserklärung für die freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung ab 29.10.2009 zurück."
Das "... haben sie die Möglichkeit der freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung..." stimmt aber wohl nicht ganz, oder? So weit ich das verstanden habe, muss ich mich freiwillig versichern. Eventuell ist damit nur gemeint, ob ich bei dieser KK weiterversichert sein will? Klärt mich bitte auf.
Desweiteren ist die Frage, was mich nun erwartet. Kann ich zu 100 % davon ausgehen, dass ich die Beiträge ab dem 29.10.09 nachzahlen muss? Oder welche Möglichkeiten bleiben mir sonst noch?
Ich werde zwar am Montag meine Ansprechpartnerin telefonisch kontaktieren, weil sich mir schon beim Ausfüllen der Formulare einige Fragen stellen.
Eine kleine, objektive Hilfe von einigen Experten vorab, dürfte dennoch nicht schaden.
Danke schonmal im Voraus.
Gruß
Snoop
Deshalb öffne ich für mein Anliegen ein neues Thema. Ich hoffe das ist okay.

Wo fange ich am Besten an?
Ich bin 23 Jahre alt und hatte Mitte Oktober 2007 meinen Zivildienst in einem Krankenhaus begonnen, in welchem ich nach den 9 Monaten Zivildienst zusätzlich noch 1 Jahr als Aushilskraft (Vollzeit) beschäftigt war.
Seit dem 01.07.09 bin ich nun arbeitslos und nicht bei der Agentur für Arbeit gemeldet. (Die Meldung ist mittlerweile aber im Gange, aber das ist eine andere Geschichte.)
Naiv wie ich war, war ich der Meinung, dass ich nach Beendigung meiner Beschäftigung und mit Beginn der Arbeitslosigkeit ohne Krankenversicherung da stand. Erst vor kurzem habe ich erfahren, dass dem anscheinend nicht so ist und seit dem 01.01.09 eine generelle Pflicht zur Krankenversicherung besteht. (Bitte um Berichtigung, falls hier was nicht stimmt)
Nun habe ich mich per E-Mail mit meiner Krankenkasse in Verbindung gesetzt und dabei, u.a. nach der Möglichkeit in die Familienkasse zu kommen, gefragt.
Hier ein Auszug aus der Antwort-Mail:
"Ihre eigene Mitgliedschaft endete zum 30.06.2009. Sie erhalten als Anlage einen Antrag auf Familienversicherung über Ihre Mutter für die Zeit vom 01.07.2009 bis 28.10.2009.
Da Sie erwerbslos sind und am 28.10.2009 Ihr 23. Lebensjahr vollendet haben, ist die Familienversicherung lediglich bis zu diesem Zeitpunkt möglich.
Im Anschluss an die Familienversicherung haben Sie die Möglichkeit der freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung ab 29.10.2009. Hierfür erhalten Sie ebenfalls eine Beitrittserklärung als Anlage.
Bitte senden Sie uns den Antrag auf Familienversicherung ausgefüllt und unterschrieben von Ihrer Mutter zurück, damit wir die Familienversicherung für die Zeit vom 01.07.2009 bis 28.10.2009 für Sie herstellen können.
Damit wir Ihnen einen nahtlosen Versicherungsschutz gewährleisten können, senden Sie bitte ebenso die Beitrittserklärung für die freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung ab 29.10.2009 zurück."
Das "... haben sie die Möglichkeit der freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung..." stimmt aber wohl nicht ganz, oder? So weit ich das verstanden habe, muss ich mich freiwillig versichern. Eventuell ist damit nur gemeint, ob ich bei dieser KK weiterversichert sein will? Klärt mich bitte auf.
Desweiteren ist die Frage, was mich nun erwartet. Kann ich zu 100 % davon ausgehen, dass ich die Beiträge ab dem 29.10.09 nachzahlen muss? Oder welche Möglichkeiten bleiben mir sonst noch?
Ich werde zwar am Montag meine Ansprechpartnerin telefonisch kontaktieren, weil sich mir schon beim Ausfüllen der Formulare einige Fragen stellen.
Eine kleine, objektive Hilfe von einigen Experten vorab, dürfte dennoch nicht schaden.
Danke schonmal im Voraus.
Gruß
Snoop