Aufgabe selbstst. Dozententätigkeit ->KV-Handling ??

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sct
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Aufgabe selbstst. Dozententätigkeit ->KV-Handling ??

Beitragvon sct » 20.09.2010, 17:49

Hallo Leute,

Meine Freundin arbeitet seit ihrem Studium viele Jahre als Selbstständige Dozentin. Als solche ist sie Versicherungspflichtig.

Da sich das nicht mehr lohnt - auch wegen der hohen KV/RV-Beiträge - möchte sie den Job nun ab dem 1.12. an den Nagel hängen. Sie wird ab dem 4.12. eine privat finanzierte, halbjährige Weiterbildung beginnen und einhergehend ein unbezahltes Praktikum absolvieren. In dieser Zeit ist sie einkommenslos bzw. wird vieleicht maximal ein 400€ Job drin sein.

Hinweis: Wir leben zusammen und ich habe ein überdurchschnittliches Einkommen, sind aber nicht verheiratet. Selbst bin ich privat versichert.

Wie ist das Handling mit der KK? Einfach Mitteilung und Bitte um Neuberechnung der Beiträge wegen Geschäftsaufgabe?

Welcher Beitrag ist ab dem 1.12. zu zahlen (obwohl einkommenslos)?
Ich rechne so mit 130€ den ich für meine Freundin aufbringen muss. Ist das richtig?

Vielen Dank!
SCT

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Beitragvon Rossi » 20.09.2010, 19:16

Ich gehe mal davon aus, dass die Freundin freiwillig in der GKV ist, richtig?

Als hauptberuflich Selbständige hat man ganz andere Mindestbemessungsgrenzen. Die gehen bei ca. 300,00 Euro monatlich los. In Härtefällen kann man dies auf ca. 200,00 Euro monatlich reduzieren, hier wäre allerdings das Einkommen des Partners maßgeblich.

Wird die haupberufliche Selbständigkeit aufgegeben, beträgt der Mindestsatz ca. 140,00 Euro und setzt eine Mindesteineinkommen von 851,67 Euro monatlich voraus. Das Einkommen des Partners zählt hier dann nicht, nur das Einkommen. Da das tatsächliche Einkommen unterhalb der Mindestgrenze von 851,67 Euro monatlich liegt, wird es vermutlich bei einer Einstufung von 140,00 Euro enden.

Unter Umständen kann man den Beitrag etwas herunterschreiben, dies liegt aber daran, welche Ausbildung die Holde explizit macht!

sct
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Beitragvon sct » 22.09.2010, 10:03

Hi Rossi,

vielen Dank für die Antwort. Scheinbar ist dieses Thema nicht so relevant für die meisten. Aber immerhin gab es eine Antwort.

Meine Frage zielte aber eher darauf ob man die Aufgabe der Selbstständigen Dozententätigkeit der KV beweisen muss. Es gab da schon Schwierigkeiten bei einigen ehemaligen Selbstständigen Dozenten, daß die KV das erstmal nicht glaubt, so nach dem Muster: "Wir glauben ihnen nicht, daß sie damit aufhören. Wir wollen Beweise.". Es scheint so daß in der Tat einige Selbstständige Dozenten der KV vorgegaukelt haben sie seien keine Dozenten mehr und im nachhinein sind sie es doch weiterhin (gewesen). Sie wollten nur KV-Beiträge sparen. Im Prinzip würde das auch klappen, da die Finanzämter und die KV keinen Abgleich machen (jedenfalls bis jetzt nicht).


Rossi hat geschrieben:Ich gehe mal davon aus, dass die Freundin freiwillig in der GKV ist, richtig?

--> Nee, überhaupt nicht. Als "Selbstständiger" Dozent ist man !Pflichtversichert! (Quelle: http://www.erwin-denzler.de/sv-dozenten/). Wenn man nicht trixt (Angestellter für >400€), sogar in der Rentenversicherung. Da kommt man nicht drum herum.

Rossi hat geschrieben:Als hauptberuflich Selbständige hat man ganz andere Mindestbemessungsgrenzen. Die gehen bei ca. 300,00 Euro monatlich los. In Härtefällen kann man dies auf ca. 200,00 Euro monatlich reduzieren, hier wäre allerdings das Einkommen des Partners maßgeblich.

--> Stimmt auch nicht so ganz oder ich habe das falsch verstanden. Als Selbstständiger Dozent zahlt man - wenn man nichts macht - für ein fiktives Einkommen von 1800,- den AG und den AN Anteil. Verdient man weniger kann man sich in zwei Stufen (~1200€ und ~820€) runterstufen lassen.

Rossi hat geschrieben:Da das tatsächliche Einkommen unterhalb der Mindestgrenze von 851,67 Euro monatlich liegt, wird es vermutlich bei einer Einstufung von 140,00 Euro enden.

--> Vielen Dank für diese Auskunft. Woher kommt diese Mindestgrenze? Liegt die nicht bei 400€ Brutto?

Rossi hat geschrieben:Unter Umständen kann man den Beitrag etwas herunterschreiben, dies liegt aber daran, welche Ausbildung die Holde explizit macht!

--> Welche Ausbildung muss das sein damit man weinger zahlt?

Viele Grüße und vielen Dank!
sct

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Beitragvon Rossi » 22.09.2010, 22:34

Na ja, nu kläre mich mal auf. Du verweist auf den Denzler, der mir natürlich bekannt ist.

Rossi hat Folgendes geschrieben:
Ich gehe mal davon aus, dass die Freundin freiwillig in der GKV ist, richtig?

--> Nee, überhaupt nicht. Als "Selbstständiger" Dozent ist man !Pflichtversichert! (Quelle: http://www.erwin-denzler.de/sv-dozenten/). Wenn man nicht trixt (Angestellter für >400€), sogar in der Rentenversicherung. Da kommt man nicht drum herum.



Ich denke man muss hier ein wenig unterscheiden, zwischen der KV/PV und der RV.

Im Bereich der RV sind selbständige Dozenten unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 SGB VI versicherungspflichtig.

Im Bereich der KV/PV ist es jedoch ganz anders. Dort ist die Versicherungspflicht abschließend in dem § 5 Abs. 1 Nr. 1 - 13 SGB V geregelt. Ich finde derzeit dort keinen Tatbestand, dass freiberufliche Dozenten versicherungspflichtig in der GKV sind, es sei denn man wird von der Kralle als sog. Unversicherter erwischt.

Habe ich da jetzt etwas übersehen?

Aber ehrlich gesagt, Du solltest mir erst einmal die Erleuchtung bringen, wonach die freiberufliche Dozentin in der KV/PV versicherungspflichtig ist. Also ne konkrete Rechtsgrundlage, ohne auf die Internetseite vom Denzler zu verweisen.

Danach sollten wir vielleicht weiter diskutieren!

sct
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Beitragvon sct » 24.09.2010, 10:20

Hi Rossi,

Streng genommen hast Du Recht. Natürlich gibt es die !totale! Versicherungspflicht nur in der RV (außer man hat einen Angestellten der >400,-€ verdient). So gesehen ist meine Freundin "freiwillig" versichert, wobei ich das Wort "freiwillig" schon ziemlich zynisch in diesem Zusammenhang finde, da die Beiträge auch in Zeiten der Nichtbeschäftigung (~4 Monate/Jahr) und auch der AG-Anteil zu zahlen ist. Da kriege ich einen Hals wenn da einer von "freiwillig" spricht, denn abschliessend ist genau das der Grund weshalb meine Freundin damit aufhören wird. Übrigens habe ich gestern im Fernsehen gesehen, daß man nun darüber diskutiert auch andere Kleinunternehmer (Taxifahrer etc.) in der RV Pflicht zu versichern. Im Film sagten die Taxifahrer würden diese dann eher "hartzen" als weiter Taxi zu fahren. Ergo genau dasselbe wie bei meiner Freundin, daß die Abgaben erdrückend hoch sind so daß die Tätigkeit unwirtschaftlich wird.

Doch bitte zurück zum Thema, denn meine Absicht war es Dozenten-Aussteiger zu finden, weil ich weiss, daß es regelmässig mit den GKVen Probleme gibt. Da wird einem schnell nicht geglaubt, daß man den Dozentenjob an den Nagel hängen will und wie Betroffene am Ende da raus gekommen sind. Einige fordern Beweise für den Dozentenaufgabe und fordern weiterhin die 350,-€/Monat. Immer wiederkehrendes Muster ist daß man Beweise für die Aufgabe der Dozententätigkeit verlangt. Aber woher soll man die bekommen, denn man nimmt einfach keine Aufträge mehr an oder nur soviel daß man unter 567,-€/Monat bleibt (400€+Übungsleiterpauschale).

Viele Grüße
sct


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