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Zurück von PKV in GKV / Fragen

Verfasst: 05.03.2007, 13:29
von wottel12
Hallo,

ich habe einige Fragen bzgl. dem Wechsel zurück in die GKV. Die momentane Situation:

Die Versicherungspflichtgrenze hat mich am 1.1. eingeholt, d.h. ich verdiene weniger als die 47700 Euro, die für einen Verbleib in der PKV benötigt würden. Dies ist auch gut so, da ich zurück in die GKV will. Meine Fragen:

- Mein Arbeitgeber hat nun die GKV noch nicht in Kenntnis von der Versicherungspflicht gesetzt, ich meine PKV ebenfalls noch nicht (weil es mir bis eben gar nicht bewusst war, dass ich wieder in die GKV muss). Wie geht man nun am Besten vor? Zumal ich immer etwas von einer 2-Monatsfrist lese, in der ich der PKV die Rückkehr mitteilen muss.

- Wie ist das mit den schon gezahlten Beiträgen in der PKV für Januar und Februar? Bekomme ich die wieder? Oder bin ich der am März in der GKV weil die 2-Monatsfrist verschlafen wurde?

- Was passiert wenn ich jetzt beispielsweise im August eine Gehaltserhöhung bekomme und damit über der Versicherungspflichtgrenze dieses Jahres liegen würde? Bleibe ich dann doch in der PKV?

- Ich war am 1. März beim Arzt in der Annahme, dass ich noch in der PKV bin ... dieser schreibt mir nun eine Rechnung, die ich begleichen soll ... wer zahlt die Rechnung nun? Ich, weil ich verpennt habe, dass ich schon wieder in der GKV bin? Oder die GKV, wenn ich die Rechnung einreiche? Oder doch die PKV? Alles sehr verwirrend, wie ich finde ...

Ich hoffe, ihr könnte mir helfen ...

Danke,
Wottel12

Re: Zurück von PKV in GKV / Fragen

Verfasst: 05.03.2007, 16:38
von fwilke
wottel12 hat geschrieben:Hallo,

Die Versicherungspflichtgrenze hat mich am 1.1. eingeholt, d.h. ich verdiene weniger als die 47700 Euro, die für einen Verbleib in der PKV benötigt würden. Dies ist auch gut so, da ich zurück in die GKV will.

Darf man die Gründe erfahren? Ich behaupte gerne und selten widerlegt, dass es auch gute Gründe haben kann, in der PKV zu bleiben. Wenn Sie möchten, lasse Sie doch mal hören.
Meine Fragen:
- Mein Arbeitgeber hat nun die GKV noch nicht in Kenntnis von der Versicherungspflicht gesetzt, ich meine PKV ebenfalls noch nicht (weil es mir bis eben gar nicht bewusst war, dass ich wieder in die GKV muss). Wie geht man nun am Besten vor? Zumal ich immer etwas von einer 2-Monatsfrist lese, in der ich der PKV die Rückkehr mitteilen muss.
- Wie ist das mit den schon gezahlten Beiträgen in der PKV für Januar und Februar? Bekomme ich die wieder? Oder bin ich der am März in der GKV weil die 2-Monatsfrist verschlafen wurde?

Wenn es denn so sein soll, soll Ihre AG Sie als Pflichtmitglied melden. Sie melden es schnellstmöglich (heute?) Ihrer PKV. Es tritt Versicherungspflicht ein, Sie suchen sich eine GKV, reichen die Mitgliedsbescheinigung bei der PKV ein, die Beiträge werden auf jeden Fall zurückerstattet, wenn die Meldung innerhalb der 2-Monatsfrist erfolgt, danch muss der PKv-Versicherer denn Vertrag nur zum Ende des laufendn Monats freigeben. Jan+Feb-Beiträge sind dann futsch.
- Was passiert wenn ich jetzt beispielsweise im August eine Gehaltserhöhung bekomme und damit über der Versicherungspflichtgrenze dieses Jahres liegen würde? Bleibe ich dann doch in der PKV?

Nein, der Zug ist abgefahren bis 2010.
- Ich war am 1. März beim Arzt in der Annahme, dass ich noch in der PKV bin ... dieser schreibt mir nun eine Rechnung, die ich begleichen soll ... wer zahlt die Rechnung nun? Ich, weil ich verpennt habe, dass ich schon wieder in der GKV bin? Oder die GKV, wenn ich die Rechnung einreiche? Oder doch die PKV? Alles sehr verwirrend, wie ich finde ...

Die KV die in dem Monat Ihr Versicherer war - es kann sein, dass Sie auf Restkosten sitzenbleiben. Aber das weiß ich nicht sicher.

Frank Wilke

Gründe

Verfasst: 05.03.2007, 16:57
von wottel12
Hallo Herr Wilke,

erst mal vielen Dank für die Antworten.

Zu den Gründen, warum ich wieder in die GKV will: Meine Frau ist schwanger und erwartet im Mai unser erstes Kind. Somit müsste ich dann nicht nur für mich einen Beitrag in der PKV bezahlen, sondern auch für meine Frau (die dann erst mal nicht mehr arbeiten geht) und mein Kind, wenn ich das richtig in Erinnerung habe ... das lohnt sich meiner Meinung nach nicht bei einem Verdienst knapp unter (wenn ich mich befreien lassen wollte) oder (bei einer kleinen Gehaltserhöhung) über der Versicherungspflichtgrenze.

Wenn ich das also richtig verstehe sind meine Beiträge für Januar und Februar futsch? Heißt das, dass ich die GKV für Jan. + Feb. auch bezahlen muss, also praktisch in den beiden Monaten doppelt versichert war? Oder muss ich die Beiträge in der GKV erst ab März bezahlen?

Desweiteren: Wenn ich also im August eine Gehaltserhöhung bekomme, "falle" ich auf gar keinen Fall in die PKV zurück (was ich ja auch nicht will!)? Das wäre dann also ein Trick, zwar trotzdem im Jahr gesehen über der Versicherungspflichtgrenze zu liegen, aber in die GKV zurück zu kommen, da die ersten Monate unter dem Monatsbetrag lagen?

Zu der offenen Arztrechnung muss ich mich dann wohl mal selbst schlau machen .... kann mir aber schon denken, wie es läuft: Beide (GKV und PKV) werden nicht zahlen wollen ... oder gibt es andere Erfahrungen?

Danke und Gruß
Wottel12

Verfasst: 05.03.2007, 19:33
von DKV-Service-Center
wer hat gesagt das Sie versicherungspflichtig sind ? wie lange sind Sie schon PKV versichert? Genaues Datum? wie hoch war Ihr Einkommen in 2006?
Freiwillg gesetzlich Krankenversichern können Sie sich nur mit einer Vorversicherungszeit.
Gruß

Verfasst: 05.03.2007, 19:58
von wottel12
Hallo,

in der PKV bin ich seit 01/2004, Einkommen 2006 waren 47500 Euro. Von daher gilt die alte Regelung für mich nicht, falls Sie das meinten ...

Gruß
Wottel12

Re: Gründe

Verfasst: 05.03.2007, 21:25
von fwilke
wottel12 hat geschrieben:Zu den Gründen, warum ich wieder in die GKV will: Meine Frau ist schwanger und erwartet im Mai unser erstes Kind. Somit müsste ich dann nicht nur für mich einen Beitrag in der PKV bezahlen, sondern auch für meine Frau (die dann erst mal nicht mehr arbeiten geht) und mein Kind, wenn ich das richtig in Erinnerung habe ... das lohnt sich meiner Meinung nach nicht bei einem Verdienst knapp unter (wenn ich mich befreien lassen wollte) oder (bei einer kleinen Gehaltserhöhung) über der Versicherungspflichtgrenze.

Da habe ich evtl. eine andere Nachricht für Sie: War Ihre Frau berufstätig und ist nun in Elternzeit? Dann ist sie beitragsfrei in der GKV versichert. Für das Kind zahlen Sie in der Regel ca. einen Hunderter. Bleibt also noch Ihr Vertrag: Sie zahlen nicht wirklich deutlich mehr als 400€, oder? Was für ein Mördervertrag ist das denn? Oder sind Sie schon relativ alt für das erste Kind? ;-)

Wenn ich das also richtig verstehe sind meine Beiträge für Januar und Februar futsch? Heißt das, dass ich die GKV für Jan. + Feb. auch bezahlen muss, also praktisch in den beiden Monaten doppelt versichert war?

Doppelt versichert... nein. Sie zahlen nur doppelt. Aber im Prinzip fast das Gleiche. GKV-Beiträge sind von Ihrem AG ab dem 1. Tag der Versicherungspflicht zu entrichten, also ab Januar.
Desweiteren: Wenn ich also im August eine Gehaltserhöhung bekomme, "falle" ich auf gar keinen Fall in die PKV zurück (was ich ja auch nicht will!)? Das wäre dann also ein Trick, zwar trotzdem im Jahr gesehen über der Versicherungspflichtgrenze zu liegen, aber in die GKV zurück zu kommen, da die ersten Monate unter dem Monatsbetrag lagen?

Sorry, da habe ich nicht ganz korrekt geantwortet. Um weiterhin freiwilliges Mitglied der GKV bleiben zu können, müssen Sie 12 Monate lang pflichtversichert gewesen sein. Ansonsten lebt der alte PKV-Vertrag wieder auf!!! Also Vorsicht!
P.S.: Wenn Sie denn (was ich noch immer nicht ganz nachvollziehen kann) wirklich unbedingt auf Biege und Brechen in der GKV bleiben wollen, aber die Gehaltserhöhung droht... schon mal über Beiträge zur bAV nachgedacht? Die schmälern das SV-pflichtige und damit KV-relevante Brutto!

Zu der offenen Arztrechnung muss ich mich dann wohl mal selbst schlau machen .... kann mir aber schon denken, wie es läuft: Beide (GKV und PKV) werden nicht zahlen wollen ... oder gibt es andere Erfahrungen?

Das würde ich so nicht sagen. Fragen Sie einfach lieb und nett, und dann "werden Sie geholfen". Versicherer sind gar nicht immer die Bösen!

Frank Wilke

Verfasst: 05.03.2007, 22:36
von wottel12
Hallo,

nachdem ich das lese würde es sich für mich ja vielleicht doch lohnen, in der PKV zu bleiben ... ist das mit der Frau denn wirklich so, wenn sie in Elternzeit ist? Ich hatte mal gelesen, dass ich sie dann über meine PKV mitversichern müsste, ebenso wie unser Kind ...

Die 100 Euro für das Kind, muss ich die eigentlich allein zahlen oder zahlt hier der Arbeitgeber auch die Hälfte?

Und: Ich zahle ca. 100 Euro für mein PKV, der Arbeitgeber nochmal das gleiche ... also wesentlich weniger als 400 Euro :D

Danke und Gruß
Wottel12

Verfasst: 05.03.2007, 22:50
von fwilke
wottel12 hat geschrieben:nachdem ich das lese würde es sich für mich ja vielleicht doch lohnen, in der PKV zu bleiben

Das war der Grund, warum ich diese Sichtweise nur mal darlegen wollte.
... ist das mit der Frau denn wirklich so, wenn sie in Elternzeit ist? Ich hatte mal gelesen, dass ich sie dann über meine PKV mitversichern müsste, ebenso wie unser Kind ...

Ich bin PKV-versichert, meine Frau in der Elternzeit beitragsfrei in der GKV (seit 06/04, bis 02/10 weil gerade das zweite Kind kam).
Die "Große" ist bei der Gesellschaft, bei der ich bin, die Kleine kommt in eine andere. Hier ist es aber wirklich so: Der Besserverdienende PKV-Versicherte muss die Kinder versichern - aber nicht zwingend in der PKV, es kann auch die GKV sein.
Die 100 Euro für das Kind, muss ich die eigentlich allein zahlen oder zahlt hier der Arbeitgeber auch die Hälfte?

Der AG zahlt auch hier die Hälfte... und: Für die Frau auch! Ist ein Knaller oder?

Und: Ich zahle ca. 100 Euro für mein PKV, der Arbeitgeber nochmal das gleiche ... also wesentlich weniger als 400 Euro :D

beruhigt mich größtenteils. 200€ sagt zwar nix, aber wenn Sie so Ende 20 sind, ist der Tarif vermutlich nicht allzuschlecht. Lassen Sie's doch mal raus: Welcher ist es? (zur Not per PN oder email).

Übrigens: Wenn das Kind gesund zur Welt kommt (wovon wir jetzt mal ausgehen) stehen ja einige Gesellschaften zur Wahl, bei denen Sie es versichern können. Ihre Gesellschaft MUSS das Kind ohne Risikozuschläge aufnehmen, wenn Sie es innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt dort anmelden.

Frank Wilke