Zurück von PKV in GKV / Fragen
Verfasst: 05.03.2007, 13:29
Hallo,
ich habe einige Fragen bzgl. dem Wechsel zurück in die GKV. Die momentane Situation:
Die Versicherungspflichtgrenze hat mich am 1.1. eingeholt, d.h. ich verdiene weniger als die 47700 Euro, die für einen Verbleib in der PKV benötigt würden. Dies ist auch gut so, da ich zurück in die GKV will. Meine Fragen:
- Mein Arbeitgeber hat nun die GKV noch nicht in Kenntnis von der Versicherungspflicht gesetzt, ich meine PKV ebenfalls noch nicht (weil es mir bis eben gar nicht bewusst war, dass ich wieder in die GKV muss). Wie geht man nun am Besten vor? Zumal ich immer etwas von einer 2-Monatsfrist lese, in der ich der PKV die Rückkehr mitteilen muss.
- Wie ist das mit den schon gezahlten Beiträgen in der PKV für Januar und Februar? Bekomme ich die wieder? Oder bin ich der am März in der GKV weil die 2-Monatsfrist verschlafen wurde?
- Was passiert wenn ich jetzt beispielsweise im August eine Gehaltserhöhung bekomme und damit über der Versicherungspflichtgrenze dieses Jahres liegen würde? Bleibe ich dann doch in der PKV?
- Ich war am 1. März beim Arzt in der Annahme, dass ich noch in der PKV bin ... dieser schreibt mir nun eine Rechnung, die ich begleichen soll ... wer zahlt die Rechnung nun? Ich, weil ich verpennt habe, dass ich schon wieder in der GKV bin? Oder die GKV, wenn ich die Rechnung einreiche? Oder doch die PKV? Alles sehr verwirrend, wie ich finde ...
Ich hoffe, ihr könnte mir helfen ...
Danke,
Wottel12
ich habe einige Fragen bzgl. dem Wechsel zurück in die GKV. Die momentane Situation:
Die Versicherungspflichtgrenze hat mich am 1.1. eingeholt, d.h. ich verdiene weniger als die 47700 Euro, die für einen Verbleib in der PKV benötigt würden. Dies ist auch gut so, da ich zurück in die GKV will. Meine Fragen:
- Mein Arbeitgeber hat nun die GKV noch nicht in Kenntnis von der Versicherungspflicht gesetzt, ich meine PKV ebenfalls noch nicht (weil es mir bis eben gar nicht bewusst war, dass ich wieder in die GKV muss). Wie geht man nun am Besten vor? Zumal ich immer etwas von einer 2-Monatsfrist lese, in der ich der PKV die Rückkehr mitteilen muss.
- Wie ist das mit den schon gezahlten Beiträgen in der PKV für Januar und Februar? Bekomme ich die wieder? Oder bin ich der am März in der GKV weil die 2-Monatsfrist verschlafen wurde?
- Was passiert wenn ich jetzt beispielsweise im August eine Gehaltserhöhung bekomme und damit über der Versicherungspflichtgrenze dieses Jahres liegen würde? Bleibe ich dann doch in der PKV?
- Ich war am 1. März beim Arzt in der Annahme, dass ich noch in der PKV bin ... dieser schreibt mir nun eine Rechnung, die ich begleichen soll ... wer zahlt die Rechnung nun? Ich, weil ich verpennt habe, dass ich schon wieder in der GKV bin? Oder die GKV, wenn ich die Rechnung einreiche? Oder doch die PKV? Alles sehr verwirrend, wie ich finde ...
Ich hoffe, ihr könnte mir helfen ...
Danke,
Wottel12