Zusatzbeitrag
Verfasst: 21.09.2010, 00:15
Hallo Mitglieder,
ich habe folgende Anfrage!
Meine Frau war bis Juni 2010 in Elternzeit und hat am 12.07.2010 wieder ihre Arbeit aufgenommen.
Am 06.08.2010 bekam meine Frau ein Schreiben von der KV, mit dem Hinweis daß der Zusatzbeitrag vo 8,- bei denen nicht eingegangen sei.
Daraufhin wird meine Frau gebeten, den Beitragsrückstand von 4,27,- + 0,77,- Mahngebühren für den Monat Juli zu überweisen.
Am nächsten Tag hat ein tel. Gespräch zwischen meiner Frau und der KV stattgefunden und haben sich geeinigt nur die 4,27,- überweisen zu müssen.
Wie besprochen fertigte meine Frau eine Lastschrift aus mit der Überweisung von 8,- ab dem 01.08.2010.
Am heutigen Tage sehe ich nun die Abbuchung für 08/2010 mit einem Betrag von 16,77,-. Laut Tel.-Hotline der KV hieß es nun, daß es egal ist, wann man die Arbeit aufnimmt und es für den ablaufenden Monat ebenfalls 8,- sei????
Das Schreiben sei also ein Mißverständis und falsch hieß es!
Daher nun die 16,77,- für Monat Juli, August und die Mahngebühren. Was nun mit den überwiesenen 4,27,- geschieht konnte uns die Dame nicht sagen und hat uns auf morgen vertröstet, wenn die Fachabteilungen aufhaben.
Nun zu meiner Frage: Ist es tatsächlich so gesetzlich verankert, daß die 8,- immer zu zahlen sind, auch wenn man Mitte des Monats nach der Elternzeit wieder anfängt?
Im voraus vielen Dank.
Gruß Tom

ich habe folgende Anfrage!
Meine Frau war bis Juni 2010 in Elternzeit und hat am 12.07.2010 wieder ihre Arbeit aufgenommen.
Am 06.08.2010 bekam meine Frau ein Schreiben von der KV, mit dem Hinweis daß der Zusatzbeitrag vo 8,- bei denen nicht eingegangen sei.
Daraufhin wird meine Frau gebeten, den Beitragsrückstand von 4,27,- + 0,77,- Mahngebühren für den Monat Juli zu überweisen.
Am nächsten Tag hat ein tel. Gespräch zwischen meiner Frau und der KV stattgefunden und haben sich geeinigt nur die 4,27,- überweisen zu müssen.
Wie besprochen fertigte meine Frau eine Lastschrift aus mit der Überweisung von 8,- ab dem 01.08.2010.
Am heutigen Tage sehe ich nun die Abbuchung für 08/2010 mit einem Betrag von 16,77,-. Laut Tel.-Hotline der KV hieß es nun, daß es egal ist, wann man die Arbeit aufnimmt und es für den ablaufenden Monat ebenfalls 8,- sei????
Das Schreiben sei also ein Mißverständis und falsch hieß es!
Daher nun die 16,77,- für Monat Juli, August und die Mahngebühren. Was nun mit den überwiesenen 4,27,- geschieht konnte uns die Dame nicht sagen und hat uns auf morgen vertröstet, wenn die Fachabteilungen aufhaben.
Nun zu meiner Frage: Ist es tatsächlich so gesetzlich verankert, daß die 8,- immer zu zahlen sind, auch wenn man Mitte des Monats nach der Elternzeit wieder anfängt?
Im voraus vielen Dank.
Gruß Tom
